• 22.06.2016, 12:26:16
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BAK Hauptversammlung 5: Steuerflucht und Steueroasen wirksam bekämpfen

Wien (OTS) - Die jüngst veröffentlichen Daten der Panama-Papers
zeigen deutlich: Es ist mehr als notwendig, wirksame Maßnahmen zur
Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Steuerflucht und aggressiver
Steuerplanung zu setzen. Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer
(BAK) fordert die Bundesregierung auf, sich für Maßnahmen gegen
Steuertricks einzusetzen.

Steuerflucht ist mittlerweile kein unbekanntes Phänomen mehr. Geld
zur Finanzierung wichtiger Staatsausgaben fehlt. Die Entwicklung der
Steuerstrukturen der letzten Jahr-zehnte zeigt: Die Steuern auf
Kapital und Gewinne fallen, während gleichzeitig die Ein-kommen aus
Kapital und Gewinne steigen. Den daraus resultierenden Steuerausfall
müssen die ArbeitnehmerInnen über die Lohn- und Mehrwertsteuer
kompensieren. Daher verlangt die BAK-Hauptversammlung, dass folgende
Maßnahmen umgesetzt werden:

+ Offenlegung der wirtschaftlichen Eigentümer oder Berechtigten in
einem internationalen Register: Firmenkonstruktionen, bei denen die
tatsächlichen Eigentümer nicht bekannt gegeben werden und die
üblicherweise nur dazu benutzt werden, um Steuern zu umgehen, müssen
transparent gestaltet sein. Dazu ist eine Registrierung mit
Offenlegung der tatsächlichen Eigentumsverhältnisse erforderlich.
Eine globale Lösung mit einem weltweiten Finanzregister ist dringend
nötig. Darin müssen die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse
offengelegt werden.

+ Abschaffung von Briefkastenfirmen: Durch entsprechende gesetzliche
Bestimmungen sollen Kontoeröffnungen mit Briefkastenfirmen an strenge
Kriterien geknüpft bzw. verboten werden. Etwa, wenn die
wirtschaftlichen Berechtigten nicht bekannt sind, oder der Standort
der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit nicht vorhanden ist.

+ Stärkung der personellen Ressourcen in der Finanzverwaltung

+ Verstärkte Zusammenarbeit internationaler Steuerverwaltungen: Ab 1.
Jänner 2017 gibt es die Möglichkeit einer verstärkten Zusammenarbeit
internationaler Steuerverwaltungen. Die Finanzverwaltung muss das
intensiv und aktiv nutzen. Insbesondere sollten die bereits bekannten
Daten auch von der österreichischen Steuerverwaltung ausgewertet
werden.

+ Erstellung einer Schwarzen Liste: Länder, die nicht kooperativ sind
und generell intransparente Strukturen aufweisen, sollen in dieser
Liste angeführt werden. Die Liste muss zumindest den OECD-Standards
entsprechen. Zahlungen in Steueroasen dürfen steuerlich nicht mehr
abzugsfähig sein.
+ Finanztransaktionssteuer muss rasch kommen: Sie muss rasch
umgesetzt und beschlossen werden, so wie das im Richtlinienvorschlag
der EU-Kommission steht. (Forts.)

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