• 15.06.2016, 14:03:58
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Karmasin: „Das neue Kindergeldkonto kommt ab 1.3.2017“

Heutiger Beschluss im Parlament wird Weg frei machen für Kindergeld-Konto - mehr Flexibilität, Fairness und Partnerschaftlichkeit für junge Eltern

Utl.: Heutiger Beschluss im Parlament wird Weg frei machen für
Kindergeld-Konto - mehr Flexibilität, Fairness und
Partnerschaftlichkeit für junge Eltern =

Wien (OTS) - „Seit 2 Jahren bereiten wir diesen Gesetzesentwurf sehr
intensiv vor – haben Betroffene und Experten eingebunden und
teilweise auch emotional darüber diskutiert. Ich freue mich daher
sehr, dass wir heute diesen Gesetzesentwurf beschließen können. Das
neue Kindergeldkonto wird für Geburten ab 1. März 2017 zahlreiche
Verbesserungen für Familien bringen. Insbesondere mehr Flexibilität,
Fairness und Partnerschaftlichkeit für die frischgebackenen Mütter
und Väter“, so Familienministerin Sophie Karmasin zum für heute
geplanten Beschluss des reformierten Kinderbetreuungsgeldes im Plenum
des Nationalrats.

Das Kinderbetreuungsgeld hat ein jährliches Volumen von rund 1,1
Milliarden Euro, durch die Reform wurden die finanziellen
Unterschiede der früheren Pauschalvarianten aufgehoben. So ist
sichergestellt, dass Mütter und Väter eine einheitlichere Gesamtsumme
erhalten (bis zu €16.449), unabhängig davon, wie lange sie
Kinderbetreuungsgeld beziehen. Künftig verschmelzen die vier
Pauschalvarianten in ein flexibles Konto, das einkommensabhängige
Kinderbetreuungsgeld bleibt bestehen. Durch eine flexibel wählbare
Bezugsdauer zwischen 12 und 28 Monaten für eine Person, oder 15 und
35 Monaten für beide Eltern zusammen, können Familien nun ganz
individuell die für sie ideale Kinderbetreuungsgeldvariante
erstellen.

„Ich freue mich sehr, dass wir dem Wunsch der Eltern nach einer
flexiblen Bezugsdauer, mehr Transparenz bei den diversen
Bezugsvarianten und finanzieller Fairness in Form einer Gesamtsumme -
unabhängig von der Bezugsdauer - nachkommen konnten. Dies ist die
größte Reform des Kinderbetreuungsgeldes seit dem Jahr 2002“, freut
sich die Familienministerin.

Auch neu ist die Familienzeit - diese kann in Zukunft zwischen 28 und
31 Tagen konsumiert werden und das in einem Zeitraum innerhalb von 91
Tagen nach der Geburt. Während der Familienzeit besteht volle
Kranken-und Pensionsversicherung.

„Besonders wichtig war mir bei dieser Reform, dem Wunsch nach mehr
Partnerschaftlichkeit nachzukommen. Daher habe ich mich für einen
Partnerschaftsbonus in Höhe von zusätzlich €1.000 eingesetzt, den
Eltern abrufen können, wenn sie sich die Betreuung fair, also 50:50
oder 60:40 aufteilen. Dadurch möchte ich Väter zusätzlich motivieren,
sich verstärkt in dieser prägenden Lebensphase einzubringen. Dieser
Partnerschaftsbonus wird nun sowohl für das Kindergeld-Konto als auch
für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld gelten“, so die
Familienministerin. Gleichzeitig werde der für Väter reservierte Teil
von derzeit durchschnittlich 16% auf 20% angehoben.

„Ich möchte mich für die konstruktiven Gespräche hier im Hohen Haus
bedanken. Insbesondere bei Gabriele Heinisch-Hosek die diesen
Gesetzentwurf maßgeblich mitgeprägt hat“, so Karmasin abschließend.

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