• 29.06.2016, 15:38:26
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Polizei erhält erweiterte Befugnisse zur Verhinderung von Straftaten

Innenausschuss billigt umfangreiche Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz

Utl.: Innenausschuss billigt umfangreiche Novelle zum
Sicherheitspolizeigesetz =

Wien (PK) - Die Polizei erhält zur Bekämpfung terroristischer und
anderer Straftaten weitere Befugnisse. Vor allem der Aspekt der
Prävention steht im Mittelpunkt einer Novelle zum
Sicherheitspolizeigesetz und begleitender Gesetzesänderungen, die
heute den Innenausschuss des Nationalrats mit breiter Mehrheit
passierten. Unter anderem wollen die Abgeordneten mit so genannten
"Gefährderansprachen" und Meldepflichten terroristisch, ideologisch
und religiös motivierten Straftaten vorbeugen. Außerdem sollen neue
gesetzliche Bestimmungen die Verletzung der sexuellen Integrität von
Frauen sowie familiäre Gewalt verhindern helfen.

Besonders umstritten sind neue Wegweisungs- und Strafbefugnisse der
Polizei zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Durch die
vagen gesetzlichen Formulierungen eröffne man Willkür Tür und Tor,
warnen Grüne und NEOS. Die beiden Fraktionen haben außerdem auch
gegen andere Bestimmungen des Gesetzespakets Vorbehalte. Er verstehe
die Motive, die hinter den meisten Punkten des Pakets stehen, meinte
Grünen-Sicherheitssprecher Peter Pilz, manche der gewählten Lösungen
seien aber "total missglückt". NEOS-Abgeordneter Nikolaus Alm
fürchtet, dass die Summe aller Einzelmaßnahmen, die er teilweise
durchaus positiv sieht, ein weiterer Schritt in Richtung
Überwachungsstaat sind.

Zustimmend zur Gesetzesnovelle äußerten sich hingegen neben den
Koalitionsparteien auch die FPÖ und das Team Stronach. Es sei
sinnvoll, der Polizei erweiterte Möglichkeiten zu geben, um präventiv
einzugreifen, unterstrich FPÖ-Abgeordneter Günther Kumpitsch. Die
neuen Bestimmungen würden es der Polizei künftig leichter machen,
ihren Job auszuüben, ist Christoph Hagen (T) überzeugt. Innenminister
Wolfgang Sobotka verwies auf Erfolge im Umgang mit der Hooligan-Szene
in Österreich, die auf ähnlichen Bestimmungen basierten.

Im Gesetzespaket enthalten sind auch eine organisatorische Bündelung
der Einsatzzentralen der Polizei sowie erhöhte
Sicherheitsvorkehrungen in Amtsgebäuden des Innenministeriums.
Abseits des Sicherheitsaspekts bringt die Gesetzesnovelle
bürokratische Vereinfachungen für Fundämter.

Eingeleitet wurde die Sitzung des Innenausschusses mit einer
Trauerminute für die Opfer des Terroranschlags am Istanbuler
Flughafen. Ausschussvorsitzender Otto Pendl wies in diesem
Zusammenhang auf die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit der
Sicherheitsbehörden hin. Das Innenministerium hat nach Auskunft von
Minister Wolfgang Sobotka derzeit keine detaillierten Informationen,
da die Türkei eine Nachrichtensperre verhängt habe.

"Gefährderansprache" und Meldepflichten für radikalisierte Personen

Konkret wird es die so genannte "Präventions-Novelle 2016" (1151
d.B.) dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung
in Hinkunft ermöglichen, zur Verhinderung extremistisch motivierter
Straftaten einschlägig auffällig gewordene Personen gezielt zu
Gesprächen zu laden und zu regelmäßigen Meldungen zu verpflichten.
Bei diesen "Gefährderansprachen" sollen den Betroffenen etwa die
Rechtsfolgen von Handlungen klarmacht und sie auf bestehende
Unterstützungsangebote und Anlaufstellen wie
Deradikalisierungsprogramme hingewiesen werden. Außerdem soll eine
ergänzende Meldepflicht dafür sorgen, dass man mit den Personen in
regelmäßigem Kontakt bleibt und Ortsveränderungen zeitnah erkennt.
Die Meldepflicht kann überdies dafür eingesetzt werden, die
Betroffenen von bestimmten Veranstaltungen fernzuhalten. Ähnliche
Instrumente gibt es bereits zur Verhinderung von Gewalt und Rassismus
bei Sportgroßveranstaltungen durch amtsbekannte Hooligans.

Besserer Schutz vor massiver sexueller Belästigung

Auch wer Frauen massiv sexuell belästigt hat bzw. in gewalttätige
Auseinandersetzungen verwickelt war, muss künftig mit spezifischen
behördlichen Ermahnungen rechnen. Entsprechende Bestimmungen wurden
heute mit Hilfe eines Abänderungsantrags in die Präventions-Novelle
eingebaut. Demnach können Personen, die "einen gefährlichen Angriff
gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung oder einen
gefährlichen Angriff unter Anwendung von Gewalt" begangen haben, von
den Sicherheitsbehörden vorgeladen werden, um sie über
rechtskonformes Verhalten zu belehren und auf drohende Konsequenzen
von fortgesetztem Fehlverhalten hinzuweisen. Vorausgesetzt, dass
weitere ähnliche Vorkommnisse drohen. Insbesondere Fremde sind bei
dieser Gelegenheit zusätzlich über die Grundwerte des Zusammenlebens
in einem demokratischen Staat und über das gesellschaftliche Leben in
Österreich aufzuklären, wie in den Erläuterungen festgehalten wird.
Personen, die Ladungen bzw. Meldepflichten nicht nachkommen, droht
eine Verwaltungsstrafe.

Störung der öffentlichen Ordnung kostet künftig bis zu 500 €

Darüber hinaus werden mit dem Abänderungsantrag die Bestimmungen im
Sicherheitspolizeigesetz in Bezug die die Aufrechterhaltung der
öffentlichen Ordnung neu gefasst. Demnach kann die Exekutive künftig
bereits dann eingreifen, wenn eine oder mehrere Personen die
öffentliche Ordnung durch ein Verhalten stören, "das geeignet ist,
berechtigtes Ärgernis zu erregen". Konkrete Beschwerden müssen nicht
vorliegen, auch "ein besonders rücksichtsloses Verhalten" ist, anders
als bisher, keine Voraussetzung für ein polizeiliches Einschreiten
mehr. Als Beispiele werden in den Erläuterungen etwa das
aufdringliche Nachgehen einer Person oder das Verstellen von
Geschäftspassagen genannt. Das verfassungsrechtlich gewährleistete
Recht auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit darf,
innerhalb der allgemeinen gesetzlichen Schranken allerdings nicht
beeinträchtigt werden.

Neben einer Wegweisung durch die Polizei drohen bei einer Störung der
öffentlichen Ordnung auch Geldstrafen, wobei der Strafrahmen von 350
€ auf 500 € angehoben wird. Auch allgemeines aggressives Verhalten
gegenüber der Polizei kann künftig als Verwaltungsübertretung
geahndet werden, selbst wenn dadurch keine konkrete Amtshandlung
behindert wird.

Möglichkeit zur Abnahme von DNA-Proben wird ausgeweitet

Ausgeweitet wird auch die Möglichkeit, Personen zum Zweck der
Feststellung ihrer Identität erkennungsdienstlich zu behandeln, also
etwa ihre Fingerabdrücke abzunehmen. Bisher ist das, abseits von
Straftaten, grundsätzlich nur dann erlaubt, wenn sich der Betreffende
in einem Zustand der Hilflosigkeit befindet. Außerdem können künftig
auch Personen, die im Verdacht stehen, ein vergleichsweise
geringfügiges Sexualdelikt begangen zu haben, zur Abgabe einer DNA-
Probe gezwungen werden. Derzeit gilt das nur für einschlägige
Straftaten, die mit einer mindestens einjährigen Freiheitsstrafe
bedroht sind.

Gesetzliche Nachschärfungen zur Verhinderung familiärer Gewalt

Zur Vorbeugung familiärer Gewalt ist es künftig möglich, für
Kindergärten und Schulen ein gesondertes Betretungsverbot zu
verhängen. Außerdem wird eine gesetzliche Grundlage für die
"präventive Rechtsaufklärung" geschaffen. Diese wird seit 2011 durch
besonders geschulte BeamtInnen durchgeführt, um mit dem Gefährder
seine persönliche Situation zu besprechen und ihm die Konsequenzen
seines Verhaltens vor Augen zu führen. Künftig können die Betroffenen
auch zwangsweise geladen werden. Ebenso dürfen PolizeibeamtInnen zur
Durchsetzung eines verhängten Betretungsverbots für bestehende
Schutzzonen, etwa zur Verhinderung von Drogenhandel rund um Schulen,
in Hinkunft notfalls auch Zwangsgewalt ausüben.

Weitere Befugniserweiterungen der Exekutive

Weitere Befugniserweiterungen der Exekutive betreffen die Speicherung
von Daten mutmaßlich gefährlicher Personen und deren Ausschreibung
zur verdeckten Kontrolle sowie die Konfiszierung von
Ausweisdokumenten, die von einer ausländischen Behörde zur
Verhinderung der Ausreise von "foreign fighters" für ungültig erklärt
wurden. Fahndungsdaten dürfen künftig auch an das Bundesamt für
Fremdenwesen und Asyl bzw. an ausländische Asylbehörden weitergegeben
werden. Auch wird es erlaubt sein, aus Anlass der Anmeldung eins
Fahrzeugs zu überprüfen, ob dieses zur Fahndung ausgeschrieben ist.
Zu mehr Sicherheit sollen darüber hinaus ein Waffenmitnahmeverbot und
die Durchführung von Sicherheitskontrollen in Gebäuden des
Innenministeriums und nachgeordneter Dienststellen beitragen.

Bezirksleitzentralen werden abgeschafft

Auf organisatorischer Ebene enthält das Gesetzespaket Bestimmungen
über eine Bündelung der Einsatzzentralen der Polizei. Künftig wird es
nur noch auf Ebene der Landespolizeidirektionen Einsatzzentralen
geben, die Bezirks- und Stadtleitstellen stehen damit vor dem Aus.
Gleichzeitig wird die Möglichkeit des sprengelübergreifenden
Einschreitens von Sicherheitsorganen ausgeweitet. Damit will man
sicherstellen, dass die Exekutive möglichst rasch am Einsatzort
eintrifft, unabhängig davon, welcher Behörde die BeamtInnen
zugeordnet sind. Unterstützt werden soll die Einsatzkoordination
durch ein neues Informationsverbundsystem mit umfangreicher Datenbank
(siehe auch Parlamentskorrespondenz Nr. 617/2016).

Grüne und NEOS kritisieren vage Gesetzesbestimmungen

Bedenken gegen das Gesetzespaket äußerten insbesondere die Grünen und
die NEOS. Er verstehe in fast allen Punkten die Motive, die hinter
dem Paket stehen, sagte Grünen-Sicherheitssprecher Peter Pilz, die
gewählte Lösung sei in vielen Bereichen aber nicht gut und teilweise
sogar "total missglückt". Er erachtet es beispielsweise als "keine
gute Idee" zum Begriff des öffentlichen Ärgernisses zurückzukehren.
Damit öffne man Willkür Tür und Tor. Was von manchen nur als
abweichendes Verhalten wahrgenommen werde, sei für andere schon ein
öffentliches Ärgernis.

Justizsprecher Albert Steinhauser veranschaulichte die Kritik der
Grünen anhand einiger konkreter Beispiele. Er frage sich
beispielsweise, ob sich eine Gruppe von Leuten, die vor einem Lokal
steht und raucht, schon strafbar macht, weil sie PassantInnen wegen
der Blockade des Gehsteigs zwingt, die Straßenseite zu wechseln und
so für Ärger sorgt. Gleiches gelte für jemanden, der es mit der
Körperhygiene nicht so genau nimmt und in der U-Bahn andere Fahrgäste
zum Wechseln in einen anderen Wagon bewege. Es gehe ja nicht nur um
Strafen, sondern auch um die Möglichkeit der Wegweisung, so
Steinhauser. Seiner Ansicht nach ist es nicht Aufgabe der Polizei,
eine gesellschaftliche Etikette durchzusetzen, es brauche eine
gewisse Toleranz, wie dies derzeit der Fall sei. Im Übrigen werde
Sozialarbeit auch künftig nicht durch Polizeiarbeit ersetzt werden
können.

Wenig anfangen kann Pilz darüber hinaus mit der sogenannten
"Meldepflicht zur Normenverdeutlichung", etwa bei Angriffen auf die
sexuelle Integrität. Dass solche Meldepflichten bei Hooligans zu
Erfolg geführt haben, ist für ihn kein Argument, da man im Fall von
Sexualdelikten nicht einschätzen könne, zu welchem Zeitpunkt konkret
eine Gefahr droht. Er glaubt nicht, dass dadurch Straftaten
verhindert werden können.

Besonders wichtig wäre es Pilz außerdem, jene Bestimmung neu zu
formulieren, die Dateneinträge über vermutliche radikalisierte
Personen in die EKIS-Datenbank regelt. Es gelte sicherzustellen, dass
davon tatsächlich nur Personen umfasst sind, von denen die Gefahr
terroristischer Straftaten und ähnlich schwerer Delikte ausgeht.
Sobotka signalisierte in diesem Punkt Gesprächsbereitschaft, er sieht
hier keine inhaltlichen Differenzen zwischen den Intentionen des
Ressorts und der Grünen.

Einen weiteren Kritikpunkt der Grünen brachte Steinhauser vor. Er
fürchtet, dass die neue Befugnis der Polizei, aggressives Verhalten
gegenüber PolizeibeamtInnen zu ahnden, ohne dass durch dieses
Verhalten eine Amtshandlung gestört wird, dazu benutzt werden könnte,
das Mitfilmen und Fotografieren von Amtshandlungen zu unterbinden.
Damit verstoße man aber gegen den wichtigen Grundsatz der
Transparenz. Seine Fraktionskollegin Alev Korun äußerte massive
Zweifel daran, dass regelmäßige Vorladungen zur Polizei in probates
Mittel zur Eindämmung von Extremismus sind.

Seitens der NEOS meinte Nikolaus Alm, er könne etlichen Punkten im
Gesetzespaket zustimmen. Die neuen Bestimmungen in Bezug auf die
Störung der öffentlichen Ordnung hält er aber für hinterfragenswert.
Es brauche eine präzisere Formulierung, um den Ermessensspielraum
einzuengen und Willkür zu verhindern, mahnte er. Überdies sei die
Norm zu ungenau formuliert, um einen Durchschnittsbürger die
Möglichkeit zu geben, sein Verhalten danach auszurichten. Allgemein
fürchtet Alm, dass sich die Einzelmaßnahmen im Paket zu einem Schritt
in Richtung Überwachungsstaat summieren könnten. Die Bevölkerung
drohe in ihren Handlungen eingeschränkt zu werden.

FPÖ und Team Stronach begrüßten Gesetzespaket

Begrüßt wurde die Gesetzesnovelle demgegenüber von der FPÖ und vom
Team Stronach. Es sei sinnvoll, der Polizei mehr Möglichkeiten für
präventive Eingriffe in die Hand zu geben, betonte Günther Kumpitsch
(F). Er erachtet es allerdings für notwendig, zu evaluieren, wie die
Gefährderansprache zur Deradikalisierung in der Praxis funktioniert.

Die Bevölkerung wolle Sicherheit, erklärte Christoph Hagen (T). Dazu
müsse man der Polizei aber gewisse Mittel in die Hand geben. Durch
das vorliegende Paket werde es die Exekutive künftig leichter haben,
ihren Job auszuüben, ist er überzeugt. Die neuen Formulierungen in
Bezug auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung sieht Hagen
als unproblematisch, es sei wichtig, dass die Polizei
Ermessensspielräume habe. Auch im Straßenverkehr könne sie
entscheiden, ob sie bei einem Fehlverhalten nur verwarne oder
bestrafe.

SPÖ und ÖVP heben Gewaltschutzmaßnahmen hervor

Namens der Koalitionsparteien äußerten sich Werner Amon (V), Gisela
Wurm (S), Michaela Steinacker (S) und Rudolf Plessl (S) über das
Gesetzespaket erfreut. Österreich sei beim Schutz von Frauen vor
Gewalt schon jetzt Vorbild in Europa, mit dem vorliegenden Paket
werde ein weiterer Mosaikstein gesetzt, sagte Wurm. Sie begrüßte in
diesem Sinn ausdrücklich, dass Betretungsverbote künftig auch mit
Hilfe von Zwangsgewalt durchgesetzt werden können und die Polizei
neue Möglichkeiten der Rechtsbelehrung bekomme. ÖVP-Justizsprecherin
Steinacker wies insbesondere auf die Maßnahmen zur Unterbindung
sexueller Belästigung und anderer sexueller Übergriffe hin. Die
Abgabe einer DNA-Probe sei wesentlich zur Wiedererkennung eines
Täters.

Die vorgebrachten Bedenken gegen die Neuformulierung der Bestimmungen
über die öffentliche Ordnung teilte Steinacker nicht. Sie sei froh,
dass es diesen erweiterten Begriff gebe, sagte sie. Damit erhalte die
Polizei etwa die Möglichkeit, Gruppen von Personen, die rund um einen
Bahnhof SchülerInnen und andere PassantInnen "anpöbeln", wegzuweisen.

Abgeordneter Amon hält das Paket auch für ein taugliches Instrument,
um "selbsternannten Sittenwächtern" einen Riegel vorzuschieben. Man
gebe der Exekutive mit Augenmaß neue Mittel in die Hand, fasste er
zusammen.

Sobotka hält Ermessensspielraum der Polizei für nicht überschießend

Innenminister Wolfgang Sobotka wies darauf hin, dass man mit der
Gefährderansprache und Meldepflichten gute Erfahrungen im Kampf gegen
die Hooligan-Szene gemacht habe. Seiner Ansicht nach kommt es nicht
von ungefähr, dass Österreich bei der Fußball-EM in Frankreich für
seine Fans und für die gute Kooperation mit der österreichischen
Polizei gelobt wurde. Es sei eines der Ziele der Novelle,
terroristische Gefahren besser im Vorfeld zu erfassen und
radikalisierte Personen wieder auf den richtigen Pfad zurückzuführen.
Laut Sobotka dürfe man zudem nicht aus den Augen verlieren, dass es
bei vielen Punkten des Gesetzespakets auch um Opferschutz gehe.

Verteidigt wurden von Sobotka auch die neuen Bestimmungen zur
Verhinderung von Störungen der öffentlichen Ordnung. Seiner Meinung
nach ist es wichtig, dass die Polizei einen gewissen
Ermessensspielraum bekommt. Dieser sei keineswegs überschießend.
Durch die neue Möglichkeit der Wegweisung als gelinderes Mittel könne
man zudem die Verhängung von Strafen vermeiden. Es sei erstes
Interesse der Polizei, dass Konflikte gar nicht erst entstehen,
betonte Sobotka.

Die ausgeweitete Möglichkeit zur Abnahme von DNA-Proben begründete
Sobotka damit, dass sich in der Praxis gezeigt habe, dass
Vergewaltiger oft mit geringfügigeren Sexualdelikten wie
Belästigungen oder Nötigungen beginnen. Sollte sich herausstellen,
dass eine verdächtige Person die Straftat nicht begangen habe, würden
die DNA-Daten selbstverständlich sofort gelöscht, versicherte er
Abgeordnetem Steinhauser.

Verwaltungsvereinfachung für Fundämter

Neuerungen bringt das Gesetzespaket, das mit den Stimmen von ÖVP,
SPÖ, FPÖ und Team Stronach beschlossen wurde, schließlich auch für
ehrliche FinderInnen. Sie müssen künftig nicht mehr per Einschreiben
vom Fundamt verständigt werden, wenn der abgegebene Wertgegenstand
nicht abgeholt wird und damit in ihr Eigentum fällt. Stattdessen soll
die Verständigung via SMS, E-Mail oder einfachem Brief erfolgen.
Außerdem wird der Wert des Fundes, ab dem eine Verständigung
erforderlich ist, von 20 € auf 100 € angehoben und die Frist für die
weitere Aufbewahrung des Gegenstandes durch das Fundamt nach
Verständigung des Finders von sechs Monaten auf zwei Monate verkürzt.
Mit dieser Verwaltungsvereinfachung kommt man einer Anregung des
Städtebunds nach. (Fortsetzung Innenausschuss) gs

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