- 30.07.2016, 11:01:53
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Sima zu Wettautomaten: 108 Automaten rechtskräftig beschlagnahmt
Stadt beruft gegen etwaige Automaten-Rückgaben
Utl.: Stadt beruft gegen etwaige Automaten-Rückgaben =
Wien (OTS/rk) - Die Stadt Wien hat keinen einzigen von ihr
beschlagnahmten Wett-Automaten retournieren müssen, entkräftet
Stadträtin Ulli Sima entsprechende verwirrende Meldungen auf ORF.at.
Ganz im Gegenteil: es wurden von rund 200 Geräten, die im letzten
Jahr illegal und ohne Genehmigung aufgestellt und bei Razzien
beschlagnahmt wurden, bereits in 108 Fällen die Beschlagnahme
rechtskräftig und damit bestätigt. 29 Beschlagnahme-Verfahren laufen
noch, da die Betreiber der illegalen Wettbüros sämtliche Rechtsmittel
ausschöpfen und die Verfahren damit in die Länge ziehen. "Sollte das
Landesverwaltungsgericht - wie im Fall der von der Polizei
beschlagnahmten und nun acht retournierten Geräte - nur eine
Geldstrafe für die illegal aufgestellten Geräte verhängen und nicht
auch zusätzlich noch die Beschlagnahmung, dann wird die Stadt Wien
das zuständige Höchstgericht anrufen. "Es kann nicht sein, dass wir
illegale Aufsteller von Wettterminals in unserer Stadt nur mit einer
Geldstrafe davon kommen lassen", betont Sima.
Strenger Schutz für SpielerInnen und Jugendliche
Die Stadt geht streng gegen illegale Wettanbieter vor und hat ein
strenges Wettengesetz erlassen, um die SpielerInnen und vor allem die
Jugendlichen bestmöglich zu schützen. „Illegale Wettanbieter haben in
Wien keinen Platz, wir gehen in voller Härte dagegen vor und lassen
uns auch nicht beirren", so Sima.
Für die Genehmigung von Geräten gibt es strenge Regelungen durch
das neue Wettengesetz:
Die Eckpunkte des neuen Gesetzes:
o Strengere Voraussetzungen für Betreiber (Bonitätsauskunft,
Strafregisterauszug, Wettenreglement, Warnsystem)
o Bei Einzelaufstellungen (z.B. in Tankstellen und
Gastronomiebetrieben) strengere Regelung: max. Wett-Einsatz 50 Euro,
keine Wertkarten
o Gutachten erforderlich, dass Gerät dem Gesetz entspricht
o Strenger Jugendschutz: Wetten erst ab 18 Jahren
o Ausweispflicht
o Selbstsperre möglich
o Betreiber müssen Mitarbeiter im Umgang mit Spiel- und Wettsucht
schulen
o Lizenzentzug wenn Glückspiel betrieben wird
o Bei zweimaligem Übertreten des neuen Gesetzes oder des
Jugendschutzgesetzes erlischt die Genehmigung
o Livewetten sind nur mehr auf End- und Zwischenergebnisse erlaubt.
(z.B. beim Fußball nur Halbzeitstand und Endstand) „Betrugsanfällige“
Wetten wie etwa: Wann ist die nächste gelbe Karte, Eckball etc. nicht
mehr möglich.
o Wetten auf aufgezeichnete Sportereignisse sind verboten!
o Maßnahmen zur Geldwäsche - und Terrorismusbekämpfung
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