• 01.07.2016, 10:04:02
  • /
  • OTS0055 OTW0055

WGKK: Die e-card bietet in den meisten europäischen Ferienorten Versicherungsschutz

e-card bzw. EKVK vor der Behandlung vorweisen

Utl.: e-card bzw. EKVK vor der Behandlung vorweisen =

Wien (OTS) - Neben Sonnencreme, Badesachen und Handtuch sollte beim
Kofferpacken für den Sommerurlaub eines nicht vergessen werden: die
e-card. Mit der Plastikkarte ist man nicht nur in Österreich, sondern
auch in den meisten europäischen Ländern krankenversichert. Möglich
macht das die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), die sich
auf der Rückseite (blaue Seite) der e-card befindet.

Bei Behandlungen in Österreich ist es wichtig, dass die Versicherten
die e-card bei der Vertragsärztin/dem Vertragsarzt oder im
Krankenhaus vorweisen und bekanntgeben, dass sie sich im Urlaub
befinden. Dann besteht keine Gefahr, dass die Quartalsregelung
verletzt wird. Diese sieht vor, dass pro Quartal ein praktischer
Arzt, drei Fachärzte und beliebig viele Zahnärzte, die einen Vertrag
mit den jeweiligen Gebietskrankenkassen haben, besucht werden können.

Wer sich im Ausland verletzt, soll die Europäische
Krankenversicherungskarte (EKVK) ebenfalls vor der Behandlung
vorweisen. Sie befindet sich auf der Rückseite (blaue Seite) der
e-card. Akzeptiert wird die EKVK in der gesamten EU sowie in der
Schweiz, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Mazedonien, Norwegen, Island
und Liechtenstein. Geplant ist, dass die EKVK auch bald in Montenegro
gültig ist. Die diesbezüglichen Gespräche werden gerade geführt.
Aktuell muss man sich aber für Reisen nach Montenegro – wie gehabt –
einen Urlaubskrankenschein besorgen – ebenso für die Türkei. Dieser
ist bei der Arbeitsstelle oder beim jeweiligen
Krankenversicherungsträger – etwa der Wiener Gebietskrankenkasse
(WGKK) – erhältlich.

Auf blauer Seite müssen alle Felder ausgefüllt sein

Um sicherzugehen, dass die Behandlung über die EKVK abgerechnet wird,
sollte vor der Abreise überprüft werden, ob auf der blauen Seite alle
Felder ausgefüllt sind. Sollten hier nur Sternsymbole zu sehen sein,
ist die EKVK nicht gültig. In diesem Fall muss vor dem Reiseantritt
eine provisorische Ersatzbescheinigung beim jeweiligen
Krankenversicherungsträger beantragt werden. Bei der WGKK sollte die
Ersatzbescheinigung ein bis zwei Wochen vor dem Urlaubsantritt
angefordert werden.

Wer in einem Land, in dem die EKVK gilt, akut erkrankt, hat das
Recht, so behandelt zu werden wie eine dort sozialversicherte Person.
Da die ausländischen Sozialversicherungen aber nicht immer dieselben
Leistungen wie österreichische zahlen, kann es im Fall des Falles zu
unangenehmen Überraschungen kommen. So decken beispielsweise in
vielen anderen Ländern die regionalen Versicherungen Zahnbehandlungen
mit einem weit geringeren Prozentsatz als in Österreich ab.

Teilweise Kostenerstattung von Privatarzt-Rechnungen

Wichtig ist, dass die blaue Seite der e-card gleich vor Beginn der
Behandlung vorgewiesen wird. Sollten Hotelangestellte die Ärztin oder
den Arzt rufen, sollten die Patientinnen und Patienten darauf
hinweisen, dass sie von einer Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt
behandelt werden möchten. Gibt es vor Ort keine Vertragsärztin oder
keinen Vertragsarzt und erfolgt die Behandlung durch eine
Privatärztin oder einen Privatarzt, ist es wichtig, eine detaillierte
Rechnung (falls möglich auf Deutsch oder Englisch) ausstellen zu
lassen. Auf dieser müssen alle Leistungen, Medikamente, Heilbehelfe
etc. samt ihren Preisen einzeln angeführt sein. Zurück in Österreich
können die Versicherten die bezahlte Rechnung bei ihrer Krankenkasse
einreichen. Die ausländische Wahlarztrechnung wird in Folge wie die
eines österreichischen Privatmediziners behandelt, und die
Betroffenen erhalten 80 Prozent der heimischen Tarifhonorare zurück.
Eine darüber hinausgehende Kostenübernahme ist grundsätzlich nicht
möglich.

Wird am Urlaubsort ein Krankenhausaufenthalt notwendig und ist eine
Verrechnung mittels EKVK nicht möglich, erhält die Patientin oder der
Patient im Jahr 2016 einen Pflegekostenzuschuss von maximal 215,86
Euro pro Tag.

Urlauberinnen und Urlauber, die zusätzliche Kosten durch ärztliche
Behandlungen vermeiden möchten, sollten aus den genannten Gründen
eine private Reisekrankenversicherung abschließen, die meist wenig
Geld kostet. Viele Leistungen für Krankheitsfälle im Urlaub sind oft
aber auch über Zusatzangebote von Kreditkartenfirmen oder
Automobilklubs abgedeckt.

Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es im Internet unter
www.wgkk.at/auslandsbetreuungsschein

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | WGK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel