- 07.07.2016, 13:17:37
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Schellhorn: „Integration muss sofort beginnen, nicht erst nach fünf Jahren!“
Salzburgs Soziallandesrat Schellhorn zu den Vorstößen von Innenminister Sobotka: "Nicht durchdacht"
Utl.: Salzburgs Soziallandesrat Schellhorn zu den Vorstößen von
Innenminister Sobotka: "Nicht durchdacht" =
Salzburg (OTS) - „Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
brauchen die Unterstützung zu Beginn ihres Aufenthalts in Österreich
und nicht erst nach 5 Jahren. Mit dem Vorschlag von Sobotka wird die
Intention eine Starthilfe zu bieten, ad absurdum geführt“, erklärt
Salzburgs Soziallandesrat Heinrich Schellhorn (GRÜNE) heute zu den
Vorschlägen von Innenminister Wolfang Sobotka (ÖVP). "Nicht
durchdacht" sei auch Sobotkas Vorschlag, Flüchtlinge sollen zu
gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden. "Wer Mindestsicherung
bezieht, muss sich ohnehin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
Dies um die Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit auszuweiten,
hätte den massiven Ausbau des Niedriglohnsektors zur Folge. Das
Ergebnis wäre, dass immer noch mehr Menschen in immer noch schlechter
bezahlten Jobs landen. Das kann es doch nicht sein!", so Schellhorn.
Ein derartiges "Herumschrauben an der Mindestsicherung" könne er
nicht nachvollziehen, meint der Soziallandesrat weiter. "Wie sollen
diese Familien eine Wohnung und Arbeit finden können, wenn ihnen
jegliche Anfangs-Unterstützung verweigert wird? Integration muss
heißen, sie zu unterstützen, um Boden unter den Füßen zu gewinnen, um
eine Existenz aufbauen zu können. Nicht, ihnen den Boden unter den
Füßen weiter wegzuziehen“, so Schellhorn, der darauf hinweist, dass
viele der aktuell kursierenden Kürzungs-Vorschläge bereits im
Gutachten behandelt wurden, das die Bundesregierung Anfang des Jahres
beauftragt hatte. Eine Wartezeit für Flüchtlinge auf Sozialleistungen
wurde darin eindeutig als unzulässig eingestuft!
„Ich verstehe nicht, warum Mitglieder der Bundesregierung ihre
eigenen Gutachten ignorieren und mit Vorschlägen an die
Öffentlichkeit gehen, die nicht nur in der Sache kontraproduktiv sind
sondern dazu noch dem Unionsrecht widersprechen. Die Zeit und das
Geld für das Gutachten hätte man sich sparen können“, meint Landesrat
Schellhorn.
Durch VfGH-Entscheidungen und ein Gutachten des Bundeskanzleramts
wurde auch die generelle Deckelung der Mindestsicherung von 1.500
Euro bereits als verfassungswidrig eingestuft. Die Bundes-ÖVP besteht
weiterhin auf dieser Forderung. Dadurch wurden die Verhandlungen der
SozialreferentInnen beeinträchtigt, da man mehreren
Kompromissvorschlägen von Seiten der SPÖ und GRÜNEN bisher nicht
zustimmen wollte.
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