• 01.07.2016, 11:03:42
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Korosec und Blecha fordern Umsetzung der Ergebnisse des Pensionsgipfels ein

Seniorenrats-Präsidenten sehen ebenso Handlungsbedarf im Pflegebereich

Utl.: Seniorenrats-Präsidenten sehen ebenso Handlungsbedarf im
Pflegebereich =

Wien (OTS) - Die jüngste Sitzung des Österreichischen Seniorenrates
nutzten die beiden Präsidenten des Seniorenrates Ingrid Korosec und
Karl Blecha, um an die derzeitigen Schwerpunkte im Bereich der
Pensionen und der Pflege zu erinnern und forderten die begonnenen
Lösungswege nun rascher weiter zu gehen.

Pensionen

Nach dem Vorliegen der Ergebnisse des Pensionsgipfels vom 29. Februar
2016 wurde ursprünglich für Juli 2016 ein Gesetzesentwurf des
Sozialministeriums für die Umsetzung der Maßnahmen angekündigt.
Der Seniorenrat unterstützt unverändert die Ziele der langfristigen
Sicherung des gesetzlichen Umlageverfahrens, die Werterhaltung der
Pensionen, die Anhebung des faktischen Antrittsalters sowie die
rasche Harmonisierung der unterschiedlichen Pensionssysteme.

Besonders dringlich erscheint den Seniorenvertretern nunmehr die
Umsetzung folgender Punkte:

• Das Vorhaben, ein regelmäßiges Monitoring bezüglich der Pensionen
des öffentlichen Dienstes auf Bundesebene sowie auch bezüglich
Länder- und Gemeindeebene durchzuführen, wird ausdrücklich begrüßt
und ist in Anbetracht von jüngsten Meldungen von geplanten
Frühpensionierungen dringend geboten.

• Bei der Neuorganisation der Pensionskommission erwartet sich der
Österreichische Seniorenrat eine Gesamtbetrachtung sowohl der
gesetzlichen Pensionsversicherung als auch der Ruhegenüsse des
öffentlichen Dienstes. Bei jeweils getrennter Betrachtung dieser
beiden Systeme müssen die Ergebnisse letztlich in einen gemeinsamen
Bericht von Bundeskanzleramt, Sozialministerium und Finanzministerium
zusammengeführt werden. Künftig sollen auch die sogenannte 2. und 3.
Säule der Pensionen in der Kommission, insbesondere hinsichtlich der
Belastungen des Bundesbudgets, betrachtet werden.

• Positiv angesehen wird die geplante Maßnahme, dass sich der
Pensionsversicherungsbeitrag des Dienstgebers und Dienstnehmers bis
zur Hälfte reduziert, wenn - zusätzlich zum bereits bestehend
Aufschubbonus von 4,2% pro Jahr für den Zeitraum der Bonusphase nach
Regelpensionsalter - die Pension nicht in Anspruch genommen wird und
dabei die Höhe des vollen Pensionsversicherungsbeitrags auf das
Pensionskonto gutgeschrieben wird.

• Der beabsichtigte Ausbau des Grundsatzes Rehabilitation vor Pension
und das Ziel, Invalidität durch Frühintervention auf Ebene der
Krankenversicherungsträger zu vermeiden, wird unterstützt. Einmal
mehr erinnert wird in diesem Zusammenhang an die langjährige
Forderung des Seniorenrates nach einem Rechtsanspruch auf
Rehabilitation für alle Pensionistinnen und Pensionisten von der
Pensionsversicherung.

• Der Österreichische Seniorenrat begrüßt die Erweiterung des
Pensionssplittings, wonach dieses nun für bis zu sieben Jahre (bisher
vier) pro Kind bzw. maximal insgesamt 14 Jahre möglich sein wird.
Eine Maßnahme, von der vor allem Frauen durch eine später höhere
Pension profitieren werden.

• Personen, die obwohl sie mit mindestens 30 Beitragsjahren lange
Zeit gearbeitet, aber wegen geringer Entlohnung oder
Teilzeittätigkeit geringe Pensionsansprüche erworben haben, bekommen
in Zukunft deutlich mehr Pension. Die Ausgleichzulage für
Alleinstehende wird in diesem Fall auf 1.000 Euro (derzeit 883 Euro)
monatlich erhöht. Diese Maßnahme wird ausdrücklich begrüßt. Der
Seniorenrat geht davon aus, dass diese Regelung auch auf bereits
bestehende Pensionen Anwendung findet.

• Die pensionsbegründende Anrechnung von Kindererziehungszeiten für
ab 1955 geborene Frauen wird verbessert. So können viele Frauen, die
geplant haben, in den nächsten Jahren in Pension zu gehen, dies nun
auch wirklich tun. Bis zu 96 Monate (8 Jahre) Kindererziehung werden
nun pensionsbegründend angerechnet.

Für den Österreichischen Seniorenrat sind folgende Punkte in den
damaligen Verhandlungen bedauerlicherweise offen geblieben:

• Steuergutschrift („Negativsteuer“) für Ausgleichzulagenbezieher:
Die rund 215.000 Ausgleichszulagen-Bezieherinnen und Bezieher haben
aus der Steuerreform nichts oder nur wenig profitiert. Die
Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei niedrigen
Pensionen wird durch den Bezug einer Ausgleichszulage fast
ausnahmslos auf null gemindert. Der Ausschluss dieser Personengruppe
ist diskriminierend, weil er überwiegend Frauen trifft. Der
Seniorenrat fordert, dass die Gutschrift nicht als Einkommen auf die
Ausgleichszulagen angerechnet wird.

• Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung:
Neupensionisten erhalten keine sofortige Anpassung, sondern haben
eine Wartefrist von bis zu 24 Monate. Der Österreichische Seniorenrat
bekämpft diese Regelung seit ihrer Einführung 2011 und fordert eine
Aliquotierung, dass künftig beispielsweise ein Pensionist mit
Stichtag 1. Juli 2016 ab dem 1. Jänner 2017 aliquot 6/12 der
Anpassung erhält.

• Pensionssicherungsbeitrag im öffentlichen Dienst:
Die seit langem bestehenden Pensionssicherungsbeiträge für Beamte und
weitere Berufsgruppen dürfen nicht weiter aufrechterhalten werden.
Der Österreichische Seniorenrat fordert dazu Verhandlungen, bei denen
insbesondere die Härtefälle bei Witwen- und Waisenrenten und die
Ungleichbehandlung zwischen den Berufsgruppen beendet werden sollen.

• Evaluierung der Pensionskassengesetz-Novelle:
Im aktuellen Regierungsprogramm ist eine umfassende Evaluierung der
Pensionskassen, der betrieblichen Kollektivversicherung und der
prämiengeförderten Zukunftsvorsorge vorgesehen. Der Seniorenrat wird
dazu seine Vorschläge einbringen.

Pflege

Anlässlich des Wechsels an der Spitze des Rechnungshofes fordert der
Seniorenrat erneut die Umsetzung der Rechnungshof-Vorschläge zur
Strukturreform der Pflege-Sachleistungen.

Unterstützt werden die Vorschläge der einheitlichen Bedarfsplanungen
in allen Ländern sowie zu verbindlichen und möglichst einheitlichen
Mindestvorgaben zu Qualität, Personalschlüsseln und Heimaufsicht.

Verbindliche und möglichst einheitliche Vorgaben sind ebenso zur
Tarifstruktur dringend notwendig. Pflegekosten aber auch
Pflegequalität dürfen nicht länger vom Wohnort abhängen.

Wir fordern weiters die rechtliche Grundlage für die Verlängerung des
Pflegefonds über das Jahr 2018 hinaus.

Per 1. Jänner 2016 wurde das Pflegegeld in allen Pflegestufen um 2
Prozent erhöht. Diese Erhöhung wurde vom Seniorenrat auch
ausdrücklich begrüßt, aufrecht bleibt aber die Forderung des
Seniorenrates nach einer jährlichen automatischen Anpassung des
Pflegegeldes an die steigenden Pflegekosten.

Im Zusammenhang mit dem Themenbereich Pflege wird auch der aktuelle
Entwurf der Neuregelung der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe
(GuKG) begrüßt. Erfreulich ist, dass darin der Stellungnahme des
Seniorenrates gefolgt wurde und die psychogeriatrische Pflege zur
wichtigen Unterstützung dementiell Erkrankter gegenüber dem
Erstentwurf noch aufgenommen wurde.

www.seniorenrat.at - in neuem Design

Die Homepage des Österreichischen Seniorenrates wurde dieser Tage neu
gestaltet und bietet den Besuchern unabhängig vom benutzten Gerät nun
eine verbesserte Übersicht über die Aufgaben und Ziele der
gesetzlichen Interessenvertretung von über 2,3 Millionen Seniorinnen
und Senioren in Österreich. Selbstverständlich ist sie auch
barrierefrei.

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