• 07.07.2016, 08:00:02
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"War das alles notwendig?"

Regierung rudert bei den verunglückten Änderungen in letzter Minute zurück. Geplante degressive Abschreibungsform für langfristige Investitionen im Hotelnur bedingt geeignet.

Thema Abschreibungen: Regierung rudert bei den
verunglückten Änderungen in letzter Minute zurück Geplante
degressive Abschreibungsform für langfristige Investitionen in der
Hotellerie allerdings nur bedingt geeignet

Utl.: Regierung rudert bei den verunglückten Änderungen in letzter
Minute zurück. Geplante degressive Abschreibungsform für
langfristige Investitionen im Hotelnur bedingt geeignet. =

Wien (TP/OTS) - Die wohl größte Belastung durch die Steuerreform 2016
ergibt sich für Gewinnbetriebe durch die verunglückten Änderungen bei
den Abschreibungen. Es wurde nicht berücksichtigt, dass die
Hotelimmobilie betriebsnotwendig ist und eine Abschreibungszeit von
40 Jahren (bisher 33 Jahre) den normalen Investitionszyklus in keiner
Weise abzubilden vermag.

„Diese verfehlte Bestimmung trägt zu einer Investitionsschwäche bei,
welche die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Hotellerie immer
stärker bedroht“, sagt Dr. Manfred Schekulin, Geschäftsführer der
Prodinger Steuerberatung. Denn wer sein Angebot nicht an die
Bedürfnisse und Wünsche der Gäste anpassen kann, verliert umgehend an
Marktanteilen. Die "Steuerreform 2016" schwächt die wenigen
Gewinnbetriebe, die befürchten müssen, mehr Steuern zu zahlen und im
schlechtesten Falle künftig Verluste zu schreiben.

„Offenbar hat sich das bis zur Regierung durchgesprochen. Sie will
daher jetzt mit einer degressiven Abschreibung doch noch rasch
gegensteuern, um den Betrieben Investitionen zu erleichtern und damit
Wachstum und Beschäftigung zu stützen. Da drängt sich von selbst die
Frage auf, ob das alles notwendig war“, meint Schekulin.

Die geplante degressive Abschreibung zeichnet sich gegenüber der
linearen Abschreibung dadurch aus, dass die Abschreibungsbeträge in
den ersten Nutzungsjahren sehr viel höher sind. Sie eignet sich somit
vor allem für technologisch-technische Anlagegüter, bei denen durch
wirtschaftliche Entwicklungen in den ersten Jahren mit hohen
Wertminderungen zu rechnen ist. Also passt diese Abschreibungsform
nur bedingt für die meist langfristigen Investitionen in der
Hotellerie.

„Die degressive Abschreibung hat es bis dato noch nicht gegeben und
es ist zu hoffen, dass sie nicht so kompliziert wie beispielsweise
die neuen Umsatzsteuer-Pauschalberechnungen umgesetzt wird. Auch die
Degressionsstufen sind ein wesentliches Bewertungskriterium“, so Mag.
Roland Pfeffer, Geschäftsführer der Prodinger Steuerberatung. Vor
allem wurde diese Abschreibungsart in Deutschland wieder abgeschafft
und Gebäudeanteile waren nicht inkludiert. Mit Spannung wird
erwartet, wie diese konkret ausfallen werden.

Für die Investitionszyklen im Tourismus sollten passendere
Modelle gewählt werden

Die Wiedereinführung der vorzeitigen Abschreibung in Höhe von 30
Prozent bzw. eine funktionale Abschreibung von 10 Prozent (nach
funktionaler Gliederung werden einzelne Teile unterschiedlich
abgeschrieben) des Herstellungsaufwandes wäre für die Hotellerie
eigentlich passender. Die funktionale Abschreibung schreibt einzelne
Teile des Gebäudes nach der tatsächlichen Abnützung ab (Wellness 15
Jahre).

Forderung nach Investitionsprämie für Verlustbetriebe

Das bilanzielle EGT liegt im Durchschnitt bei 2 Prozent und es ist
daher inzwischen zur Tatsache geworden, dass sehr viele Betriebe
Verluste verzeichnen. Deshalb sollte man für diese Betriebe
jedenfalls eine steuerfreie Prämie für Investitionen
(Investitionsprämie) einführen. Diese wäre bei 6 bis 8 Prozent der
Investitionen anzusetzen. Das würde die vielfach drohende finanzielle
Abwärtsspirale stoppen.

IFB und Freibetrag für Gewinnbetriebe

Der Investitionsfreibetrag ist ein zusätzlicher Abschreibungsposten
neben der Normalabschreibung (40 Prozent auf Gebäude und 20 Prozent
auf andere Investitionen). Dadurch kommt es je nach Höhe der
Steuerprogression zu einer echten Steuerersparnis von 15 bis 20
Prozent bei der Herstellung von Gebäuden und von 10 Prozent bei allen
übrigen Investitionen. Diese Maßnahme kurbelt auch die Bauwirtschaft
enorm an! Das System des Gewinnfreibetrages, wie es derzeit für
Einzelunternehmer und Personengesellschaften möglich ist, sollte auch
auf Kapitalgesellschaften ausgedehnt werden.

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