Wien (OTS) - Aus gegebenem Anlass erstatten die im Insolvenzverfahren
über das Vermögen der Vogel & Noot Landmaschinen GmbH & Co KG
(Insolvenzverfahren GZ 17 S 40/16z, Landesgericht Leoben) bestellten
Insolvenzverwalter folgende Pressemitteilung:
Das gegenständliche Insolvenzverfahren wurde als Sanierungsverfahren
mit Eigenverwaltung eröffnet. Zwischenzeitlich konnte das
vorgeschlagene Sanierungskonzept im Allgemeinen und der Finanzplan im
Besonderen durch die Insolvenzverwalter im Detail überprüft werden.
Die gewonnen Erkenntnisse haben gezeigt, dass die von der Schuldnerin
angebotene 30%ige Sanierungsplanquote nicht mit überwiegender
Wahrscheinlichkeit finanzierbar wäre und das schuldnerische
Unternehmen offenkundig auch einer grundlegenden Neuausrichtung
bedarf. Diese Neuausrichtung ist nach übereinstimmender Einschätzung
aller Entscheidungsträger nur in Form einer Auffanglösung möglich.
Die Insolvenzverwalter können in diesem Zusammenhang auch berichten,
dass ihnen zahlreiche Interessensbekundungen vorliegen. In enger
Abstimmung mit den Insolvenzverwaltern hat die Vogel & Noot
Landmaschinen GmbH & Co KG daher den Sanierungsplanantrag
zurückgezogen und damit die Grundlage für ein geordnetes
Verwertungsverfahren ermöglicht. Die Insolvenzverwalter sind nun
darum bemüht, das Traditionsunternehmen der Vogel & Noot
Landmaschinen GmbH & Co KG möglichst als geschlossene Einheit zu
verwerten und damit auch einen wesentlichen Teil der betroffenen
Arbeitsplätz nachhaltig zu sichern.
Als Insolvenzverwalter: Dr. Alexander Isola, Graf & Pitkowitz
Rechtsanwälte
Als Insolvenzverwalter-Stellvertreter: Mag. Stefan Weileder, Graf &
Pitkowitz Rechtsanwälte
Dr. Helmut Fetz, als besonderer Verwalter
Prof. Dr. Axel Reckenzaun, als besonderer Verwalter
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