- 30.06.2016, 17:11:25
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8. Wiener Landtag (7)
Entwurf eines Gesetzes mit dem unter anderem die Dienstordnung und das Besoldungsrecht geändert werden
Utl.: Entwurf eines Gesetzes mit dem unter anderem die Dienstordnung
und das Besoldungsrecht geändert werden =
Wien (OTS/RK) - LAbg Christian Hursky (SPÖ) hielt fest, dass die
Dienstordnung jener des Bundes entspreche. Seine Fraktion und die
Grünen stünden auch hinter dem Pensionssystem der Stadt. Der
Opposition, die beides kritisiere, richtete er aus: Es sei zwar eine
komplexe Materie, sie hätten jedoch vier Wochen Zeit gehabt, sich mit
dieser auseinander zu setzen und neue Vorschläge einzubringen.
LAbg DI Dr. Stefan Gara (NEOS) ging auf den Bewertungsbogen des
Krankenanstaltenverbundes (KAV) ein. Er forderte, die Kriterien zu
den Themen „Identifikation mit der Dienststelle“ und „Identifikation
mit den Gesamtinteressen der Stadt“ herauszunehmen.
LAbg Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ) stimmte seinem Vorredner zu. Der
Bewertungsbogen habe dienstrechtliche Konsequenzen. DienstnehmerInnen
hätten „selbstverständlich“ ein Recht auf Meinungsfreiheit - das
Kriterium der „Identifikation“ habe im Bewertungsbogen „nichts
verloren“. Er kritisierte außerdem die Möglichkeit der
„Zwangspensionierung“ aus organisatorischen Gründen. Über lange Jahre
erworbenes Know-how von MitarbeiterInnen gehe so verloren. Bei der
Besoldungsreform sehe er keine Verbesserung, bestenfalls eine Wahrung
des Bestehenden.
LAbg Christian Hursky (SPÖ) stellte klar, dass MitarbeiterInnen
nicht für den/die DienstgeberIn arbeiten könnten, wenn sie sich als
DienstnehmerIn mit diesem nicht identifizieren könnten. Dies sei auch
in der Privatwirtschaft der Fall.
LAbg Mag.a. Beate Meinl-Reisinger MES (NEOS) wies darauf hin, dass
es einen fundamentalen Unterschied zwischen privaten und öffentlichen
ArbeitgeberInnen gebe. Das Kriterium „Identifikation mit der
Dienststelle“ halte sie für „nachvollziehbar“, da es sich bei der
Dienststelle um eine kleine Organisation handle, in welcher man eng
zusammenarbeiten müsse. Die Identifikation mit den „Gesamtinteressen
der Stadt“ hätte jedoch in einem Bewertungsbogen „nichts verloren“.
Sie kritisierte, dass die Interessen von Dienststellen und die
Gesamtinteressen der Stadt nirgends festgeschrieben seien.
LAbg Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ) merkte an, dass man private
Interessen als ArbeitnehmerIn nicht über die beruflichen stellen
dürfe. Dies solle auch im öffentlichen Dienst der Fall sein.
Gleichzeitig solle Gewerkschafts- und Koalitionsfreiheit herrschen.
Amtsführende Stadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) hielt fest, dass
die Dienstrechtsnovelle „selbstverständlich“ sozialpartnerschaftlich
verhandelt worden sei. Der Magistrat werde die Dienstrechts- und
Besoldungsreform kompetent ausarbeiten, sodass die Novelle wie
angekündigt 2017 vorgelegt werden könne. Ebenfalls würden die
Organisationsveränderungen in den Wiener Stadtwerken auf einer
sozialpartnerschaftlichen Einigung basieren. Die Zustimmung der
MitarbeiterInnen, die auch gewerkschaftlich begleitet worden seien,
liege vor.
Abstimmung: Das Gesetz wurde in erster und zweiter Lesung
mehrstimmig angenommen. Die eingebrachten Anträge fanden nicht die
notwenige Mehrheit.
Änderung des Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetzes
Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ) teilte mit, dass seine Fraktion der
Novelle zustimmen werde, nachdem Änderungen hinsichtlich der
Zuständigkeit für die besoldungsrechtlichen Angelegenheiten
vorgenommen worden seien.
Abstimmung: Das Gesetz wurde in erster und zweiter Lesung
einstimmig beschlossen.
(Schluss) bim/buj
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