§57a-Begutachtung noch vor der Fahrt in den Urlaub erledigen
Utl.: §57a-Begutachtung noch vor der Fahrt in den Urlaub erledigen =
Wien (OTS) - Die §57a-Begutachtung muss in Österreich innerhalb eines
gesetzlichen Toleranzzeitraums erfolgen. Der beginnt einen Monat vor
und endet vier Monate nach Fälligkeit, abhängig vom Monat der
Erstzulassung. Innerhalb dieses Zeitraums gilt das Pickerl noch nicht
als abgelaufen. "Dann darf zwar weder eine Strafe verhängt noch ein
Nachteil im Schadensfall entstehen, allerdings sind Reisen ins
Ausland oft problematisch – vor allem nach Ungarn, Polen und
Tschechien. Viele Länder haben nämlich keine oder kürzere
Toleranzfristen als Österreich", erklärt ÖAMTC-Jurist Alexander
Letitzki.
Der ÖAMTC rät daher, nur mit einer gültigen Begutachtungsplakette zu
verreisen – diese sollte auch bei der Heimreise noch gelten. Um
Problemen im Ausland vorzubeugen, lohnt es sich außerdem, die
jeweiligen Mitführpflichten zu beachten (z.B. Warnweste und
Autoapotheke), sowie die grüne Versicherungskarte als international
anerkannten Nachweis, dass das Auto ordnungsgemäß versichert ist,
mitzunehmen.
Strafen und Einreiseverweigerung im Ausland ohne Pickerl
Die Begutachtung eines Fahrzeugs und eine eventuelle Bestrafung
dürfen nur durch den Staat, in dem es zugelassen wurde, erfolgen.
"Uns erreichen aber immer wieder Anrufe von Mitgliedern, die im
Ausland von der Polizei bestraft oder denen sogar Kennzeichen oder
Dokumente abgenommen werden, wenn sie innerhalb des
Toleranzzeitraumes unterwegs sind", berichtet der Club-Jurist.
Vereinzelt gehen auch Mitgliederbeschwerden beim ÖAMTC ein, dass die
Einreise verweigert wurde. Letitzki: "Das ist gegen das Völkerrecht
und widerspricht den internationalen kraftfahrrechtlichen
Vereinbarungen." Der ÖAMTC setzt sich schon lange für eine
Verbesserung dieser Problematik ein, allerdings melden Mitglieder
immer wieder ähnliche Schwierigkeiten. Es lohnt sich jedenfalls, die
Pickerl-Überprüfung rechtzeitig vor der Abfahrt zu erledigen.
Bei Notfällen kann man sich auch aus dem Ausland rund um die Uhr
an die juristische Nothilfe des ÖAMTC wenden, erreichbar unter Tel.
+43 (0)1 2512000. Erfolgt eine ungerechtfertigte Bestrafung und
findet man eine Anzeige im Postkasten, hilft die kostenlose
Rechtsberatung des Clubs Mitgliedern weiter. Nähere Infos dazu gibt
es unter www.oeamtc.at/rechtsberatung.
Alle Details zur §57a-Begutachtung sowie zum Urlaubs-Check an den
ÖAMTC-Stützpunkten findet man online unter
www.oeamtc.at/pruefdienste. Ein Verzeichnis aller ÖAMTC-Stützpunkte
gibt es unter www.oeamtc.at/standorte.
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