- 05.07.2016, 11:31:49
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Sitzung der NÖ Landesregierung
St. Pölten (OTS/NLK) - Die NÖ Landesregierung hat unter Vorsitz von
Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll u. a. folgende Beschlüsse gefasst:
Aus Mitteln der Bedarfszuweisungen 2016 wurden Beihilfen für
Gemeinden als Bedarfszuweisungen II (Sanierungs- Bedarfszuweisungen)
in der Gesamthöhe von 5.130.000 Euro bewilligt.
Weiters wurden aus Mitteln der Bedarfszuweisungen 2016 Beihilfen für
Gemeinden in der Gesamthöhe von 88.932.612,50 Euro als
Bedarfszuweisungen III (Förderung außergewöhnlicher Erfordernisse der
Gemeinden) genehmigt.
Die Epo-Film Produktionsges. m. b. H. erhält zur Herstellung des
Fernsehspielfilmes „Alt aber Polt“ einen Finanzierungsbeitrag in der
Höhe von 150.000 Euro.
Die Nikolaus Geyrhalter Filmproduktion GmbH erhält für die
Herstellung des Kinospielfilme „L’Animale“ einen Finanzierungsbeitrag
in der Höhe von 90.000 Euro.
Der Satel Film GmbH werden für die Herstellung der 12. Staffel der
TV-Serie „Soko Donau“ 150.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Als Maßnahme der überörtlichen Raumordnung werden für Gemeinden in
ganz Niederösterreich Beihilfen in der Gesamthöhe von 1.603.000 Euro
bereitgestellt.
Gemäß dem Zentrale-Orte-Raumordnungsprogramm wurden Beihilfen in der
Gesamthöhe von 230.000 Euro bewilligt.
Die Dachverbände Sportunion Niederösterreich, Arbeitsgemeinschaft für
Sport und Körperkultur in Österreich (ASKÖ) Landesverband
Niederösterreich sowie Allgemeiner Sportverband Österreichs (ASVÖ)
Landesverband Niederösterreich erhalten für das Jahr 2016
Subventionen in der Gesamthöhe von 402.930 Euro.
Weiters wurde die Bereitstellung des NÖ Landesanteiles von 105.000
Euro für die Zentrale Arbeitsgemeinschaft österreichischer
Rinderzüchter beschlossen.
Auch die Bereitstellung des NÖ Landesanteiles von 100.900 Euro für
die Österreichische Qualitätsgeflügelvereinigung wurde genehmigt.
Ebenso wurde die Bereitstellung des NÖ Landesanteiles von 124.400
Euro für die Bio Austria beschlossen.
Für drei Projekte wurden Mittel aus dem NÖ Landschaftsfonds in der
Gesamthöhe von 308.357,90 Euro bewilligt.
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