• 19.07.2016, 12:06:18
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  • OTS0078 OTW0078

Ausweispflicht gegenüber Jagdaufseher: Landesverwaltungsgericht hebt Strafe auf

In Österreich herrscht keine Ausweispflicht – außer gegenüber JägerInnen; Gericht hebt Strafe auf, ohne Gesetz in Frage zu stellen

Utl.: In Österreich herrscht keine Ausweispflicht – außer gegenüber
JägerInnen; Gericht hebt Strafe auf, ohne Gesetz in Frage zu
stellen =

Niederösterreich (OTS) - In Österreich muss man gegenüber der Polizei
die eigene Identität nicht preisgeben, ein wichtiges Recht auf
Privatsphäre. Selbst wenn die Exekutive jemanden bei einer
Verwaltungsübertretung beobachtet, kann sie diese Person maximal für
24 Stunden zur Identitätsfeststellung auf die Wache mitnehmen, es ist
aber nicht strafbar, auch dann zu schweigen und den eigenen Namen
nicht zu nennen. Anders gegenüber JagdaufseherInnen nach dem
Jagdgesetz. Diese können auf bloßen Verdacht von Wanderern einen
Ausweis verlangen und zeigt man ihn nicht, erhält man eine
Verwaltungsstrafe dafür. So geschehen vor einigen Jahren im
Dunkelsteiner Wald. Drei Personen verweigerten die
Identitätsfeststellung gegenüber zwei Jagdaufsehern und wurden
schließlich festgenommen. Für die verweigerte Ausweisleistung setzte
es 300 Euro Geldstrafe.

Die Berufung wurde vor dem Landesverwaltungsgericht St. Pölten
verhandelt, jetzt liegt das Urteil vor. Die Geldstrafe wurde
aufgehoben, allerdings nur, weil der Jagdaufseher als Forstaufseher
und Eigentümer aufgetreten sei, obwohl er ein Jagdaufseher ist. Und
als Forstaufseher und Eigentümer hat er nicht dasselbe Recht auf
Ausweisleistung von Wanderern, wie als Jagdaufseher. Die Jägerschaft
hat in Österreich Sonderrechte, sind es ja praktisch überall in den
Landesregierungen JägerInnen selbst, die die Jagdgesetze schreiben.
Von einer demokratischen Entscheidungsfindung mit Einbeziehung aller
Interessensvertretungen, insbesondere des Tierschutzes, keine Spur.
Der wesentliche Teil des jetzigen Urteils im Wortlaut:
www.martinballuch.com

VGT-Obmann Martin Balluch: „Wir hatten die Hoffnung, dass dieser Fall
letztlich vor dem Höchstgericht landet und dieses das Sondergesetz
für JägerInnen wegen Verfassungswidrigkeit aufhebt. Das Urteil des
Landesverwaltungsgerichts hat aber die Geldstrafe aufgehoben, sodass
wir keine Revision einlegen können. Auf der positiven Seite wurde
damit aber klargestellt, dass seinerzeit im Dunkelsteiner Wald die
drei Personen vollkommen im Recht waren. Sie hatten sowohl zurecht
keinen Ausweis gezeigt, als auch sich zurecht auf der Forststraße im
Sperrgebiet aufgehalten, wie ein früheres Urteil bestätigte.
Immerhin.“

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