- 30.06.2016, 13:44:13
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AUVA-Rechnungsabschluss 2015: Einnahmensentfall von über 90 Millionen Euro zur Hälfte kompensiert
Unfallprävention weiterhin zentrale Aufgabe für Kostenreduktion
Utl.: Unfallprävention weiterhin zentrale Aufgabe für
Kostenreduktion =
Wien (OTS) - Die im Jahr 2013 beschlossene Senkung des Beitragssatzes
verursacht weiterhin einen substanziellen Bilanzverlust für die AUVA.
„Was der Wirtschaft zu Gute kommt, stellte die AUVA vor eine große
Herausforderung“, sagt AUVA-Obmann DDr. Anton Ofner. „Rasche
Maßnahmen zur Kostenreduktion mussten gesetzt werden.“
Mit flächendeckenden Einsparungen sowie mit Maßnahmen zur
Effizienzsteigerung konnte die AUVA im Jahr 2015 den
Einkommensentfall von über 90 Millionen Euro auf 41 Millionen ohne
Qualitätsverlust um mehr als zur Hälfte kompensieren. Dazu zählen
eine Reduktion des Sachaufwandes auf allen Ebenen, die Einfrierung
des Personalstandes und Umstrukturierungen. Ofner ist zufrieden mit
dem Ergebnis: “Wir befinden uns auf einem guten Weg, der nun
fortgesetzt werden muss.“
Die Unfallprävention bleibt dabei eine zentrale Aufgabe der AUVA.
Denn bereits in den vergangenen Jahren konnten die Unfallzahlen dank
der intensiven Aufklärung durch die AUVA erheblich gesenkt werden.
Dies wirkt sich positiv auf die Kosten-Nutzenrechnung aus. So erspart
1 eingesetzter Euro 3 bis 4 Euro in der Unfallheilbehandlung, in der
Rehabilitation sowie in der Berentung.
Im Jahr 2015 stiegen die Aufwendungen lediglich um 1,5 Prozent,
hingegen sind die Erträge im Vergleich zum Jahr 2014 um nur 0,4
Prozent gesunken. Die höchsten Ausgaben entfallen mit rund 498
Millionen Euro auf den Bereich der Rentenleistungen. Als weitere
große Positionen können mit 438 Millionen Euro die Kosten für die
Unfallheilbehandlung, mit 91 Millionen Euro die Ausgaben für die
Rehabilitation sowie mit 76 Millionen Euro die Ausgaben für die
Prävention genannt werden.
Senkung des Beitragssatzes der Pflichtbeiträge der Unternehmer
Im Jahr 2013 hat der Gesetzgeber eine Senkung des Beitragssatzes zur
Unfallversicherung von 1,4 auf 1,3 Prozent vorgenommen. So ist zwar
der Pflichtbeitrag, den die Unternehmen an die AUVA zahlen, gesunken,
der AUVA fehlen damit aber über 90 Millionen Euro Einnahmen jährlich.
Der Einnahmensentfall verschärft sich durch gesetzlich
vorgeschriebene systemfremde Ausgaben, die die AUVA zu leisten hat.
Darüber hinaus wird die AUVA gezwungen, die Leistungen der
Krankenkassen, die nach Arbeitsunfällen erbracht werden,
überproportional abzugelten.
Beispielsweise behandelt die AUVA in ihren sieben
Unfallkrankenhäusern und vier Rehabilitationszentren über 80 Prozent
Freizeitunfälle. Nur ein Teil dieser Leistungen wird der AUVA
rückerstattet.
Über die AUVA:
Bei der AUVA sind rund 4,8 Millionen Personen gesetzlich gegen
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert: 2,9 Millionen
unselbständig Erwerbstätige, 0,5 Millionen selbständig Erwerbstätige
sowie 1,4 Millionen in Ausbildung Stehende vom Kindergarten bis zum
Studienabschluss. Die AUVA finanziert ihre Aufgaben als gesetzliche
Unfallversicherung fast zur Gänze aus Pflichtbeiträgen der
Dienstgeber. Prävention ist dabei die vorrangige Kernaufgabe der
AUVA, denn die Verhütung von Unfällen und die Vorbeugung von
Berufskrankheiten senken die Kosten für die drei weiteren
Kernaufgaben Heilbehandlung, Rehabilitation und finanzielle
Entschädigung von Unfallopfern am wirksamsten.
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