- 18.06.2016, 08:00:01
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„profil“: Karl-Heinz Grasser blitzt mit Klage ab
Ehemaliger Finanzminister wollte Persönlichkeitsrechte einklagen und Brettspiel „KHG“ vom Markt nehmen lassen
Utl.: Ehemaliger Finanzminister wollte Persönlichkeitsrechte
einklagen und Brettspiel „KHG“ vom Markt nehmen lassen =
Wien (OTS) - Wie das Nachrichtenmagazin „profil“ in seiner Montag
erscheinenden Ausgabe berichtet, ist der ehemalige Finanzminister
Karl-Heinz Grasser mit seiner Klage gegen Christian Felsenreich und
Klaus Hofegger abgeblitzt. Die beiden haben das Brettspiel „KHG“
(„Korrupte Haben Geld“) entwickelt und auf den Markt gebracht, worauf
ihnen Grasser unter anderem „Verletzung seines Namens- und
Persönlichkeitsrechtes“ vorwarf und das Spiel per Gerichtsbeschluss
vom Markt nehmen lassen wollte.
Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen wies Grassers Klage
nun in erster Instanz ab. Laut der „profil“ vorliegenden (nicht
rechtskräftigen) Entscheidung stellt die Ausgestaltung des Spiels
„keinen rechtswidrigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des
Klägers“ dar. „Wenn man nun den Kerngehalt des gegenständlichen
Spiels … betrachtet, ergibt sich lediglich, dass der Kläger als eine
von 35 in den letzten Jahren in Österreich mit Korruption in
Verbindung gebrachten Personen dargestellt wird. Wie …
herausgearbeitet, ist dies jedoch im Hinblick auf die gesamte
Vorgeschichte des Klägers jedenfalls zulässig und kann unabhängig
davon, ob der Bezeichnung ,KHG‘ nun ein namensäquivalenter
Kennzeichnungswert zuerkannt wird oder nicht, jedenfalls nicht als
unerlaubter Eingriff in ein Persönlichkeitsrecht des Klägers
betrachtet werden“, so Richterin Marianne Kodek.
Grasser, vertreten durch Anwalt Peter Zöchbauer, geht in Berufung.
„Diese Entscheidung ist aus mehreren Gründen falsch: KHG ist sehr
wohl ein Name, das schreibt das Gericht ja selber“, erklärt
Zöchbauer. „Die Bezeichnung des Spiels ist folglich ein unzulässiger
Namensgebrauch.“
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