- 06.07.2016, 10:11:18
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Familienbund: Ausbildungspflicht in Verfassung verankert
Langjährige Familienbundforderung wird umgesetzt
Utl.: Langjährige Familienbundforderung wird umgesetzt =
Wien/St. Pölten (OTS) - „’Eine Ausbildungspflicht bis zum vollendeten
18. Lebensjahr mit dem Ziel, in dieser Zeit auch den positiven
Pflichtschulabschluss abzulegen’, so lautete die
Familienbundforderung aus dem Bildungsprogramm 2010“, hält
Familienbundpräsident Vbgm. Mag. Bernhard Baier fest.
„Wir forderten die Bundesregierung auf, die gesetzlichen Regelungen
zur Verpflichtung zum positiven Pflichtschulabschluss und zur
Ausbildungsverpflichtung entsprechend zu ändern. Die Beherrschung der
klassischen Kulturtechniken wird durch einen positiven
Pflichtschulabschluss bestätigt und ist Voraussetzung für eine den
heutigen Anforderungen gerecht werdende Ausbildung, die eine
wesentliche Voraussetzung für gute Arbeitsmarktchancen ist.“
„Dass nun die Ausbildungspflicht in der Verfassung verankert wird,
freut uns natürlich besonders. Ebenso wie das Maßnahmenpaket, in dem
die Familien nicht alleine gelassen sondern unterstützt werden“,
erklärt Baier weiter, der auch mit den Sanktionen eines Bußgeldes
leben kann: „Manchmal ist es notwendig, zum Wohle der Jugendlichen
entsprechende Regelungen einzuführen. Wenn die Eltern keine Grenzen
und Ziele setzen, werden sie nun per Gesetz dazu aufgefordert und das
ist gut so. Denn eine gute Ausbildung, die den Fähigkeiten und
Talenten der Jugendlichen entspricht, ist der Grundstein für ein
erfolgreiches Berufsleben. Menschen ohne Ausbildung sind die ersten,
die von Arbeitslosigkeit bedroht werden“, so der
Familienbundpräsident, der das beschlossene Gesetzespaket zur
Ausbildungspflicht ausdrücklich begrüßt.
Kernpunkt des beschlossenen Gesetzespakets ist ein neues
Ausbildungs-pflichtgesetz, das Erziehungsberechtigte dazu
verpflichtet dafür zu sorgen, dass Jugendliche bis zur Vollendung des
18. Lebensjahrs entweder eine Schule besuchen, eine Lehre absolvieren
oder eine sonstige Ausbildung machen. Anerkannt werden etwa auch
AMS-Kurse, Vorbereitungslehrgänge oder Praktika, wenn sie
im Rahmen des vorgesehenen Perspektiven- und Betreuungsplans
genehmigt wurden. Ausnahmen sind nur für Jugendliche vorgesehen, die
Kinderbetreuungsgeld beziehen, ein Freiwilliges Soziales Jahr oder
ähnliches absolvieren, aus besonders berücksichtigungswürdigen
Gründen keine qualifizierte Ausbildung machen können oder bereits
eine weiterführende Ausbildung abgeschlossen haben.
Bei Verstößen gegen die Ausbildungspflicht drohen den
Erziehungsberechtigten - ähnlich wie bei der Verletzung der
Schulpflicht - Geldstrafen zwischen 100 € und 500 €. Im
Wiederholungsfall sind bis zu 1.000 € vorgesehen. Allerdings soll
erst ab Juli 2018 gestraft werden. Bis dahin will das
Sozialministerium nicht nur ein ausreichendes Unterstützungsangebot
für Jugendliche sicherstellen, sondern auch für eine Ausweitung des
bestehenden Auffangnetzes für Jugendliche ohne Lehrstelle sorgen. Im
Konkreten sind etwa ein erleichterter Zugang zu Produktionsschulen
und eine Ausweitung des Jugendcoaching vorgesehen. Gelten wird die
Ausbildungspflicht für alle Jugendlichen, die mit Ende des Schuljahrs
2016/17 bzw. danach ihre allgemeine Schulpflicht erfüllt haben.
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