- 15.07.2016, 11:00:02
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VP-Gaggl: Kärntner Landtag wird Veranstaltungsrecht ändern
Volkspartei hat Änderungen zum Veranstaltungsgesetz dem Wirtschaftsausschuss vorgelegt. VP-Abgeordnete laden nun zu Parteiengespräche.
Utl.: Volkspartei hat Änderungen zum Veranstaltungsgesetz dem
Wirtschaftsausschuss vorgelegt.
VP-Abgeordnete laden nun zu Parteiengespräche. =
Klagenfurt (OTS) - Diese Woche befasste sich der Wirtschaftsausschuss
des Landtages unter VP-Vorsitz mit der Änderung des Kärntner
Veranstaltungsgesetzes. „Ziel ist es, in diesem Landesgesetz
Bürokratie abzubauen und es praxistauglicher zu gestalten. Wie
angekündigt, haben wir dazu konkrete Änderungsvorschläge dem
Ausschuss vorgelegt“, berichtet VP-Gaggl. In einem nächsten Schritt
werden die Abgeordneten der Volkspartei nun zu Parteiengespräche im
Landtag einladen. „Inhalt dieser Gespräche sind die
Änderungsvorschläge, die nun am Tisch liegen. Alle Landtagsparteien
sind eingeladen sich diesem wichtigen Thema ebenfalls anzunehmen und
konstruktive Inputs einzubringen“, erläutert VP-Gaggl und zeigt auf,
dass bisher nur von der Volkspartei Reformansätze gekommen sind.
Zugleich befasste sich der Wirtschaftsausschuss am Dienstag mit einer
Regierungsvorlage des ausgeschiedenen FPÖ-Landesrates Christian
Ragger. Im Zuge der Behandlung im Ausschuss stellte sich heraus, dass
dieser Gesetzesentwurf zum Veranstaltungsgesetz keine Erleichterungen
für das Veranstaltungswesen bringt - im Gegenteil: es würde die
Rechtslage mit zusätzlichen Bestimmungen noch komplizierter machen.
„Ja, wir haben länger daran gearbeitet! Dafür liegt jetzt ein
Vorschlag mit Potential zu tatsächlichem Bürokratieabbau am Tisch“,
repliziert VP-Gaggl auf Aussagen des freiheitlichen Regierungsneo
Gernot Darmann. „Gerade dieses Gesetz verlangt einen Wurf, damit
Veranstalter - egal ob Ehrenamt oder Wirtschaftstreibende -
ungehindert arbeiten können. VP-Abgeordneter und Bürgermeister
Herbert Gaggl betont auch, dass alleine das Ergebnis zähle. „Den
Menschen ist es egal, wer welchen Antrag einbringt. Sie wollen
spürbare und positive Lösungen von der Politik“, fasst Gaggl
abschließend zusammen.
Auszüge aus den Reformvorschlägen:
- Entfall der Gastwirte aus dem Anwendungsbereich des
Veranstaltungsgesetzes = Bürokratieabbau;
- Entfall von derzeitigen Bewilligungspflichten hin zu „freien
Veranstaltungen“ (Beispiel: Filmvorführungen und Videoprojektionen) -
Bürokratieabbau und Verfahrensbeschleunigung;
- Entfall der kostenintensiven wiederkehrenden Überprüfung von
Veranstaltungsstätten alle 3 bzw. 6 Jahre = Bürokratieabbau und
Erhöhung der Eigenverantwortung;
- begriffliche Klarstellungen zur Reduzierung von
„Anrainer-Blockaden“ - „vom Blockieren hin zum gemeinsamen
Ermöglichen“;
- Neuregelung der Überprüfung der persönlichen Voraussetzungen von
Veranstaltern durch die Behörde = Bürokratieabbau und
Verfahrensbeschleunigung;
- derzeit völligen Gefahrenausschluss der Realität anpassen =
Praxistauglichkeit erhöhen;
(Schluss)
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