• 12.07.2016, 13:06:13
  • /
  • OTS0111 OTW0111

WKÖ und ÖHV begrüßen Ministerratsbeschluss zum Verbot von Paritätsklauseln

Hotellerie-Branchenvertreter überzeugt: Gesetzliche Anpassung wichtiger Meilen-stein für Hotelbranche

Utl.: Hotellerie-Branchenvertreter überzeugt: Gesetzliche Anpassung
wichtiger Meilen-stein für Hotelbranche =

Wien (OTS) - Heute, Dienstag, wurden vom Ministerrat die Novellierung
des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und auch des
Preisauszeichnungsgesetzes verabschiedet. Demnach handelt es sich nun
auch bei (Raten-)Paritätsklauseln in den AGB von Buchungsplattformen
um aggressive und somit unwirksame Geschäftspraktiken.

Die Branchenvertreter Petra Nocker-Schwarzenbacher, Obfrau der Sparte
Touris-mus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich
(WKÖ), Siegfried Egger, Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der
WKÖ, und Michaela Reitterer, Präsidentin der Österreichischen
Hoteliervereinigung (ÖHV), sind überzeugt: „Die heute beschlossene
Anpassung des Gesetzestextes ist ein wichtiger Meilenstein für die
heimische Hotellerie und ihre unternehmerische Freiheit in der
Preisfestsetzung, die den Betrieben nun wieder uneingeschränkt
zurückgegeben wird.“ Demnach ist das Verlangen eines Betreibers einer
Buchungsplattform gegenüber einem Beherbergungsunternehmen, dass
dieses auf anderen Vertriebswegen inklusive seiner eigenen Website
keinen günstigeren Preis oder keine anderen günstigeren Bedingungen
als auf der Buchungsplattform anbieten darf, absolut unwirksam.
Dieses Verbot wird entsprechend auch im Preisauszeichnungsgesetz
präzisiert, wonach Preise vom Gastgewerbetreibenden frei festgelegt
und nicht durch Preisbindungs- oder Bestpreisklauseln eingeschränkt
werden dürfen.

Eine weitere Änderung betrifft die unzeitgemäße Auszeichnung der
Zimmerpreise.
Ab in Kraft treten der Gesetzesnovelle müssen Preise nicht mehr
direkt in den Hotelzimmern ausgezeichnet werden, sondern lediglich
die Standardzimmerpreiskategorien im Eingangsbereich einsehbar zur
Verfügung gestellt werden. Ebenso zu begrüßen ist die Löschung der
erwiesenermaßen veralteten Regelung zur Verrechnung von
‚handvermittelten‘ Telefongesprächen. Die Novelle ermöglicht damit
eine neue Qualität der zeitgemäßen Preisauszeichnung, nämlich sowohl
im Online-Vertrieb von Hoteldienstleistungen, als auch in der
Grundversorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen.

Bundesparte Tourismus und Freizeitwirtschaft

Die Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der WKÖ ist die
solidarische Interessenvertretung für über 90.000 Tourismusbetriebe
aus Gastronomie, Hotellerie, Freizeit und Sport, Reisebüros, Kinos,
Kultur-, Vergnügungs- und Gesundheitsbetriebe. 600.000 Arbeitsplätze
(jeder 5. Vollzeitarbeitsplatz) hängen direkt oder indirekt von
Tourismus und Freizeitwirtschaft ab (WIFO).

Fachverband Hotellerie

Der Fachverband Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich
vertritt 17.000 Beherbergungsbetriebe mit 1,05 Millionen Betten. Mit
über 37 Millionen Ankünften und knapp 132 Millionen Nächtigungen
leistet die heimische Hotellerie einen we-sentlichen Beitrag zur
direkten und indirekten Wertschöpfung der Tourismus- und
Freizeitwirtschaft in der Höhe von rund 48,8 Milliarden Euro. Das
sind 14,8 Prozent des BIP.

ÖHV

Die ÖHV vertritt mehr als 1.350 Top-Hotels mit 160.000 Betten. Diese
repräsentie-ren rund 2/3 der 4- und 5-Sterne-Hotels in Österreich.
Sie decken mit 47,6 Mio. Nächtigungen rund 36 % der Übernachtungen in
der österreichischen Hotellerie ab und beherbergen 41,3 % der
internationalen Gäste. (PWK537/BS)

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | PWK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel