- 13.07.2016, 10:45:08
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WKÖ begrüßt neues Anerkennungs- und Bewertungsgesetz
Effektives Verfahren zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen ist wichtiger Beitrag zur rascheren Integration von Zuwanderern
Utl.: Effektives Verfahren zur Anerkennung von im Ausland erworbenen
Qualifikationen ist wichtiger Beitrag zur rascheren
Integration von Zuwanderern =
Wien (OTS) - Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) begrüßt das diese
Woche in Kraft getretene Anerkennungs- und Bewertungsgesetz für im
Ausland erworbene Qualifikationen. Für eine rasche Eingliederung in
den österreichischen Arbeitsmarkt ist für Migranten, Asylberechtigte
und subsidiär Schutzberechtigte die offizielle Anerkennung ihrer
Qualifikation ein wesentlicher Beitrag.
Im neuen Gesetz wird diesbezüglich geregelt, dass insbesondere bei
Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten bei Fehlen von
Zeugnissen dem Antragsteller eine Möglichkeit von Arbeitsproben und
Ausgleichsmaßnahmen zu geben ist. Das neue Anerkennungsgesetz ist
nicht nur auf Personen anwendbar, die über ein Aufenthaltsrecht in
Österreich verfügen bzw. ein Verfahren anhängig ist, sondern auch für
Personen, die die Absicht haben, ein Aufenthaltsrecht zukünftig
erwerben zu wollen. Im Rahmen der Gesetzesnovelle wird auch ein
zentrales Online-Anerkennungsportal geschaffen, wo Antragsteller
Informationen und Orientierung in Bezug auf das Verfahren zur
Anerkennung, Bewertung und Berufsberechtigung erhalten.
„Ein effektives Verfahren zur Anerkennung von im Ausland formal
erworbenen Qualifikationen leistet einen wichtigen Beitrag zur
Attraktivität des Arbeits- und Wirtschaftsstandortes Österreich für
qualifizierte Zuwanderer sowie zur rascheren Integration in den
Arbeitsmarkt“, so Michael Landertshammer (Leiter der Abteilung für
Bildungspolitik der WKÖ). Einerseits sei bei Berufsberechtigungen
als auch bei Bildungsabschlüssen wichtig, dass bei der Ermittlung der
Qualifikationen den in Österreich vorherrschenden Anforderungen
entsprochen werden müsse, damit die betreffenden Personen auch auf
dem Arbeitsmarkt vermittelt werden können. Andererseits brauchen die
Unternehmen für die Rekrutierung von Arbeitskräften verlässliche
Informationen, ob entsprechende Nachweise und Zeugnisse vorhanden und
wie diese einzustufen seien. Der Kontakt zu und die Praxis in
Betrieben ist in vielen Fällen mindestens ebenso wichtig wie eine
formale Anerkennung der Qualifikationen. Landertshammer: „Aus diesem
Grund sollte auch die Möglichkeit geförderter Betriebspraktika
stärker ausgebaut werden, damit Menschen mit Migrationshintergrund
ihre Fähigkeiten in der Praxis unter Beweis stellen und Referenzen am
österreichischen Arbeitsmarkt erwerben können.“ (PWK540/BS)
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