• 13.07.2016, 08:12:33
  • /
  • OTS0011 OTW0011

Europäischer Gerichtshof (EuGH) wird ignoriert. Österr. Verwaltungsgerichtshof auf Kriegsfuß mit dem Unionsrecht?

Zum wiederholten Male gibt es klare Feststellungen des EuGH zu der beharrlichen Verweigerung Unionsrechtswidrigkeiten in Österreich zu beheben.

Utl.: Zum wiederholten Male gibt es klare Feststellungen des EuGH zu
der beharrlichen Verweigerung Unionsrechtswidrigkeiten in
Österreich zu beheben. =

Wien (OTS) - Einmal mehr hat der EuGH in Luxemburg festgestellt, dass
österr. nationale Regelungen (wie zum Beispiel auch beim nachhaltig
verpfuschten Glücksspielgesetz) den Anforderungen des Unionsrechts
entsprechen müssen! Das betrifft nicht nur die geschriebenen
nationalen Regelungen und Gesetze, sondern ausdrücklich auch die
tatsächlichen Auswirkungen!

Wiederholt hat der EuGH festgestellt, dass es nicht genügt die
Erreichung der angeblichen Ziele nationaler Regelungen einfach zu
behaupten. Sie müssen auch in nachvollziehbarer, kohärenter und
systematischer, Weise tatsächlich erreicht werden. Das wird auch in
dem neuesten Beschluß des EuGH, C-634/15, vom 30.6.2016, Rd. Nr. 27,
ausdrücklich verlangt: http://www.ots.at/redirect/curia1

Siehe auch die Presseaussendung "Scharfe Reaktion auf die einseitige
„Interpretationspolitik“ von EuGH-Entscheidungen (auch bei
Glücksspiel, Wetten u.a. zutreffend)!" vom 19. Nov. 2015:
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20151119_OTS0100/
Österreich hat den Vorrang des Unionsrechts und der Rechtsprechung
des EuGH vertraglich akzeptiert. Trotzdem werden nach über 20 Jahren
EU-Mitgliedschaft sogar offensichtliche Unionsrechtswidrigkeiten von
manchen österr. Gerichten und Behörden immer noch verleugnet!

Muss die EU-Kommission erst ein Verfahren zum Schutz der
Rechtsstaatlichkeit eröffnen und Beobachter entsenden?

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AUT

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel