- 19.08.2016, 10:24:42
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Das LAND BURGENLAND will seine Landesbürger erneut ohne gültige Rechtsgrundlagen enteignen.
Der Verein PRO REGION Neusiedlersee und der Österreichische UMWELTDACHVERBAND schalten sich ein.
Utl.: Der Verein PRO REGION Neusiedlersee und der Österreichische
UMWELTDACHVERBAND schalten sich ein. =
Eisenstadt (OTS) - Am 17.08.2016 fand eine neue
Enteignungsverhandlung in der Sache Straße B50 Umfahrung Schützen
statt. Die wesentlichen Ergebnisse dieser Verhandlung:
• Bei der Verhandlung hat sich ergeben, dass LR Bieler in der
Vergangenheit mit unzutreffenden Zählergebnissen operiert hat. Die
Zählung der Durchfahrten fand nämlich nicht bei der Ortseinfahrt
Schützen statt, sondern in der Nachbargemeinde bei der Stadteinfahrt
Ost von Eisenstadt. Die wiederholt genannten Zahlen von 18.000 Kfz
pro Tag haben sich also überhaupt nicht auf Messungen an der Ein-
oder Ausfahrt der Gemeinde Schützen bezogen. Dadurch wurde die
Notwendigkeit der Umfahrung ganz bewusst in der Öffentlichkeit
hochgespielt.
• Das Land hat auch mit viel zu niedrigen, Prognosezahlen für das
verbleibende Verkehrsaufkommen in Schützen gearbeitet. Damit sollten
die Bewohner, vor allem entlang der alten eigentlichen Ortsumfahrung,
ein sehr geringes verbleibendes Verkehrsaufkommen erwarten.
Tatsächlich liegt jetzt nach Bau der Straße das tägliche
Verkehrsaufkommen in Schützen um bis zu 65% über den damals
veröffentlichten Prognosen. Damit ist erwiesen, dass die Wirkung der
Umfahrung deutlich geringer ist, als der Öffentlichkeit damals
versprochen wurde.
• Nach der Inbetriebnahme der Straße muss gesagt werden, dass die
umweltbelastenden Emmissionswerte deutlich höher sind, als vor
Errichtung der Umfahrungsstraße.
Nun versucht das Land Burgenland zum zweiten Mal die Grundeigentümer
der Umfahrung Schützen unter Umgehung aller notwendigen
Rechtsgrundlagen zu enteignen. Dabei sollen erneut das Wasserrecht
und auch die Trassenverordnung bewusst umgangen werden.
Im Mai 2016 hatte der Verwaltungsgerichtshof die Enteignung der
Grundstücke für die Umfahrung Schützen aus diesen Gründen für
rechtswidrig erklärt. Der Umfahrung B50 wurde damit zusätzlich zur
vorangegangenen Aufhebung der wasserrechtlichen Bewilligung
bescheinigt, eine „nicht-bewilligte Straße“ zu sein. Das Land hat
nach diesen Urteilen die Enteignungs-Entschädigung wieder
zurückgenommen, womit die Zahlungen wieder beim Land sind. Dies
obwohl die Straße – ohne gültige Bewilligungen - weiterhin gegen den
Willen der Grundeigentümer vom Land Burgenland genutzt wird. Es
ist schockierend, dass sich die Vertreter des Landes – mit voller
Rückendeckung der obersten Landesstellen – im Gegensatz zu den
Lippenbekenntnissen weiterhin ausdrücklich weigern, mit den
Grundeigentümern und den Vertretern der Umweltverbände auf die rasche
Lösung dieser unhaltbaren Situation hin zu arbeiten.
Die Grundeigentümer versuchen seit Monaten mit Nachdruck, Gespräche
mit dem Land Burgenland zu führen, um eine für die Bevölkerung, für
Natur und Umwelt verträgliche und vernünftige Lösung zu finden. Nach
mehreren ergebnislosen Treffen hatte sich für die Grundeigentümer der
Eindruck verfestigt, dass das Land Burgenland „reine
Scheinverhandlungen“ führt. Die Landesvertreter haben offen
zugegeben, dass zwar geredet werden kann, dass sie jedoch nicht
bevollmächtigt sind, irgendwelche substantiellen Verbesserungen an
der Straße zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt zu verhandeln,
geschweige denn umzusetzen. Die Pro Region weist noch einmal
daraufhin, dass Lärmschutzmaßnahmen, Wasserhaltungsmaßnahmen (seit
Errichtung der Straße kommt es zu Überschwemmungen und Vernässungen
der angrenzenden Liegenschaften), sowie Maßnahmen zur Unfallverhütung
dringend notwendig sind.
Die Grundeigentümer würden vom Land Burgenland in einer Kundmachung
am 1. August davon in Kenntnis gesetzt, dass eine erneute formelle
Enteignung nach dem alten Muster geplant ist. Die gebotene
rechtzeitige Akteneinsicht für die betroffenen Grundeigentümer war
nicht möglich, da der zuständige Sachbearbeiter zur jener Zeit ohne
Vertretung „seinen Urlaub konsumierte“. Die Grundeigentümer sollten
damit vor vollendete Tatsachen gestellt und ihre Mitwirkungsrechte
ausgeschlossen werden!
Das Land argumentiert immer wieder, dass die am 19. Dezember 2014
eröffnete Umfahrung wegen der erhöhten Verkehrssicherheit in Betrieb
bleiben muss. Das ist völlig widersinnig, denn auf der nicht
bewilligten Umfahrung haben sich bereits ein Verkehrsunfall mit einem
Toten sowie zahlreiche weitere Unfälle ereignet. Zudem wurde vom
Land eine Haftungsübernahme zu Gunsten der Grundeigentümer im Sinne
einer umfassenden Schad- und Klagloshaltung verweigert.
LR Helmut Bieler hat das Projekt Umfahrung Schützen wiederholt als
„Erfolgsprojekt“ und „Investition in die Zukunft“ gepriesen und das
Land habe alles gesetzlich erforderlich getan und allen Normen und
Auflagen entsprochen. Heute ist es jedoch offenkundig, dass bei der
Umfahrung Schützen in keiner Weise „hervorragende Arbeit“ geleistet
wurde. Im Gegenteil werden seit Jahren die Rechte der Staats- und
Landesbürger verletzt. Den Bürgern des Landes wurde widerholt der
Vorwurf gemacht, sie hätten juristische Hilfe in Anspruch genommen,
um ihre Rechte zu wahren. Nun wird mit der Wiederholung des
Enteignungsverfahrens ein weiteres Mal über die Rechte der
betroffenen Bürger „drübergefahren“. Das werden sich diese nicht
gefallen lassen.
In der Enteignungsverhandlung am 17.08.2016 kamen erstaunliche Fakten
zutage:
• Die von LR Bieler für die Notwendigkeit der Umfahrung Schützen
genannte Verkehrsbelastung in Schützen von 18.000 Kfz wurden nach
eigener Darlegung von LR Bieler am Freitag, 20.08.2010 17.464 Kfz in
24 Stunden und dann noch einmal am Freitag, 10.06. 2011 20.842 Kfz
für 24 Stunden gezählt. Es stellte sich allerdings bei der gestrigen
Verhandlung heraus, dass die Zählung nicht bei der Ein- oder Ausfahrt
von Schützen, sondern weit außerhalb der Gemeinde, bei Eisenstadt Ost
(bei Kreuzungs-/Abfahrtsbereich S31 – B50 bei Strkm 47,990) im
unmittelbaren Stadteinfahrtsbereich Eisenstadt erfolgte Das
tatsächliche Verkehrsaufkommen heute auf der „Ortsdurchfahrt“,
respektive der alten Umfahrung in Schützen, der „sog. Binnenverkehr“
ist nach dem Bau der Umfahrung Schützen signifikant höher, als der
damals in den Verfahren zugrunde gelegte, prognostizierte Verkehr und
zwar im westlichen Abschnitt (bis zur Einmündung der L273) um rund
43% und im östlichen Abschnitt um rund 65%.
• Wichtig ist auch: Insgesamt haben sich die Emissionen auf dem
Gemeindegebiet nach dem Bau der Umfahrung Schützen nachweislich
erhöht und sind nicht gesunken.
Vor diesem Hintergrund hat sich der Verein Pro Region als auch der
Österreichische Umweltdachverband (UWD) entschlossen in dem Verfahren
aktiv zu werden. Gegen die Umfahrung Schützen wurden daher mehrere
rechtliche Einwendungen erhoben. Dass das Land eine inhaltliche
Auseinandersetzung nach wie vor scheut, zeigt der Umstand, dass der
Vertreter des Umweltdachverbandes auf Antrag des Landes von der
Verhandlung ausgeschlossen wurde. Das Recht des Umweltdachverbandes
und des Vereins Pro Region am Verfahren mitzuwirken, wurde vom
Landesvertreter in Zweifel gezogen. Auf Antrag des Landes Burgenland
wird die Burgenländische Landesregierung über die Beteiligung des
Umweltdachverbandes, einer anerkannten NGO, und des Vereins Pro
Region entscheiden. Wie wird diese Entscheidung ausfallen? Das
Verfahren findet somit erneut österreichweite Beachtung und wird zum
Prüfstein für das rechtsstaatliche Verhalten der burgenländischen
Behörden.
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