Das LAND BURGENLAND will seine Landesbürger erneut ohne gültige Rechtsgrundlagen enteignen.
Der Verein PRO REGION Neusiedlersee und der Österreichische UMWELTDACHVERBAND schalten sich ein.
Eisenstadt (OTS) - Am 17.08.2016 fand eine neue Enteignungsverhandlung in der Sache Straße B50 Umfahrung Schützen statt. Die wesentlichen Ergebnisse dieser Verhandlung:
• Bei der Verhandlung hat sich ergeben, dass LR Bieler in der Vergangenheit mit unzutreffenden Zählergebnissen operiert hat. Die Zählung der Durchfahrten fand nämlich nicht bei der Ortseinfahrt Schützen statt, sondern in der Nachbargemeinde bei der Stadteinfahrt Ost von Eisenstadt. Die wiederholt genannten Zahlen von 18.000 Kfz pro Tag haben sich also überhaupt nicht auf Messungen an der Ein-oder Ausfahrt der Gemeinde Schützen bezogen. Dadurch wurde die Notwendigkeit der Umfahrung ganz bewusst in der Öffentlichkeit hochgespielt.
• Das Land hat auch mit viel zu niedrigen, Prognosezahlen für das verbleibende Verkehrsaufkommen in Schützen gearbeitet. Damit sollten die Bewohner, vor allem entlang der alten eigentlichen Ortsumfahrung, ein sehr geringes verbleibendes Verkehrsaufkommen erwarten. Tatsächlich liegt jetzt nach Bau der Straße das tägliche Verkehrsaufkommen in Schützen um bis zu 65% über den damals veröffentlichten Prognosen. Damit ist erwiesen, dass die Wirkung der Umfahrung deutlich geringer ist, als der Öffentlichkeit damals versprochen wurde.
• Nach der Inbetriebnahme der Straße muss gesagt werden, dass die umweltbelastenden Emmissionswerte deutlich höher sind, als vor Errichtung der Umfahrungsstraße.
Nun versucht das Land Burgenland zum zweiten Mal die Grundeigentümer der Umfahrung Schützen unter Umgehung aller notwendigen Rechtsgrundlagen zu enteignen. Dabei sollen erneut das Wasserrecht und auch die Trassenverordnung bewusst umgangen werden.
Im Mai 2016 hatte der Verwaltungsgerichtshof die Enteignung der Grundstücke für die Umfahrung Schützen aus diesen Gründen für rechtswidrig erklärt. Der Umfahrung B50 wurde damit zusätzlich zur vorangegangenen Aufhebung der wasserrechtlichen Bewilligung bescheinigt, eine „nicht-bewilligte Straße“ zu sein. Das Land hat nach diesen Urteilen die Enteignungs-Entschädigung wieder zurückgenommen, womit die Zahlungen wieder beim Land sind. Dies obwohl die Straße – ohne gültige Bewilligungen - weiterhin gegen den Willen der Grundeigentümer vom Land Burgenland genutzt wird. Es ist schockierend, dass sich die Vertreter des Landes – mit voller Rückendeckung der obersten Landesstellen – im Gegensatz zu den Lippenbekenntnissen weiterhin ausdrücklich weigern, mit den Grundeigentümern und den Vertretern der Umweltverbände auf die rasche Lösung dieser unhaltbaren Situation hin zu arbeiten.
Die Grundeigentümer versuchen seit Monaten mit Nachdruck, Gespräche mit dem Land Burgenland zu führen, um eine für die Bevölkerung, für Natur und Umwelt verträgliche und vernünftige Lösung zu finden. Nach mehreren ergebnislosen Treffen hatte sich für die Grundeigentümer der Eindruck verfestigt, dass das Land Burgenland „reine Scheinverhandlungen“ führt. Die Landesvertreter haben offen zugegeben, dass zwar geredet werden kann, dass sie jedoch nicht bevollmächtigt sind, irgendwelche substantiellen Verbesserungen an der Straße zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt zu verhandeln, geschweige denn umzusetzen. Die Pro Region weist noch einmal daraufhin, dass Lärmschutzmaßnahmen, Wasserhaltungsmaßnahmen (seit Errichtung der Straße kommt es zu Überschwemmungen und Vernässungen der angrenzenden Liegenschaften), sowie Maßnahmen zur Unfallverhütung dringend notwendig sind.
Die Grundeigentümer würden vom Land Burgenland in einer Kundmachung am 1. August davon in Kenntnis gesetzt, dass eine erneute formelle Enteignung nach dem alten Muster geplant ist. Die gebotene rechtzeitige Akteneinsicht für die betroffenen Grundeigentümer war nicht möglich, da der zuständige Sachbearbeiter zur jener Zeit ohne Vertretung „seinen Urlaub konsumierte“. Die Grundeigentümer sollten damit vor vollendete Tatsachen gestellt und ihre Mitwirkungsrechte ausgeschlossen werden!
Das Land argumentiert immer wieder, dass die am 19. Dezember 2014 eröffnete Umfahrung wegen der erhöhten Verkehrssicherheit in Betrieb bleiben muss. Das ist völlig widersinnig, denn auf der nicht bewilligten Umfahrung haben sich bereits ein Verkehrsunfall mit einem Toten sowie zahlreiche weitere Unfälle ereignet. Zudem wurde vom Land eine Haftungsübernahme zu Gunsten der Grundeigentümer im Sinne einer umfassenden Schad- und Klagloshaltung verweigert.
LR Helmut Bieler hat das Projekt Umfahrung Schützen wiederholt als „Erfolgsprojekt“ und „Investition in die Zukunft“ gepriesen und das Land habe alles gesetzlich erforderlich getan und allen Normen und Auflagen entsprochen. Heute ist es jedoch offenkundig, dass bei der Umfahrung Schützen in keiner Weise „hervorragende Arbeit“ geleistet wurde. Im Gegenteil werden seit Jahren die Rechte der Staats- und Landesbürger verletzt. Den Bürgern des Landes wurde widerholt der Vorwurf gemacht, sie hätten juristische Hilfe in Anspruch genommen, um ihre Rechte zu wahren. Nun wird mit der Wiederholung des Enteignungsverfahrens ein weiteres Mal über die Rechte der betroffenen Bürger „drübergefahren“. Das werden sich diese nicht gefallen lassen.
In der Enteignungsverhandlung am 17.08.2016 kamen erstaunliche Fakten zutage:
• Die von LR Bieler für die Notwendigkeit der Umfahrung Schützen genannte Verkehrsbelastung in Schützen von 18.000 Kfz wurden nach eigener Darlegung von LR Bieler am Freitag, 20.08.2010 17.464 Kfz in 24 Stunden und dann noch einmal am Freitag, 10.06. 2011 20.842 Kfz für 24 Stunden gezählt. Es stellte sich allerdings bei der gestrigen Verhandlung heraus, dass die Zählung nicht bei der Ein- oder Ausfahrt von Schützen, sondern weit außerhalb der Gemeinde, bei Eisenstadt Ost (bei Kreuzungs-/Abfahrtsbereich S31 – B50 bei Strkm 47,990) im unmittelbaren Stadteinfahrtsbereich Eisenstadt erfolgte Das tatsächliche Verkehrsaufkommen heute auf der „Ortsdurchfahrt“, respektive der alten Umfahrung in Schützen, der „sog. Binnenverkehr“ ist nach dem Bau der Umfahrung Schützen signifikant höher, als der damals in den Verfahren zugrunde gelegte, prognostizierte Verkehr und zwar im westlichen Abschnitt (bis zur Einmündung der L273) um rund 43% und im östlichen Abschnitt um rund 65%.
• Wichtig ist auch: Insgesamt haben sich die Emissionen auf dem Gemeindegebiet nach dem Bau der Umfahrung Schützen nachweislich erhöht und sind nicht gesunken.
Vor diesem Hintergrund hat sich der Verein Pro Region als auch der Österreichische Umweltdachverband (UWD) entschlossen in dem Verfahren aktiv zu werden. Gegen die Umfahrung Schützen wurden daher mehrere rechtliche Einwendungen erhoben. Dass das Land eine inhaltliche Auseinandersetzung nach wie vor scheut, zeigt der Umstand, dass der Vertreter des Umweltdachverbandes auf Antrag des Landes von der Verhandlung ausgeschlossen wurde. Das Recht des Umweltdachverbandes und des Vereins Pro Region am Verfahren mitzuwirken, wurde vom Landesvertreter in Zweifel gezogen. Auf Antrag des Landes Burgenland wird die Burgenländische Landesregierung über die Beteiligung des Umweltdachverbandes, einer anerkannten NGO, und des Vereins Pro Region entscheiden. Wie wird diese Entscheidung ausfallen? Das Verfahren findet somit erneut österreichweite Beachtung und wird zum Prüfstein für das rechtsstaatliche Verhalten der burgenländischen Behörden.
Rückfragen & Kontakt:
Carla Schmirl
Pro Region Neusiedler See
www.proregionneusiedlersee.at