• 11.08.2016, 08:00:01
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„profil“: Auch Karl Petrikovics erhebt Einspruch gegen Buwog-Anklage

Anwalt Dietrich: „Unlogische Interpretationen der StA“

Utl.: Anwalt Dietrich: „Unlogische Interpretationen der StA“ =

Wien (OTS) - Wie das Nachrichtenmagazin „profil“ in seiner Freitag
erscheinenden Ausgabe berichtet, hat nun auch der frühere
Vorstandsvorsitzende der Immofinanz, Karl Petrikovics, die Anklage im
Fall Buwog (gegen insgesamt 16 Beschuldigte) beeinsprucht.
Petrikovics’ Anwalt Otto Dietrich bringt gegenüber „profil“
inhaltliche und formelle Gründe für den Einspruch vor. „Die
Interpretationen der Staatsanwaltschaft sind teils unlogisch, vom
Akteninhalt nicht gedeckt und daher angreifbar.“ Darüber hinaus sei
ihm, Dietrich, trotz wiederholter Urgenzen der Zugang zu wesentlichen
Aktenteilen verwehrt worden. Konkret handelt es sich um die
elektronische Datensammlung ISYS, in welche die Justiz
sichergestelltes Datenmaterial zum Fall Buwog einfließen und durch
einen Sachverständigen auswerten ließ. „Obwohl mir bis heute keine
Einsicht in die beschlagnahmten, für mich relevanten Daten gewährt
wurde, hat die WKStA Anklage erhoben“, kritisiert Dietrich. Wie auch
andere Juristen stößt sich der Anwalt zudem an der gesetzlichen
Einspruchsfrist von nur 14 Tagen. „Für ein Verfahren dieser Dimension
ist das viel zu kurz.“ Dietrich hat namens seines Mandanten
zwischenzeitlich den Antrag gestellt, die Einspruchsfrist auf
jedenfalls 15 Wochen zu erstrecken. Da dies in der
Strafprozessordnung aber nicht vorgesehen ist, wurde mit Hinweis auf
die „Verletzung fundamentaler Rechte des Angeklagten“ zusätzlich eine
Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof angeregt. Die seit Ende Juli
vorliegende Anklage ist nicht rechtswirksam, für alle Beteiligten
gilt die Unschuldsvermutung.

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