- 08.08.2016, 09:20:16
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Fahrzeughandel – Branchensprecher Ernst: „Kfz-Kaskoversicherungen bergen Risiken für Konsumenten“
Warnung vor Klauseln, die eine Einstufung von Fahrzeugen als „wirtschaftlicher Totalschaden“ ermöglichen, obwohl Besitzer lieber eine Reparatur gehabt hätten
Utl.: Warnung vor Klauseln, die eine Einstufung von Fahrzeugen als
„wirtschaftlicher Totalschaden“ ermöglichen, obwohl Besitzer
lieber eine Reparatur gehabt hätten =
Wien (OTS) - Klauseln im Kleingedruckten ermöglichen es Versicherern
Fahrzeugrestwerte in Wrackbörsen zu ermitteln und bei
Schadensbewertungen zu berücksichtigen. Eine Einstufung als
wirtschaftlicher Totalschaden kann dann die Folge sein. Der heimische
Fahrzeughandel läuft jetzt Sturm und zeigt eine sichere Alternative
für Konsumenten auf.
Bisher galt es in den Köpfen der Autolenker als unumstößliche
Tatsache: Wer eine Kaskoversicherung abschließt, schützt sich und
sein Auto optimal für den Schadensfall. Der Nimbus vom risikofreien
Rundumschutz verliert aufgrund von vermehrten Problemfällen bei
Reparaturzahlungen nun aber an Glanz. Ein OGH-Urteil bestätigt die
Rechtmäßigkeit von heiklen Vertragsvereinbarungen, die Konsumenten
nicht ausreichend bekannt sein dürften: War es bisher gängige Praxis
bei kaskoversicherten Autos bis zu einem Schaden von etwa 70% des
Wiederbeschaffungswertes reparieren zu lassen, so können Versicherer
nun den erzielbaren Restwert via Internet-Wrackbörse ermitteln und
diesen miteinbeziehen. Die Folge ist vielfach die Einstufung als
„wirtschaftlicher Totalschaden“. Die Versicherung muss in dem Fall
lediglich die Differenz zwischen Zeitwert und Wrackerlös begleichen,
ohne die tatsächlichen Reparaturkosten zu berücksichtigen. Das
Fahrzeug wird dann vom Wrackhändler abgeholt, obwohl dem Besitzer
eine Reparatur möglicherweise lieber gewesen wäre.
Für Burkhard Ernst, Obmann des Bundesgremiums Fahrzeughandel in der
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), eine vollkommen unbefriedigende
Situation, die durch die richtige Wahl des Versicherers aber
vermieden werden kann. „Wer auf der sicheren Seite sein und
juristische Schlupflöcher umschiffen möchte, sollte seine
Versicherung direkt im Kfz-Betrieb abschließen. Der
Branchenversicherer des österreichischen Kfz-Gewerbes bietet
beispielsweise Reparaturen bis zu 100% des Wiederbeschaffungswertes“,
so Ernst.
Vom Blech- zum wirtschaftlichen Totalschaden
Laut herrschender Rechtslage liegt ein Totalschaden dann vor, wenn
die Reparaturkosten und der Restwert den Wiederbeschaffungswert
übersteigen. Die Versicherer können somit Schäden, die bei weitem
nicht an den Fahrzeugwert heranreichen, zum Totalschaden erklären.
Die Auswirkungen dieser sogenannten Totalschadenklausel sind den
meisten Kunden nicht bewusst, weshalb der heimische Fahrzeughandel
nun gezielt Aufklärungsarbeit leisten möchte. „Es ist essenziell, die
heimischen Autolenker über dieses Risiko zu informieren. Als
Fahrzeughandel leisten wir hier einen wichtigen Beitrag“,
unterstreicht Branchensprecher Burkhard Ernst. (PWK573/JR)
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