- 30.06.2016, 09:05:10
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Ausschreibung der Funktion des Generaldirektors / der Generaldirektorin des ORF erfolgt
Presseinformation des Vorsitzenden des ORF-Stiftungsrates, Mag. Dietmar Hoscher:
Utl.: Presseinformation des Vorsitzenden des ORF-Stiftungsrates,
Mag. Dietmar Hoscher: =
Wien (OTS) - Heute, am Donnerstag, dem 30. Juni 2016, erfolgte die
öffentliche Ausschreibung der Funktion des Generaldirektors / der
Generaldirektorin des Österreichischen Rundfunks (ORF) im „Amtsblatt
zur Wiener Zeitung“, in der „Neuen Zürcher Zeitung“, in der
„Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ und auf der Homepage des ORF.
Die Ausschreibung im Wortlaut:
Öffentliche Ausschreibung der Funktion des
Generaldirektors / der Generaldirektorin
des Österreichischen Rundfunks (ORF)
durch den ORF-Stiftungsrat für eine fünfjährige Funktionsperiode ab
1. 1. 2017.
Der Generaldirektor / die Generaldirektorin hat die im ORF-Gesetz,
BGBl. Nr. 379/1984 idF BGBl. I Nr. 112/2015, beschriebenen Aufgaben
zu erfüllen, besorgt insbesondere die Führung der Geschäfte und
vertritt den ORF gerichtlich und außergerichtlich. Die mit dieser
Funktion verbundenen Aufgaben erfordern umfassende Kenntnisse über:
• Unternehmensführung,
• elektronische Medien (insbesondere TV, Radio und Online)
einschließlich deren programmlicher und wirtschaftlicher Grundlagen,
• die rechtliche Stellung und die Aufgaben des ORF sowie die
Befähigung zur Übernahme komplexer und verantwortungsvoller
Führungsaufgaben.
Für die Bestellung wird insbesondere auf den Nachweis einer
entsprechenden Vorbildung oder einer fünfjährigen einschlägigen oder
verwandten Berufserfahrung und die gesetzlichen Ausschließungsgründe
hingewiesen (§ 26 ORF-Gesetz).
Bewerber/Bewerberinnen um die ausgeschriebene Funktion werden um
Angabe der Gründe gebeten, die sie für die Besetzung geeignet
erscheinen lassen. Sie werden weiters um die Vorlage eines
Lebenslaufs, eines Konzepts zur mittel- und langfristigen Entwicklung
des ORF als öffentlich-rechtliches Medienunternehmen (einschließlich
Vorschlägen zur Gleichstellung von Frauen und Männern im ORF
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen) sowie um Vorschläge für
die Geschäftsverteilung gemäß § 24 Abs. 2 ORF-Gesetz ersucht (Anzahl
und Geschäftsbereich der Direktoren/Direktorinnen).
Die Entscheidung über die Vertragsgestaltung erfolgt gesondert von
der Bestellung des Generaldirektors / der Generaldirektorin unter
Berücksichtigung der derzeitigen Praxis. Bewerber/Bewerberinnen
werden ersucht, ihre Vorstellung über die Vertragsgestaltung
darzulegen.
Für Dienstag, den 9. August 2016, wird ein Hearing mit
Bewerbern/Bewerberinnen in Aussicht genommen.
Bewerbungen müssen bis längstens 28. Juli 2016, 24.00 Uhr, beim
Vorsitzenden des Stiftungsrats des Österreichischen Rundfunks, p.A.
Notar Mag. Mark Holoubek, Tivoligasse 34-36, A-1120 Wien, in
Schriftform und auf einem Datenträger (in den Formaten Word, Excel
oder pdf) eingelangt sein.
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.
Für den Stiftungsrat des Österreichischen Rundfunks:
Vst. Dir. Prof. KR Mag. Dietmar Hoscher, Vorsitzender
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