- 03.07.2016, 12:30:01
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udwig: Kostenlose Überprüfung der Betriebskosten in der Mieterhilfe der Stadt Wien sowie jederzeit auch online möglich
Stadt Wien bietet kompetente Unterstützung bei der Kontrolle der Jahresabrechnung. Unter www.betriebskostenrechner.wien.at kann zudem mit nur wenigen Mausklicks nachkontrolliert werden
Utl.: Stadt Wien bietet kompetente Unterstützung bei der Kontrolle
der Jahresabrechnung. Unter www.betriebskostenrechner.wien.at
kann zudem mit nur wenigen Mausklicks nachkontrolliert werden =
Wien (OTS) - Die Stadt Wien bietet überall dort, wo es ums Wohnen
geht, eine Vielzahl an kostenlosen Service- und
Unterstützungsleistungen an. Diese reichen von kompetenter
Informationen und Beratung in den Servicestellen der Mieterhilfe und
der Gebietsbetreuung Stadterneuerung bis hin zu konsequenter
Unterstützung bei Mietrechts- und wohnrechtlichen Fragen oder
Problemen. Mit dem erfolgreichen Wiener Mietenrechner ist es zudem
auch möglich, einfach und mit nur wenigen Mausklicks den eigenen
Mietzins auf Angemessenheit zu überprüfen. Ein Service, das zudem
auch für die Betriebskostenberechnung angeboten wird. Der Wiener
Betriebskostenrechner, dem sowohl die aktuellen Referenzwerte für die
Berechnung der Betriebskostenabrechnung 2015, als auch jene der
Vorjahre zur allgemeinen Berechnung zugrunde liegen, ist unter der
Internetadresse www.betriebskostenrechner.wien.at abrufbar. Das
Programm ist österreichweit einzigartig und ermöglicht den Wiener und
Wienern, schnell und unbürokratisch die eigene
Betriebskostenabrechnung auf Angemessenheit zu kontrollieren. Mit
wenigen Mausklicks kann die Gesamtabrechnung als auch die einzelnen
Betriebskostenpositionen auf Plausibilität überprüft werden. Durch
Eingabe der Werte aus der individuellen Betriebskostenabrechnung wird
ermittelt, ob diese, verglichen mit dem zugrundeliegenden
Datenmaterial, als niedrig, mittel oder mitunter (zu) hoch
einzustufen sind.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
„Leider kommt es immer wieder vor, dass Hausverwaltungen den
Mieterinnen und Mietern zuviel verrechnen. Gemäß dem Motto ,Vertrauen
ist gut, Kontrolle ist besser´ sollten die
Betriebskosten-Jahresabrechnungen von den Bewohnerinnen und Bewohnern
auch nachkontrolliert werden. Mithilfe des Wiener
Betriebskostenrechners kann jede und jeder jederzeit eine
grundsätzliche Überprüfung der eigenen Jahresabrechnung vornehmen“,
erklärt Wohnbaustadtrat Michael Ludwig.
Mit dem Online-Betriebskostenrechner, der in Kooperation der MA 25
und der MA 50 entwickelt wurde, bietet die Stadt Wien dafür ein
wichtiges Service-Instrument an, wie Ludwig betont. Allen Mieterinnen
und Mietern von Mehrparteienhäusern musste nach den Bestimmungen des
österreichischen Mietrechtsgesetzes bis 30. Juni die
Betriebskostenabrechnung für das Vorjahr zugestellt werden. Darin
werden die von der Hausverwaltung getätigten Ausgaben mit den von den
MieterInnen bereits geleisteten, monatlich vorgeschriebenen
Betriebskostenbeiträgen gegengerechnet. „Bei der Kontrolle der
Abrechnungen bieten wir den Wienerinnen und Wienern mit unseren
Servicestellen und dem Online-Rechner eine wichtige Unterstützung
an“, so Ludwig.
Bei deutlichen Abweichungen zwischen der Jahresabrechnung und der vom
Wiener Betriebskostenrechner ausgewiesenen Beträge ist jedenfalls
eine kompetente Überprüfung durch eine der kostenlosen Servicestellen
der Stadt Wien oder eine Mieterschutzorganisation zu empfehlen. Dies
gilt speziell auch dann, wenn Ausgaben eingerechnet wurden, die
gesetzlich unzulässig sind.
In die Betriebskosten dürfen grundsätzlich nur ganz bestimmte, im
Gesetz festgelegte Kosten – zum Beispiel Ausgaben für
Wasserversorgung, Rauchfangkehrer, Kanalräumung, Müllabfuhr,
Entrümpelungen, Schädlingsbekämpfung, Beleuchtung allgemeiner Teile
des Hauses, Hausversicherungen, Hausbesorger und Lift – eingerechnet
werden. Hausverwaltung sind darüber hinaus verpflichtet, den
MieterInnen in jedem Fall Einblick detaillierten Zusammenstellungen
der Abrechnung sowie auch in die Rechnungsbelege zu gewähren.
Überschreiten die Betriebskosten pro Quadratmeter den Wert von zwei
Euro wesentlich, dann ist jedenfalls eine genauere Überprüfung
anzuraten und zu empfehlen.
Betriebskostenüberprüfungen und Beeinspruchungen sind je nach
Mietverhältnis und Mietgegenstand innerhalb von sechs Monaten bzw. in
den meisten Fällen innerhalb von bis zu drei Jahren ab Legung der
Betriebskostenabrechnung rückwirkend möglich.
Unterstützung und Hilfe für Mieterinnen und Mieter
Kostenlose Auskünfte und Informationen zu den
Betriebskostenabrechnungen erhalten alle Wienerinnen und Wiener beim
InfoCenter „Alles rund ums Wohnen“ von Wohnbaustadtrat Michael Ludwig
und bei den ExpertInnen der Mieterhilfe. Das InfoCenter „Alles rund
ums Wohnen“ mit dem angeschlossenen Mieterhilfe-Telefon ist die
Einrichtung in Wien, bei der man rasch und kostenlos jeden Werktag
von 8 bis 18 Uhr alle Fragen zum Thema Wohnen (also auch zum Thema
Betriebskostenabrechnung) beantwortet bekommt. Das InfoCenter ist
unter der Telefonnummer 4000-8000 erreichbar.
Die ExpertInnen der Mieterhilfe beraten kompetent, kostenlos und
unbürokratisch von Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr. Die Mieterhilfe
ist unter der Telefonnummer 4000-25900 erreichbar. Außerdem bieten
auch Mieterschutzorganisationen kompetente Auskünfte und Hilfe sowie
rechtliche Unterstützung.
Auch Einleitung eines Schlichtungsstellenverfahren ist möglich
Sollte der Verdacht auf unzulässige Verrechnungen bestehen, und lässt
sich dieser zwischen MieterInnen und Hausverwaltung nicht ausräumen,
so wird dies bei der Schlichtungsstelle geklärt. Die
Schlichtungsstelle ist eine den Gerichten vorgelagerte Anlaufstelle
bei Schwierigkeiten bzw. Rechtsstreitigkeiten zwischen MieterInnen
und HauseigentümerInnen bzw. der Hausverwaltung.
Die Servicestellen der Stadt Wien – Kontakt und Information
- Mieterhilfe
Tel.: 01/4000-25900
1010 Wien, Rathausstraße 2
Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
www.mieterhilfe.at
- InfoCenter
Tel.: 01/4000 8000
1080 Wien, Bartensteingasse 9
Telefonische Auskünfte: Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
Persönliche Informationen: Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
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