- 01.07.2016, 15:59:41
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Weinrecht: Dynamisches Österreich
Es tut sich was in Österreich. Im ersten Halbjahr 2016 wurden im österreichischen Weingesetz zahlreiche Neuerungen beschlossen.

Utl.: Es tut sich was in Österreich. Im ersten Halbjahr 2016 wurden
im österreichischen Weingesetz zahlreiche Neuerungen
beschlossen. =
Wien (OTS) - Mit 14. Juni traten diese nun in Form einer Novelle zum
Weingesetz 2009 in Kraft und umfassen unter anderem Änderungen zu
Bezeichnungen von Weinbaugebieten und Lagen bzw. Rieden sowie zum
Ruster Ausbruch. Ein echter Meilenstein für die österreichische
Weinwirtschaft wurde mit den Regelungen für Österreichischen Sekt
gesetzt. Neben dem „normalen“ Österreichischen Qualitätsschaumwein
(=Sekt) wird im Weingesetz nun der Österreichische Sekt mit
geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) definiert.
Änderungen von Herkunftsangaben in Burgenland und Steiermark
Große Schritte gelangen bei der besseren Abgrenzung von
Weinherkünften. Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten wurden die
burgenländischen Weinbaugebiete Neusiedlersee,
Neusiedlersee-Hügelland, Mittelburgenland und Südburgenland
abgeschafft. Künftig sollen alle Qualitätsweine des Burgenlandes das
generische Weinbaugebiet „Burgenland“ auf dem Etikett aufweisen.
Ausschließlich die gebietstypischen DAC-Weine dürfen darüber hinaus
die Bezeichnung des jeweiligen spezifischen Weinbaugebiets tragen,
also Neusiedlersee DAC, Leithaberg DAC, Mittelburgenland DAC oder
Eisenberg DAC. Parallel dazu soll die Großlage „Südburgenland“
geschaffen werden, die die beiden bisherigen Großlagen „Pinkatal“ und
„Geschriebenstein“ ersetzen soll. Im hügeligen Südosten Österreichs
wurde das Weinbaugebiet „Süd-Oststeiermark“ im Rahmen der Novelle in
„Vulkanland Steiermark“ umbenannt und somit begrifflich stärker
geschärft.
Rückenwind für Rieden
Auch die Riedenabgrenzung, die aktuell in allen Weinbauregionen voll
im Gang ist, erfuhr durch die Gesetzesnovelle neuen Schwung. Es wurde
festgelegt, dass bei Weinen mit Lagenbezeichnung das Wort „Ried“ vor
dem Namen der Lage auf dem Etikett stehen muss. Wenn künftig auf
einem österreichischen Wein das Wort „Ried“ vor einer geografischen
(topografischen) Bezeichnung steht, handelt es sich dabei um einen
Wein aus einer gesetzlich definierten Einzellage. Damit sind Weine
aus Einzellagen für den Konsumenten auf einen Blick von Markenweinen
bzw. Weinen mit Pseudo-Herkunftsangaben unterscheidbar.
Das wachsende Bewusstsein für die Wichtigkeit klarer Herkunftssysteme
fand auch in den Gebieten Kamptal, Kremstal und Traisental seinen
Niederschlag: Die DAC-Weine dieser Gebiete wurden per Verordnung in
ein richtungsweisendes dreistufiges System
„Gebietswein-Ortswein-Riedenwein“ eingegliedert, wobei bei der
Einreihung der Weine in dieses System jeweils ein bestimmter
Mindestalkoholgehalt einzuhalten ist.
Ausbruch exklusiv aus Rust
Spezielles Augenmerk galt zudem den österreichischen Prädikatsweinen,
und hier im Besonderen dem Ausbruch. Mit Inkrafttreten der
Gesetzesänderungen wurde der Begriff „Ausbruch“ als
Trockenbeerenauslese definiert und im Sinne einer geschützten
Herkunft exklusiv für den „Ruster Ausbruch“, also für
Trockenbeerenauslesen aus der Freistadt Rust, reserviert. Andere
Weine dürfen nicht mehr mit dem Begriff „Ausbruch“ bezeichnet werden.
Österreichischer Sekt mit geschützter Ursprungsbezeichnung
In einem mehrjährigen Diskussionsprozess hat das österreichische
Sektkomitee gemeinsam mit dem Ausschuss der selbst versektenden
Winzer in Zusammenarbeit mit den Experten des Weinbauverbandes, der
Bundeswirtschaftskammer, der ÖWM und des Landwirtschaftsministeriums
ein neues Reglement zur Höherpositionierung von österreichischem Sekt
mit geschützter Ursprungsbezeichnung (Sekt g.U.) erarbeitet. Darauf
aufbauend wurde in der Gesetzesnovelle nun bestimmt, dass der
Minister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
in einer noch zu besiegelnden Verordnung alle Details zu Sekt g.U.
festlegen kann.
Diese Ministerverordnung wird u. a. vorsehen, dass österreichischer
Sekt mit geschützter Ursprungsbezeichnung ausschließlich mit den
Begriffen „Klassik“, Reserve“ oder „Große Reserve“ in Verkehr
gebracht werden darf. Dabei hat sich die Verkehrsbezeichnung aus der
Kategorie (Qualitätsschaumwein oder Sekt), dem Namen der geschützten
Ursprungsbezeichnung (nur Bundesland bei Klassik und Reserve,
Bundesland und Gemeinde/-teil sowie ggf. Großlage oder Riede bei
Großer Reserve) und aus den Begriffen „geschützte
Ursprungsbezeichnung“ oder „g.U.“ zusammenzusetzen. Darüber hinaus
wird die Verordnung bzw. ihre Durchführungsbestimmungen auch
Bedingungen zu Vinifikation, Lagerungszeit auf der Hefe sowie
Alkohol- und Restzuckergehalt für die einzelnen Stufen festsetzen.
Österreichs Wein ist auf Schiene
Stillstand ist Rückschritt – nach diesem Motto arbeiten alle
Verantwortlichen aktuell mit viel Engagement und positiver Energie
daran, das einzigartige Profil des österreichischen Weins zu schärfen
und damit seine Erfolgsgeschichte weiterzuschreiben. Die Weichen für
eine erfolgreiche Zukunft des österreichischen Weins sind jedenfalls
gestellt – man darf gespannt sein, wohin die Reise in den nächsten
Jahren führt.
Weitere Informationen:
http://www.oesterreichwein.at/daten-fakten/schulungsunterlagen/
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