- 27.07.2016, 10:00:01
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Oberhauser zum Equal Pension Day: Altersarmut ist weiblich
Frauen erhalten durchschnittlich über 40 Prozent weniger Pension als Männer
Utl.: Frauen erhalten durchschnittlich über 40 Prozent weniger
Pension als Männer =
Wien (OTS) - Der Equal Pension Day wird in Österreich heuer am 27.
Juli zum zweiten Mal begangen. Es ist jener Tag, an dem Männer
bereits so viel Pension erhalten haben, wie Frauen erst bis
Jahresende erreicht haben werden. „Frauen erhalten durchschnittlich
über 40 Prozent weniger Pension als Männer. Zwar haben wir uns im
Vergleich zum Vorjahr um einen Tag verbessert, die Pensionslücke
zwischen Frauen und Männern ist aber immer noch eklatant. Viele
Frauen sehen sich im Alter mit niedrigen Pensionen bis hin zur
Armutsgefährdung konfrontiert. Altersarmut ist weiblich“, sagt
Frauenministerin Sabine Oberhauser. ****
Die Pensionen der Frauen liegen im Schnitt weit unter denen der
Männer. So betrug die durchschnittliche Alterspension eines Mannes im
Jahr 2015 1557 EUR; die einer Frau aber nur 944 EUR. In der Pension
zeichnen sich so die immer noch vorherrschenden Ungleichheiten
zwischen männlichen und weiblichen Erwerbsbiographien ab.
Teilzeitarbeit und längere Erwerbspausen (z.B. für Kindererziehung)
können die Pension empfindlich schmälern.
„Wichtig ist es, Frauen darüber zu informieren, wie ihre
individuellen Karriereentscheidungen und die Strukturen des
Arbeitsmarkts sich auf ihre späteren Pensionsansprüche auswirken
können“, betont Oberhauser. Als Grundlage für informierte
Entscheidungen hat das Frauenministerium eine Informationsbroschüre
speziell für Frauen veröffentlicht: „Frauen und Pensionen. Wie
Lebensentscheidungen die Absicherung im Alter beeinflussen.“ Die
Broschüre liegt österreichweit auf und ist als PDF frei auf der
Website des BMGF verfügbar, unter
http://www.bmgf.gv.at/home/Frauen_Gleichstellung/Publikationen/ .
Etwa ein Drittel aller Frauen, die in Pension gehen, sind vor ihrem
Pensionsantritt nicht erwerbstätig. Eine Anhebung des
Frauenpensionsalters würde also kaum Abhilfe schaffen. Schon jetzt
erlaubt es das Gesetz, über das Regelpensionsalter hinaus zu
arbeiten. „Eine Kündigung aufgrund des Erreichens des gesetzlichen
Pensionsantrittsalters stellt – sowohl für Frauen als auch für Männer
– eine Diskriminierung dar. Erwerbstätige sind nicht verpflichtet,
zum frühestmöglichen Stichtag in Pension zu gehen“, erklärt die
Frauenministerin. Vielmehr seien die ArbeitgeberInnen, - nicht
zuletzt im Hinblick auf Fachkräftemangel sowie den Erhalt und
Weitergabe des ExpertInnenwissens im Betrieb - angehalten, ein
Weiterarbeiten zu ermöglichen und zu fördern, wenn dies von den
Beschäftigten gewünscht ist.
„Bevor Diskussionen über Pensionsanhebungen geführt werden, braucht
es wirksame arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, damit ältere Frauen
bessere Chancen auf einen Arbeitsplatz haben als derzeit. Eine
schrittweise Angleichung des Pensionsalters muss deshalb einhergehen
mit der Beseitigung von Diskriminierungen im Erwerbsleben“, so
Oberhauser. (Schluss)
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