- 02.08.2016, 15:19:44
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Österreichischer Mieterschutzring: Kann MA-50 die Wohnbeihilfe nicht auszahlen?
Mieter erhielten Erlagscheine über volle Miete und werden von MA50 lediglich vertröstet
Utl.: Mieter erhielten Erlagscheine über volle Miete und werden von
MA50 lediglich vertröstet =
Wien (OTS) - Zigtausende Mieter in Wien sind berechtigt, die
sogenannte Wohnbeihilfe der MA-50 zu beziehen. Es handelt sich dabei
vorwiegend um sozial schwache Mieter mit geringem Einkommen, auch
Alleinerzieher und behinderte Menschen sind darunter.
Diese staunten nicht schlecht, als sie zu Monatsbeginn Erlagscheine
ihrer Vermieter in den Postkästen fanden, die für sie unleistbare
Beträge für den Monat August einforderten. Zur Erklärung: Die
Wohnbeihilfe wird von der MA-50 direkt an die Vermieter überwiesen,
diese stellen den Mietern dann den Restbetrag nach Abzug der bereits
ausbezahlten Wohnbeihilfe in Rechnung.
„Das dürfte für den August so richtig schief gegangen sein.
Zahlreiche Mitglieder des Österreichischen Mieterschutzringes haben
angefragt, was sie nun tun sollen“, berichtet Vorstandvorsitzender
des Österreichischen Mieterschutzrings, LAbg. Alfred Wansch. In einem
dem Österreichischen Mieterschutzring vorliegenden Fall sollte ein
Wiener Mieter anstatt wie sonst 309 Euro diesmal 493,51 Euro
bezahlen. „Ein für ihn unleistbarer Betrag“, klagt Wansch;
„Schließlich ist der Mann nicht aus Jux und Tollerei berechtigt, die
Wohnbeihilfe zu beziehen!“.
Besonders empört Wansch die Mauer, die die SPÖ-nahen Verbündeten
Wiener Wohnen und MA-50 dem begangenen Fehler machen: „Betroffenen
Mietern wurde anstatt einer Entschuldigung lediglich gesagt, sie
sollen sich Ende der Woche noch einmal melden. Einmal mehr versucht
ein SPÖ-Unternehmen, aus einer Bringschuld ihrerseits eine Holschuld
der Betroffenen zu machen“
Wansch rät betroffenen Mietern, jetzt einmal jenen Betrag
einzuzahlen, den sie auch sonst an Miete selbst bezahlen und
gleichzeitig Wiener Wohnen aufzufordern, eine Richtigstellung der
Mietvorschreibung für August 2016 schriftlich zu übermitteln. „Auf
keinen Fall darf das Einzahlen der Miete versäumt werden, weil die
Zahl auf dem Erlagschein nicht stimmt. Das könnte im schlimmsten Fall
sogar ein Grund für die Kündigung des Mietvertrags sein!“ so Wansch
abschließend.
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