- 13.07.2016, 12:11:11
- /
- OTS0100 OTW0100
ÖH Innsbruck: Änderung der Mietzinsbeihilfe darf kein Sparpaket sein!
Innsbrucker Gemeinderat stimmt über die Kürzung der Mietzinsbeihilfe ab. ÖH-Vorsitzender Benjamin Walch befürchtet Schaden für Studierende.
Utl.: Innsbrucker Gemeinderat stimmt über die Kürzung der
Mietzinsbeihilfe ab. ÖH-Vorsitzender Benjamin Walch befürchtet
Schaden für Studierende. =
Innsbruck (OTS) - Am Donnerstag den 14. Juli 2016 möchte die
Innsbrucker Stadtregierung mit der geplanten „Einführung einer
dreijährigen Anwartfrist auf die Gewährung von Mietzins- und
Annuitätenbeihilfen“ beschließen, dass die Mietzinsbeihilfe nur noch
Personen genehmigt wird, welche seit mindestens drei Jahren in
Innsbruck gemeldet sind. Vor allem Studierende wären von dieser
Maßnahme negativ betroffen. Die höchsten Mietpreise in Österreich
müssten plötzlich ohne jegliche Unterstützung gestemmt werden. Laut
der Wohnungsumfrage der ÖH Innsbruck vom Herbst 2015, bezahlen
Studierende im Durchschnitt einen Mietzins von €17,03 pro
Quadratmeter.
Wenn solch ein Schritt gesetzt wird, dann darf dies nicht ohne
entsprechende anderweitige Entlastungen geschehen. Eine faire
Übergangslösung, eine langfristige Entlastung des Wohnmarktes, ein
studierendenfreundliches Öffi-Ticket sowie ein nachhaltiges Konzept
zur Förderung von neu ankommenden Studierenden müssten von der
Stadtregierung in Angriff genommen werden, um den Bedürfnissen der
Studierenden, welche derzeit beinahe ein Drittel der gesamten
Stadtbevölkerung ausmachen, gerecht zu werden.
„Die Mietzinsbeihilfe in ihrer jetzigen Form hat sich über die Jahre
zu einer direkten Förderung für Vermieter entwickelt und ist daher
dringend reformbedürftig. Wenn die Stadtregierung hier allerdings
Geld einspart, muss sie dieses den Studierenden an anderer Stelle
zukommen lassen, um die ohnehin schon angespannte finanzielle Lage
der Studentinnen und Studenten nicht noch weiter zu verschlimmern.
Die Stadtregierung unter Bürgermeisterin Oppitz-Plörer muss jetzt
beweisen, dass es sich hier nicht um ein Sparpaket auf Kosten der
Studierenden handelt!“, erklärt Benjamin Walch, ÖH-Vorsitzender
(AktionsGemeinschaft).
Laut Walch gäbe es vier klare Voraussetzungen, die von der
Stadtregierung zu erfüllen wären:
1. Eine faire Übergangslösung: Die Stadtregierung muss den
Studierenden in einer Übergangsfrist von mindestens einem Jahr
weiterhin die Mietzinsbeihilfe gewähren um Härtefälle abzufedern.
Diese Zeit braucht es damit die Studierenden mit den hohen
Innsbrucker Mietpreisen nicht alleine gelassen werden.
2. Eine langfristige Entlastung des Innsbrucker Wohnmarktes: Nur
durch die Schaffung von studentischem Wohnraum kann die Wohnsituation
in Innsbruck preislich verbessert werden. Mit momentan zirka 3.400
Heimplätzen auf 35.000 Studierende entsteht ein klares
Ungleichgewicht. Die ÖH Innsbruck hat schon in der Vergangenheit
gefordert, das Polizeikommando am Innrain in seiner Nachnutzung als
„Campus Innrain“ inklusive Wohnplätzen zu gestalten. Dies ist nur
eine von vielen Möglichkeiten, um mehr Wohnraum für Studierende zu
schaffen.
3. Ein Öffi-Ticket zu studierendenfreundlichen Preisen: Mit €129,50
im Semester ist das Semesterticket der Innsbrucker Verkehrsbetriebe
im Moment unverhältnismäßig teuer. In Städten wie Linz und Wien
bezahlen Studierende für ein innerstädtisches Ticket im Moment zirka
€50 weniger. Hier hat Innsbruck klaren Aufholbedarf.
4. Ein nachhaltiges Konzept zur Förderung von neu ankommenden
Studierenden: Die Mietzinsbeihilfe sollte ursprünglich eine
Entlastung bieten, welche gerade für Studierende eine essentielle
Grundlage für das Leben in Innsbruck darstellt. Die Stadtregierung
muss unter Miteinbeziehung der ÖH daher baldigst Wege finden,
treffsicher zu fördern, damit Innsbruck seinem Ruf als
Universitätsstadt auch weiterhin gerecht werden kann. So sollte die
Stadt ihre Beteiligung am Internationalen Studentenhaus Innsbruck
ausbauen, um Heime als günstige Wohnmöglichkeit noch attraktiver zu
gestalten und die Mietzinsbeihilfe für jene Studierende früher zu
gewähren, die neben dem Studium arbeiten und sozial bedürftig sind.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | HUI