• 12.07.2016, 08:55:43
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Hitler Geburtshaus: Aufhebung des Denkmalschutzes durch die Hintertür? Initiative Denkmalschutz kritisiert Enteignungsgesetz

Für ein würdiges Gedenken an die schreckliche Zeit des Nationalsozialismus ist Abriss weder nötig noch richtig!

Utl.: Für ein würdiges Gedenken an die schreckliche Zeit des
Nationalsozialismus ist Abriss weder nötig noch richtig! =

Wien (OTS) - Heute soll im Ministerrat über den Gesetzesentwurf zur
Enteignung der Liegenschaft Salzburger Vorstadt Nr. 15 beraten
werden. Jetzt stellt sich heraus, dass es bei der geplanten
Enteignung des Geburtshauses von Adolf Hitler in Braunau am Inn nicht
nur um die Eigentumsübertragung an die Republik geht, sondern auch -
verklausuliert formuliert - um die Aufhebung des Denkmalschutzes (§2:
"stehen behördliche Anordnungen zur Erhaltung der darauf errichteten
Gebäude, die auf bundesgesetzlichen Grundlagen beruhen, nicht
entgegen"). Umso erstaunlicher als sich Bundesminister Wolfgang
Sobotka zwar "privat" zu einem möglichen Abbruch geäußert hat, "sein"
Bundesministerium für Inneres bei der Ankündigung der Begutachtung
aber mit keinem Wort die geplante Aufhebung des Denkmalschutzes
erwähnt, der einen solchen Abriss erst ermöglicht (OTS, 27.5.).

Zerstörung des Ensembles Salzburger Vorstadt als Ultima Ratio?

Es spricht die Ideenarmut der Bundesregierung die Entmachtung des
Bundesdenkmalamtes anzustreben und diesem die Kompetenz zu entziehen.
Welche Denkmalschutzaufhebungen werden als nächstes kommen? Die
Initiative Denkmalschutz wird eine weitere Durchlöcherung des ohnehin
schwachen Denkmalschutzes in Österreich nicht akzeptieren.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

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