• 14.06.2016, 14:26:27
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Fall Gina Lohfink – Wurm: „Nach österreichischem Recht reicht ein Nein‘„

„Verschärfung des Sexualstrafrechts war wichtig und richtig“ – Weiteres „Präventionspaket“ für besseren Schutz von Frauen kommt

Utl.: „Verschärfung des Sexualstrafrechts war wichtig und richtig“ –
Weiteres „Präventionspaket“ für besseren Schutz von Frauen
kommt =

Wien (OTS/SK) - Der Fall Gina-Lisa Lohfink hat in Deutschland zu
einer neuerlichen Diskussion um das deutsche Sexualstrafrecht
geführt. Ihre mutmaßlichen Vergewaltiger waren in einem Prozess
freigesprochen worden, weil Lohfink in einem Video deutlich zu
sehenden Aufforderungen ‚Hör auf‘ und ‚Nein‘ nach derzeitiger
Rechtslage in Deutschland nicht ausreichen für den Straftatbestand
der Vergewaltigung. „Hier ist Österreich glücklicherweise weiter. Bei
uns gilt: Ein Nein genügt“, erinnert SPÖ-Frauensprecherin Gisela Wurm
an die Verschärfung des Sexualstrafrechts vor einem Jahr, im Zuge
dessen auch die Bestimmungen bei sexueller Belästigung verschärft
wurden. „Das letzte Woche im Ministerrat beschlossene
Präventionspaket wird den Schutz von Frauen vor Gewalt weiter
verbessern“, freut sich Wurm. ****

Die Bestimmung zur „Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung“, die
im Zuge der Strafrechtsreform 2015 verankert wurde, stellt klar, dass
sexuelle Handlungen gegen den Willen des Opfers auch dann strafwürdig
sind, wenn es zwar nicht zu Gewalt oder Drohung kommt, aber erkennbar
ist (etwa durch Nein sagen oder Weinen), dass gegen den Willen des
Opfer gehandelt wird. Österreich hatte damit auch die
Istanbul-Konvention vollzogen, was Deutschland noch nicht getan hat.
In dieser heißt es, dass jeder nicht einvernehmliche Sex unter Strafe
zu stellen ist.

Wurm erinnerte an die „oft polemischen Kommentare im Vorfeld des
Beschlusses vornehmlich von konservativer Seite – bis zum
unsäglichen Popsch-Grapsch-Sager eines Team Stronach-Abgeordneten“.
Mittlerweile habe es freilich schon mehrere Fälle gegeben, die
zeigen, „dass der Druck von Frauenorganisationen und der SPÖ richtig
und wichtig ist“, betont Wurm. „Der Schutz der sexuellen Integrität
ist eine wesentliche Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben von
Frauen und Mädchen“, so die Vorsitzende des
Gleichbehandlungsausschusses. Ein weiterer Fortschritt wird mit dem
Präventionspaket gelingen, das übernächste Woche im Innenausschuss
auf der Tagesordnung steht. Bei Fällen von sexueller Belästigung –
etwa im öffentlichen Raum – oder häuslicher Gewalt wird der Täter
bzw. „Gefährder“ zu einer Rechtsbelehrung bei der Exekutive
verpflichtet, wobei er über die Konsequenzen der Tat und über
Beratungsmöglichkeiten informiert wird. Wenn der Täter nicht zu der
Rechtsbelehrung erscheint, droht eine Verwaltungsstrafe. Ziel ist es,
Tätern auch eindringlich Beratungsstellen und Therapiemöglichkeiten
zu empfehlen. „Sowohl bei sexuellen Übergriffen im öffentlichen Raum
als auch bei allen Formen häuslicher Gewalt sind „Therapie und
Täterarbeit neben dem Opferschutz wichtige Säulen beim Gewaltschutz“,
so Wurm. (Schluss) up/ah/mp

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