- 13.07.2016, 13:18:14
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Mehr als 36.000 Verfahren waren am Bundesverwaltungsgericht anhängig – Tendenz steigend.
Zusätzliche Personalaufstockung um 120 Planstellen ist vorgesehen
Utl.: Zusätzliche Personalaufstockung um 120 Planstellen ist
vorgesehen =
Wien (OTS) - „Im zweiten Geschäftsjahr sind beim
Bundesverwaltungsgericht mehr als 36.000 Verfahren anhängig gewesen.
Auch heuer ist die Tendenz weiter steigend“, sagten Harald Perl,
Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes, und Michael Sachs,
Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichtes, anlässlich der
Veröffentlichung des Tätigkeitsberichts zum abgelaufenen
Geschäftsjahr. Mit rund 23.000 neu anhängig gewordenen Verfahren am
Bundesverwaltungsgericht sei gegenüber dem ersten Geschäftsjahr ein
deutlicher Anstieg von etwa 16 Prozent zu verzeichnen gewesen. Diese
Steigerungen seien vor allem auf einen deutlichen Zuwachs an
Rechtssachen in den Bereichen Fremdenwesen und Asyl sowie
Marktordnung zurückzuführen, führte Perl aus.
Auch in den kommenden Jahren rechnet Perl mit einem deutlichen
Anstieg an Verfahren am Bundesverwaltungsgericht. „Trotz eines hohen
Spezialisierungsgrades unserer Richterinnen und Richter, eines guten
standardisierten Ablaufmanagements sowie hoher Flexibilität bei der
Verteilung der Verfahren sind die großen Herausforderungen nur mit
zusätzlichen Investitionen zu bewältigen“, sagte der Präsident.
Das Bundesfinanzrahmengesetz sieht eine Erweiterung um zusätzlich 120
Planstellen (davon 40 Planstellen für 40 Richter/innen) vor. Die
Hälfte des zusätzlichen Personals wird bereits im Herbst 2016 seine
Arbeit am Bundesverwaltungsgericht aufnehmen. Weitere 60 Bedienstete
werden mit Beginn des Jahres 2017 starten.
Trotz dem deutlichen Anstieg an Rechtssachen konnte eine sehr
positive Abschlussquote erzielt werden. Seit der Arbeitsaufnahme des
Bundesverwaltungsgerichtes seien knapp 70 Prozent aller Verfahren
abgeschlossen worden, erläuterte Vizepräsident Sachs. In über 50
Prozent aller im vergangenen Geschäftsjahr anhängigen Verfahren seien
die Entscheidungen der Administrativbehörden bestätigt worden, in 40
Prozent seien Behördenentscheidungen aufgehoben oder abgeändert
worden, in allen anderen Fällen seien formale Entscheidungen
ergangen.
Die hohe Qualität und die Akzeptanz der Entscheidung sei daran
erkennbar, dass in lediglich 4 Prozent der entschiedenen Rechtssachen
Revisionen beim Verwaltungsgerichtshof erhoben wurden, so Sachs
weiter.
Das Bundesverwaltungsgericht ist mit derzeit annähernd 500
Bediensteten (davon 181 Richterinnen und Richter) und mehr als 800
fachkundigen Laienrichterinnen und Laienrichtern an vier Standorten
(Graz, Innsbruck, Linz und Wien) das größte Gericht Österreichs. Als
„Universalgericht“ stammten im abgelaufenen Geschäftsjahr rund 47
Prozent aller Verfahren aus dem Bereich Fremdenwesen und Asyl, mehr
als 22 Prozent betrafen Verfahren aus dem Bereich Wirtschaft,
Kommunikation, Verkehr und Umwelt. Etwa 20 Prozent der Verfahren sind
im Bereich Soziales sowie knapp 10 Prozent der Verfahren im Bereich
Persönliche Rechte und Bildung anhängig geworden.
Der Tätigkeitsbericht 2015 sowie weitere Informationen zum
Bundesverwaltungsgericht sind unter www.bvwg.gv.at abrufbar.
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