• 05.07.2016, 14:48:14
  • /
  • OTS0165 OTW0165

Wiener Rauchfangkehrer

Neue Kehrverordnung räumt mit Unsicherheiten auf

Utl.: Neue Kehrverordnung räumt mit Unsicherheiten auf =

Wien (OTS) - Seit 2012 überprüfen die Rauchfangkehrer in Wien im
Rahmen der jährlichen Hauptkehrung auch den Lufthaushalt in den
Wohnungen. Seit Durchführung dieser Maßnahme konnten
Kohlenmonoxid-Unfälle um 30% und Todesfälle um 85% reduziert werden.
Die Wiener Kehrverordnung 2016, die mit 5. Juli in Kraft getreten
ist, konkretisiert die im Wiener Feuerpolizeigesetz 2015 normierte
Überprüfungspflicht und beseitigt letzte Unsicherheiten oder
Missverständnisse bei der Auslegung. Die Wiener Landesregierung legt
die jährliche Überprüfung der ausreichenden Verbrennungsluftzufuhr
durch einen öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer (ÖZR) im Zuge der
jährlichen Hauptkehrung unmissverständlich fest.

Die Luftzahlmessung stellt die effektivste und kostengünstigste
Methode zur Überprüfung der Verbrennungsluftzufuhr dar. Dabei wird
das Verhältnis von Zu- und Abluft verglichen, um zu sehen, ob
genügend Verbrennungsluftzufuhr vorhanden ist, sowie der Zustand der
Abgasanlage geprüft. So wird sichergestellt, dass der
Kohlenmonoxid-Anteil keine gesundheitsschädlichen, bzw.
lebensbedrohlichen Werte erreichen kann. „Die Überprüfung des
Lufthaushaltes ist lebenswichtig und wir sind froh, dass nun Klarheit
herrscht“, sagt KR Josef Rejmar, Innungsmeister der Wiener
Rauchfangkehrer.

Effizientes und erfolgreiches Verfahren

2015 konnten im Zuge der Überprüfung über 8.000 defekte Anlagen
sichergestellt und somit knapp 20.000 Wiener und Wienerinnen vor
einer potentiellen Kohlenmonoxid-Vergiftung bewahrt werden.

Durchführung durch öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer
(ÖZR)

Damit eine gleichbleibende Qualität gewährleistet werden kann, wurde
in der Wiener Kehrverordnung 2016 bestimmt, dass die Überprüfung nur
von öffentlich zugelassen Rauchfangkehrer (ÖZR) durchgeführt werden
darf. Die öffentliche Zulassung erfordert eine professionelle
Fachausbildung und verpflichtet zu regelmäßigen Schulungen sowie
fortlaufenden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Effiziente Umsetzung im Zuge der Hauptkehrung

Um den Aufwand für die BewohnerInnen möglichst gering zu halten, wird
die Luftverbundüberprüfung einmal jährlich im Zuge der Hauptkehrung
durchgeführt. Die Kosten dafür trägt der Hauseigentümer, der auch für
die rechtzeitige Bestellung des ÖZR verantwortlich ist.

Ausnahme: Dokumentation und Vergleich

Der Rauchfangkehrer kann im Zuge der Überprüfung damit beauftragt
werden die baulichen Begebenheiten der Wohnung genau zu
dokumentieren. Das betrifft unter anderem Anzahl, Zustand und
Position aller Geräte und Gegenstände, die den Lufthaushalt
beeinflussen. Dazu gehören – unter anderem – Fenster und Türen,
Dunstabzugshauben, Ventilatoren und Klimaanlagen sowie Teppiche und
Vorhänge. Sollte sich in den Folgejahren nichts an der dokumentierten
Zusammenstellung ändern, erübrigt sich die Luftzahlmessung.
Allerdings ist der detaillierte Jahresvergleich in den meisten Fällen
um einiges zeitaufwendiger und somit teurer als eine erneute
Luftverbundprüfung. Zudem können verschmutzte Geräte bei dieser
Methode nicht erkannt werden.

Weitere Ausnahme: Befugte Experten

Die Luftzahlmessung darf auch durch andere befugte Experten
durchgeführt werden. Um die Sicherheit der Bewohner zu garantieren
und sie vor unsachgemäß erstellten Ergebnissen zu schützen, müssen
diese extern erstellten Befunde dem ÖZR im Zuge der Hauptkehrung zur
Überprüfung vorgelegt werden. Der Befund darf zu diesem Zeitpunkt
außerdem nicht älter als dreizehn Wochen sein.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | BWO

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel