• 03.08.2016, 12:07:29
  • /
  • OTS0064 OTW0064

Swap-Gutachten: Stadt Linz und BAWAG jeweils nur in Einzelpunkten bestätigt

Stadt Linz wird Widersprüche herausarbeiten

Utl.: Stadt Linz wird Widersprüche herausarbeiten =

Linz (OTS) - Das vom Handelsgericht Wien im März 2015 beauftragte
Gutachten durch die Professoren Wystup und Schmidt liegt nunmehr vor.
Das Ergebnis der mehr als einjährigen Untersuchung wird seitens der
Stadt Linz nun im Detail mit Sachverständigen analysiert. Aufgrund
der Komplexität der Themen wird dies einige Zeit in Anspruch nehmen.
In einer ersten Stellungnahme meint der Linzer Bürgermeister Klaus
Luger, dass weder die Rechtsposition der BAWAG noch jene der Stadt
Linz vollkommen bestätigt worden wären. Luger weiter: „Es ist schwer
verständlich, dass dieser Swap ein Instrument der Optimierung der
Zinsendienste gewesen sein soll. Die Gutachter hegen auch Zweifel an
der seriösen Beratung durch die BAWAG. Bereits zu Beginn sei die
Stadt mit knapp 20 Mio. Euro belastet gewesen. Diese sowie weitere
noch im Detail zu behandelnde Auffälligkeiten und Widersprüche werden
unsere Anwälte in nächster Zeit bearbeiten. Daran anschließend ergeht
eine Stellungnahme an das Handelsgericht“, so das Linzer
Stadtoberhaupt. Es fallen aber schon jetzt einige interessante
Details ins Auge.

Swap von Anfang an negativ, BAWAG ohne seriöse Beratung?

So kommen die Gutachter zum Schluss, dass der Swap, ausgehend von
einer fairen Marktwertbetrachtung, bereits einen negativen
Anfangswert zulasten der Stadt Linz von knapp 20 Mio. Euro hatte.
Damit bestätigen sich die Berechnungen im Rahmen des Strafverfahrens
vor dem Landesgericht Linz. Die BAWAG dürfte diesen negativen
Marktwert dann genutzt haben, um eine Bankmarge in Millionenhöhe zu
verdienen. Gleichzeitig betonen die Gutachter, dass die Stadt Linz
aufgrund dieses Effektes schon zu Beginn des Geschäfts
Ausstiegskosten von 27 Mio. Euro gehabt hätte.

Nach Meinung der Gutachter hätte bereits bei Abschluss des Swap ein
Risikobudget in Höhe von 133 Mio. Euro von der Stadt bei Seite gelegt
werden müssen, das war mehr als die zu besichernde Anleihe. Dies ist
besonders bemerkenswert und zeigt das Risiko des Swap. Hätte die
BAWAG das der Stadt gesagt, wäre es nicht zum Abschluss des für die
BAWAG so gewinnträchtigenden Geschäftes gekommen. Wäre Linz nicht
eine Kommune, so hätte sie laut Gutachten diesen Betrag sofort bei
der BAWAG als Sicherheit erlegen müssen. Das wäre nach Ansicht der
Gutachter auch deshalb gerechtfertigt gewesen, weil die Stadt Linz
laut Gutachten mit täglichen Schwankungen der Ausstiegskosten von
rund 10 Mio. Euro und einer monatlichen Wertschwankung von bis zu 300
Mio. Euro rechnen musste. Der Linzer Finanzreferent,
Vizebürgermeister Christian Forsterleitner, sieht sich darin
bestätigt, dass „dieser Swap niemals den Vorstellungen der Stadt als
klassisches Zinssicherungsgeschäft entsprochen hat.“

Swap als taugliches Produkt schwer nachvollziehbar

Entgegen dem Landesgericht Linz, das im Strafverfahren den Swap wegen
seines exorbitanten Währungsrisikos als für Kommunen generell
ungeeignet ansah, sind die Gutachter der Meinung, es hätte sich bei
ausreichender Risikokontrolle um ein durchaus taugliches Produkt
gehandelt. Dieser offenkundige Widerspruch wird noch besonders genau
analysiert werden müssen. Allerdings betonen die Gutachter, dass
ihnen selbst ein weiteres – tatsächlich – gehandeltes Produkt einer
Bank mit der öffentlichen Hand mit den Eigenschaften des Swap 4175
nicht bekannt sei.

Gemeinderat hätte flexibel binnen einer Stunde handeln müssen
– Handelte BAWAG unfair?

Überdies würde die Optimierungseignung – so die Gutachter –
naturgemäß voraussetzen, dass eine Kommune überhaupt bereit ist, ein
unbeschränktes Währungsrisiko mit monatlichen Schwankungen von mehr
als 100 Mio. Euro als Mittel der Portfoliooptimierung einzugehen. Bei
möglichen Ausstiegskosten von maximal 1,5 Mio. Euro, wofür es im
Gemeinderat einer Zweidrittelmehrheit bedarf, hätte der Swap
jedenfalls nicht abgeschlossen werden dürfen.

Nach Meinung der Gutachter hätte es einer täglichen Kontrolle des
aktuellen Marktwerts des Swap, und das zu fairen Marktpreisen,
bedurft. Derartige faire Marktpreise wurden – wie die Gutachter
ebenfalls festgestellt haben – der Stadt Linz von der BAWAG
allerdings niemals zur Verfügung gestellt. Abgesehen davon hat die
BAWAG ihre Berechnungen anfangs nur vierteljährlich und dann
monatlich bekannt gegeben, was allerdings sinnlos war, weil die
Wertschwankungen des Swap innerhalb eines Monats einen Betrag von 100
Mio. Euro übersteigen konnten und auch überstiegen haben. Die Stadt
hätte für diese tägliche Kontrolle etwa einen „Puffer“ von 10 Mio.
Euro festlegen können, bei dessen Überschreitung die Stadt hätte
aussteigen müssen, laut Gutachten sind in diesem Fall die
Ausstiegskosten mindestens mit 25 Mio. Euro zu veranschlagen. Nicht
einmal dieses Risikobudget, also der Puffer von 10 Mio. Euro, hätte
ausgereicht, um bei Vertragsabschluss wieder auszusteigen. Nach
Meinung der Gutachter wäre aber auch ein Ausstieg mit einer höheren
Schwelle, etwa einem Verlust von 30 oder 50 Mio. Euro denkbar
gewesen. Dann hätte der Gemeinderat für eine solche Entscheidung
jedoch nur einen Zeitraum von maximal einer Stunde gehabt. Die
Einhaltung solcher Rahmenbedingungen ist für eine Kommune nicht
händelbar.

Schaden der BAWAG weiterhin nicht konkret belegt

Unklar ist nach wie vor, ob die tatsächlichen bzw. zum Teil
virtuellen (fiktiven) Absicherungsgeschäfte der BAWAG bei der
Beendigung des Swap tatsächlich der Beseitigung von Marktrisiken der
Bank dienten. Die Gutachter konnten nämlich nicht feststellen, ob und
in welchem Ausmaß die BAWAG aufgrund des Geschäftes in dessen Verlauf
überhaupt Optionen an externe Partner verkauft hat. Soweit es sich
bei den geltend gemachten Absicherungskosten lediglich um virtuelle
Kosten der Auflösung des von ihr selbst eingerichteten sogenannten
Absicherungsportfolios gehandelt hat, haben diese Kosten nach Meinung
der Gutachter mit der Stadt Linz nichts zu tun und auch nichts mit
echten Kosten oder gar Verlusten der Bank. Das Gutachten berechnet
deshalb auch den möglichen Schaden der BAWAG alternativ mit lediglich
rd. 200 Mio. Euro.

Luger zur weiteren Vorgehensweise

Der Linzer Bürgermeister Klaus Luger wird am kommenden Montag, 8.
August, den so genannten Lenkungsausschuss der Stadt Linz in der
Causa Swap einberufen. Neben einer Beurteilung des Gutachtens durch
die Linzer Anwälte wird die Beratung der weiteren Vorgehensweise, vor
allem die Stellungnahme an das Handelsgericht, im Mittelpunkt der
Sitzung des Lenkungsausschusses stehen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | LNZ

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel