- 17.06.2016, 09:03:55
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Ärger mit Kapitalgarantie: VKI startet Sammelaktion zu Generali-Lebensversicherung
Verlust trotz beworbener Garantien bei MAXX Invest-Lebensversicherungen
Utl.: Verlust trotz beworbener Garantien bei MAXX
Invest-Lebensversicherungen =
Wien (OTS/VKI) - Ab September 2004 bewarb die Generali Versicherung
AG eine neuartige Generation fondsgebundener Lebensversicherungen mit
der Bezeichnung „MAXX Invest”. Der Verkaufsprospekt versprach unter
anderem „maximale Erträge“ und „maximale Sicherheit“. Zugesichert
wurden eine hundertprozentige Kapitalgarantie und eine
hundertprozentige Höchststandgarantie. Mehr noch: Das in die
Garantiefonds veranlagte Geld sei zu 200 Prozent sicher.
Im November 2015 relativierte Generali in einem Schreiben an die
Kunden diese Aussage. Eine Wertentwicklung sei zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nicht möglich, jede weitere einbezahlte Prämie sei
voraussichtlich ein Verlust. Da betroffene Kunden – ungeachtet der im
Prospekt deklarierten Garantien – am Ende der Laufzeit damit weniger
erhalten würden als einbezahlt, startet der Verein für
Konsumenteninformation (VKI) nun im Auftrag des Sozialministeriums
eine Sammelaktion. Sämtliche Details dazu gibt es unter:
www.verbraucherrecht.at.
Prospektangabe muss der Wahrheit entsprechen
Der VKI sieht für Verbraucherinnen und Verbraucher potenzielle
Schadenersatzansprüche aus der Prospekthaftung. „Die Generali hat in
ihrer Werbebroschüre mit maximaler Sicherheit und hundertprozentiger
Kapitalgarantie geworben. Sie kann daher Verluste nicht ohne weiteres
den Konsumentinnen und Konsumenten umhängen, sondern muss dafür
geradestehen“, kritisiert Mag. Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung
Sammelaktionen im VKI.
„Der Verkaufsfolder ist nach unserer Ansicht irreführend, da sich
nur im Kleingedruckten einschränkende Verweise finden. Eine
hundertprozentige Kapitalgarantie kann nur so zu verstehen sein, dass
zumindest hundert Prozent des einbezahlten Geldes gesichert sind. Und
diese im MAXX-Invest-Prospekt beworbenen Sicherheiten waren für
Konsumentinnen und Konsumenten wichtig und kaufentscheidend“, erklärt
Wolf.
Dem Verein für Konsumenteninformation liegen aber Fälle vor, in
denen beispielsweise ein Verbraucher elf Jahre lang eine Summe von
13.300 Euro eingezahlt hat und nun lediglich einen Rückkaufswert von
12.000 Euro erhalten würde. „Maximaler Ertrag und maximale Sicherheit
sehen anders aus“, so Wolf.
Teilnahme an Sammelaktion
Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich im Rahmen der MAXX
Invest-Lebensversicherung geschädigt fühlen, haben ab sofort die
Möglichkeit, sich unter www.verbraucherrecht.at an einer Sammelaktion
zur Prüfung ihrer Ansprüche zu beteiligen.
Berechtigt zur Teilnahme sind all jene,
- die ab September 2004 eine fondsgebundene Lebensversicherung bei
Generali mit der Bezeichnung “MAXX Invest” abgeschlossen haben und
- zum Zeitpunkt des Abschlusses ihren Wohnsitz in Österreich hatten.
Das betrifft auch bereits abgelaufene bzw. vorzeitig beendete
Verträge.
Der VKI prüft in einem ersten Schritt anhand der
Vertragsunterlagen, ob zur betreffenden Lebensversicherung eine
unvollständige (fehlerhafte) Rücktrittsbelehrung vorliegt. In diesem
Fall würde die Möglichkeit bestehen, alleine aufgrund dieser
fehlenden Belehrung vom Vertrag zurückzutreten. Sollte ein Rücktritt
nicht möglich sein, wird der VKI mögliche Schadenersatzansprüche
hinsichtlich Prospekthaftung und fehlerhafter Beratung prüfen. Für
diesen Aufwand hebt der VKI einen Organisationsbeitrag von 95 Euro
ein.
„In jedem Fall wird der VKI nach Einholung einer
Einverständniserklärung für den Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin bei
Generali intervenieren“, so Wolf. „Sollte sich die Versicherung nicht
einsichtig zeigen, werden wir uns für eine Lösung im Rahmen einer
Sammelklage stark machen. Denn wer seinen Kunden maximale Sicherheit
verspricht, sollte diese auch tatsächlich bieten.“
SERVICE: Alle Informationen zur Aktion MAXX Invest sowie zur
parallel laufenden Aktion Rücktritt Lebensversicherungen gibt es
unter www.verbraucherrecht.at. Für die Teilnahme ist ein
Organisationsbeitrag von 95 Euro je Lebensversicherung an den VKI zu
entrichten.
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