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Korosec und Blecha fordern Umsetzung der Ergebnisse des Pensionsgipfels ein

Seniorenrats-Präsidenten sehen ebenso Handlungsbedarf im Pflegebereich

Wien (OTS) - Die jüngste Sitzung des Österreichischen Seniorenrates nutzten die beiden Präsidenten des Seniorenrates Ingrid Korosec und Karl Blecha, um an die derzeitigen Schwerpunkte im Bereich der Pensionen und der Pflege zu erinnern und forderten die begonnenen Lösungswege nun rascher weiter zu gehen.

Pensionen

Nach dem Vorliegen der Ergebnisse des Pensionsgipfels vom 29. Februar 2016 wurde ursprünglich für Juli 2016 ein Gesetzesentwurf des Sozialministeriums für die Umsetzung der Maßnahmen angekündigt. Der Seniorenrat unterstützt unverändert die Ziele der langfristigen Sicherung des gesetzlichen Umlageverfahrens, die Werterhaltung der Pensionen, die Anhebung des faktischen Antrittsalters sowie die rasche Harmonisierung der unterschiedlichen Pensionssysteme.

Besonders dringlich erscheint den Seniorenvertretern nunmehr die Umsetzung folgender Punkte:

• Das Vorhaben, ein regelmäßiges Monitoring bezüglich der Pensionen des öffentlichen Dienstes auf Bundesebene sowie auch bezüglich Länder- und Gemeindeebene durchzuführen, wird ausdrücklich begrüßt und ist in Anbetracht von jüngsten Meldungen von geplanten Frühpensionierungen dringend geboten.

• Bei der Neuorganisation der Pensionskommission erwartet sich der Österreichische Seniorenrat eine Gesamtbetrachtung sowohl der gesetzlichen Pensionsversicherung als auch der Ruhegenüsse des öffentlichen Dienstes. Bei jeweils getrennter Betrachtung dieser beiden Systeme müssen die Ergebnisse letztlich in einen gemeinsamen Bericht von Bundeskanzleramt, Sozialministerium und Finanzministerium zusammengeführt werden. Künftig sollen auch die sogenannte 2. und 3. Säule der Pensionen in der Kommission, insbesondere hinsichtlich der Belastungen des Bundesbudgets, betrachtet werden.

• Positiv angesehen wird die geplante Maßnahme, dass sich der Pensionsversicherungsbeitrag des Dienstgebers und Dienstnehmers bis zur Hälfte reduziert, wenn - zusätzlich zum bereits bestehend Aufschubbonus von 4,2% pro Jahr für den Zeitraum der Bonusphase nach Regelpensionsalter - die Pension nicht in Anspruch genommen wird und dabei die Höhe des vollen Pensionsversicherungsbeitrags auf das Pensionskonto gutgeschrieben wird.

• Der beabsichtigte Ausbau des Grundsatzes Rehabilitation vor Pension und das Ziel, Invalidität durch Frühintervention auf Ebene der Krankenversicherungsträger zu vermeiden, wird unterstützt. Einmal mehr erinnert wird in diesem Zusammenhang an die langjährige Forderung des Seniorenrates nach einem Rechtsanspruch auf Rehabilitation für alle Pensionistinnen und Pensionisten von der Pensionsversicherung.

• Der Österreichische Seniorenrat begrüßt die Erweiterung des Pensionssplittings, wonach dieses nun für bis zu sieben Jahre (bisher vier) pro Kind bzw. maximal insgesamt 14 Jahre möglich sein wird. Eine Maßnahme, von der vor allem Frauen durch eine später höhere Pension profitieren werden.

• Personen, die obwohl sie mit mindestens 30 Beitragsjahren lange Zeit gearbeitet, aber wegen geringer Entlohnung oder Teilzeittätigkeit geringe Pensionsansprüche erworben haben, bekommen in Zukunft deutlich mehr Pension. Die Ausgleichzulage für Alleinstehende wird in diesem Fall auf 1.000 Euro (derzeit 883 Euro) monatlich erhöht. Diese Maßnahme wird ausdrücklich begrüßt. Der Seniorenrat geht davon aus, dass diese Regelung auch auf bereits bestehende Pensionen Anwendung findet.

• Die pensionsbegründende Anrechnung von Kindererziehungszeiten für ab 1955 geborene Frauen wird verbessert. So können viele Frauen, die geplant haben, in den nächsten Jahren in Pension zu gehen, dies nun auch wirklich tun. Bis zu 96 Monate (8 Jahre) Kindererziehung werden nun pensionsbegründend angerechnet.

Für den Österreichischen Seniorenrat sind folgende Punkte in den damaligen Verhandlungen bedauerlicherweise offen geblieben:

• Steuergutschrift („Negativsteuer“) für Ausgleichzulagenbezieher:
Die rund 215.000 Ausgleichszulagen-Bezieherinnen und Bezieher haben aus der Steuerreform nichts oder nur wenig profitiert. Die Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei niedrigen Pensionen wird durch den Bezug einer Ausgleichszulage fast ausnahmslos auf null gemindert. Der Ausschluss dieser Personengruppe ist diskriminierend, weil er überwiegend Frauen trifft. Der Seniorenrat fordert, dass die Gutschrift nicht als Einkommen auf die Ausgleichszulagen angerechnet wird.

• Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung:
Neupensionisten erhalten keine sofortige Anpassung, sondern haben eine Wartefrist von bis zu 24 Monate. Der Österreichische Seniorenrat bekämpft diese Regelung seit ihrer Einführung 2011 und fordert eine Aliquotierung, dass künftig beispielsweise ein Pensionist mit Stichtag 1. Juli 2016 ab dem 1. Jänner 2017 aliquot 6/12 der Anpassung erhält.

• Pensionssicherungsbeitrag im öffentlichen Dienst:
Die seit langem bestehenden Pensionssicherungsbeiträge für Beamte und weitere Berufsgruppen dürfen nicht weiter aufrechterhalten werden. Der Österreichische Seniorenrat fordert dazu Verhandlungen, bei denen insbesondere die Härtefälle bei Witwen- und Waisenrenten und die Ungleichbehandlung zwischen den Berufsgruppen beendet werden sollen.

• Evaluierung der Pensionskassengesetz-Novelle:
Im aktuellen Regierungsprogramm ist eine umfassende Evaluierung der Pensionskassen, der betrieblichen Kollektivversicherung und der prämiengeförderten Zukunftsvorsorge vorgesehen. Der Seniorenrat wird dazu seine Vorschläge einbringen.

Pflege

Anlässlich des Wechsels an der Spitze des Rechnungshofes fordert der Seniorenrat erneut die Umsetzung der Rechnungshof-Vorschläge zur Strukturreform der Pflege-Sachleistungen.

Unterstützt werden die Vorschläge der einheitlichen Bedarfsplanungen in allen Ländern sowie zu verbindlichen und möglichst einheitlichen Mindestvorgaben zu Qualität, Personalschlüsseln und Heimaufsicht.

Verbindliche und möglichst einheitliche Vorgaben sind ebenso zur Tarifstruktur dringend notwendig. Pflegekosten aber auch Pflegequalität dürfen nicht länger vom Wohnort abhängen.

Wir fordern weiters die rechtliche Grundlage für die Verlängerung des Pflegefonds über das Jahr 2018 hinaus.

Per 1. Jänner 2016 wurde das Pflegegeld in allen Pflegestufen um 2 Prozent erhöht. Diese Erhöhung wurde vom Seniorenrat auch ausdrücklich begrüßt, aufrecht bleibt aber die Forderung des Seniorenrates nach einer jährlichen automatischen Anpassung des Pflegegeldes an die steigenden Pflegekosten.

Im Zusammenhang mit dem Themenbereich Pflege wird auch der aktuelle Entwurf der Neuregelung der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (GuKG) begrüßt. Erfreulich ist, dass darin der Stellungnahme des Seniorenrates gefolgt wurde und die psychogeriatrische Pflege zur wichtigen Unterstützung dementiell Erkrankter gegenüber dem Erstentwurf noch aufgenommen wurde.

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