- 22.07.2016, 10:24:35
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- OTS0033 OTW0033
IVS Stellungnahme der Staatsanwaltschaft übergeben
Umfassende Stellungnahme mit detaillierter Darstellung und genauer Aufarbeitung aller Punkte liegt vor
Utl.: Umfassende Stellungnahme mit detaillierter Darstellung und
genauer Aufarbeitung aller Punkte liegt vor =
Wien (OTS) - Gestern wurde der Staatsanwaltschaft Wien eine
umfassende Stellungnahme von Seiten des Unternehmens IVS
Schadensmanagement GmbH bezüglich der Strafanzeige übergeben. Jedes
Argument wurde im Detail aufgegriffen und ausführlich dargestellt.
Die wichtigsten Fakten sind:
Die IVS schließt Werkverträge mit Hauseigentümern bzw.
Wohnungseigentümergemeinschaften ab, in deren Rahmen sie sich zur
Behebung von Schäden verpflichtet. Sie bedient sich bei der Erfüllung
dieser Werkverträge hinsichtlich etlicher Leistungen Professionisten,
wie z.B. Installateur, Elektriker, Tischler, Maler, Fliesenleger.
Andere Leistungen, wie die Koordination, notwendige Behördeneingaben,
Erbringung der Leistungen nach dem Baustellenkoordinationsgesetz,
Qualitätskontrolle, uvm . erbringt sie selbst durch eigenes Personal.
Insbesondere übernimmt die IVS neben dem Risiko der ordnungsgemäßen
Abwicklung und Ausführung auch sämtliche
Gewährleistungsverpflichtungen aus der Schadensbehebung.
Der Nutzen für die betroffene Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. den
betroffenen Hauseigentümer liegt darin, dass eine Behebung von
Mängeln aus einer Hand erfolgt und nicht überprüft werden muss,
welchem Professionisten ein aufgetretener Mangel zuzuordnen ist. Die
IVS trägt darüber hinaus das gesamte Insolvenzrisiko der
Professionisten alleine.
Die beauftragte Schadensbehebung- und -abwicklung erfolgt schnell und
effizient; detailliert wird aufgelistet, dass man immer innerhalb der
marktüblichen Preise und festgelegten Budgets liegt. Die
Gesamtleistung der Schadensbehebung- und -abwicklung ist der Mehrwert
für die Kunden. Entscheidend ist auch, dass das Mietobjekt bzw. die
Wohnung/ das Office rasch wieder hergestellt wird. Zeit ist Geld!
Ein Vergleich mit den Erhebungen der Arbeiterkammer zum Zeitpunkt der
Leistung Mitte 2015 zeigt, dass die IVS dem Auftraggeber bei z.B.
Monteur- und Helferstunden einen rund 20 Prozent günstigeren Preis
verrechnet als marktüblich gewesen wäre. Teurer als am freien Markt
wurde es für die Auftraggeber nachweislich nicht. Somit kann keine
Schädigung von Auftraggebern vorliegen.
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