• 04.08.2016, 12:53:11
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Kassen- und Wahlärzte versorgen Patienten nach höchsten Standards

NÖ Ärztekammer kritisiert Patientenanwalt

Utl.: NÖ Ärztekammer kritisiert Patientenanwalt =

Wien (OTS) - Österreichweit sorgen Kassenärzte und Wahlärzte
gemeinsam für die medizinische Versorgung im niedergelassenen
Bereich. „Kassenärzte wären dazu alleine nicht in der Lage“, ist der
Präsident der NÖ Ärztekammer, Dr. Christoph Reisner, MSc, überzeugt
und kritisiert die Aussagen von Niederösterreichs Patientenanwalt
Gerald Bachinger zum Thema Wahlärzte. „Eine Abschaffung der
Kostenrückerstattung würde nicht den Ärzten schaden, sondern den
Patienten. Es ist mir vollkommen unverständlich, dass sich ein
Patientenanwalt klar gegen die Interessen der Menschen ausspricht,
die er eigentlich vertreten sollte.“

Keine Zweiklassenmedizin hinsichtlich Qualität

Zu leugnen, dass es in Österreich eine Zweiklassenmedizin gibt, ist
laut Reisner scheinheilig, doch das ist nichts Neues. „Es war schon
vor Tausenden Jahren so, dass Kaiser oder Könige ihre eigenen
Leibärzte hatten und auch heute haben wir in Österreich ein soziales
Gefälle, das sich auch in der medizinischen Versorgung zeigt. Es gibt
nicht nur einen Unterschied in Bezug auf Personen mit und ohne
Zusatzversicherung, Prominente werden vielleicht auch eine Chance
haben, einen früheren Termin zu bekommen, wenn sie nicht
zusatzversichert sind.“ Kein Unterschied besteht allerdings
hinsichtlich der Qualität der Behandlungen. „Egal in welche
Ordination ein Patient geht – ob Kassenordination oder
Wahlarztordination – er wird dort nach den gleichen qualitativ
hochwertigen Standards versorgt“, betont Reisner und weist Bachingers
Bezeichnung vom `zweitklassigen kassenärztlichen Bereich´ damit
strikt zurück.

„Wäre die Versorgung in den kassenärztlichen Ordinationen schlecht,
wären diese nicht so überlaufen“, meint Reisner abschließend. „In
Österreich kann sich jeder Patient aussuchen, welche Ordination er
aufsucht. Es wird niemand gezwungen, einen bestimmten Arzt
aufzusuchen, es besteht auch innerhalb des Kassensystems die
Möglichkeit auszuweichen.“

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