Friedliche Wanderer wurden aufgehalten, fotografiert, am Weitergehen gehindert - Anzeige wg Nötigung u. Amtsmissbrauch
Utl.: Friedliche Wanderer wurden aufgehalten, fotografiert, am
Weitergehen gehindert - Anzeige wg Nötigung u. Amtsmissbrauch =
Wien (OTS) - Das Forstgesetz kennt seit 1975 ein freies Wegerecht. Im
§ 33 (1) wird jedem Menschen jederzeit erlaubt, auch abseits von
Wegen zur Erholung durch den Wald zu gehen. Die Einschränkungen
dieser Freiheit sind klar geregelt. In der Steiermark gibt es darüber
hinaus noch ein Gesetz zur Wegefreiheit, das in § 3 das freie
Betretungsrecht für das sogenannte Ödland oberhalb der Baumgrenze
festlegt. Dort darf man nach diesem Gesetz auch zelten. Diese
gesetzlichen Regelungen dürften aber der Jägerschaft südlich von
Donnersbachwald entweder nicht bekannt sein, oder sie sagen
vorsätzlich die Unwahrheit, wenn sie Wanderer in der Region aus dem
Wald zu treiben versuchen. Hintergrund dürfte sein, dass um diese
Jahreszeit die zahlreichen in Gattern dort gezüchteten Hirsche
ausgelassen werden müssen, und die Präsenz von Wanderern bedeutet,
dass die mühsam gefütterten Hirsche ins Nachbarrevier abwandern.
Am 6. August 2016 begann eine Wandergruppe in den Bergen südlich von
Donnersbachwald in den Niederen Tauern in der Obersteiermark den
Aufstieg und wurde prompt von Jägern angepöbelt. Aber nicht nur das,
die zuletzt 4 Personen verfolgten die Wanderer, stellten sich in den
Weg, fotografiertren sie ständig aus nächster Nähe, verlangten ihre
Ausweise und behaupteten, sie müssten umkehren, es sei verboten hier
zu wandern. Insgesamt 90 Minuten dauerte diese massive Belästigung
an, bis sich die Wanderer ihren Quälgeistern durch Flucht einen
steilen Wald hinab und über einen Fluss und ein Moor entziehen
konnten. Die Anzeige wegen Amtsmissbrauch (einer der Jäger behauptete
er sei Forstaufseher) und Nötigung ist bereits in der Post. Die
gesamte Geschichte samt Fotos hier:
http://www.martinballuch.com/wenn-die-jaeger-ueberschnappen-es-war-einmal-in-der-obersteiermark/
VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Es ist unglaublich, was sich diese
Personen herausnehmen. Wanderer, die weniger gut die Gesetzeslage
kennen, als die Betroffenen in diesem Fall, würden sofort aufgehen
und ihre Bergtour abbrechen. Damit spekulieren diese Leute offenbar.
Abgesehen davon dürften sie im Namen ihres neuen deutschen Jagdherren
handeln, der seit 2010 dort 12.000 ha Grund angekauft hat und jetzt
offenbar die Einheimischen aus 'seinen' Wäldern vertreibt, um
ungestört der Jagd auf gezüchtete Hirsche zu frönen. Der zuständige
Bezirksförster hat mir am Telefon bestätigt, dass in letzter Zeit
immer wieder solche Vorfälle genau in dieser Region bekannt geworden
sind. Hier muss die Staatsanwaltschaft einschreiten, um diesem
Treiben fanatischer Jäger ein Ende zu machen! Unser Anwalt wurde
bereits mit der Anzeige beauftragt.“
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