- 10.06.2016, 11:07:51
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Rettungspaket für die Energieeffizienz
Ohne Reform erleidet das Energieeffizienzgesetz Schiffbruch

Utl.: Ohne Reform erleidet das Energieeffizienzgesetz Schiffbruch =
Wien (OTS) - Mit dem am 1.1.2015 in Kraft getretenen
Energieeffizienzgesetz sind Energielieferanten verpflichtet, deutlich
Energie einzusparen. Eine Richtlinienverordnung vom November 2015
hebelt jedoch das Gesetz durch die Anerkennung fragwürdiger und nicht
überprüfter Maßnahmen aus. Die Folge ist, dass die erhofften
Investitionsimpulse für eine energieeffizientere Wirtschaft deutlich
unter den Erwartungen bleiben, Haushalte für erzielbare Energie-und
Kosteneinsparungen kaum Unterstützung erhalten und die Energie- und
Klimaziele auf der Strecke bleiben. Ende Juni soll die
Richtlinienverordnung novelliert werden – die letzte Chance, das
Energieeffizienzgesetz zu retten.
Mit dem Energieeffizienzgesetz verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, bis
zum Jahr 2020 über die Lieferantenverpflichtung 159 Petajoule (PJ) an
Energie einzusparen. Energielieferanten, die mehr als 25
Gigawattstunden (GWh) an österreichische Endenergieverbraucher
absetzen, haben jährlich Energieeffizienzmaßnahmen im Umfang von 0,6%
ihrer Vorjahresenergieabsätze nachzuweisen. In welchem Umfang
einzelne Einsparungsmaßnahmen anerkennt werden, wurde in der
Richtlinienverordnung bzw. im dazugehörigen Methodendokument
festgelegt.
Unter anderem soll das Gesetz erreichen, dass bis zum Jahr 2020 die
Energieeffizienz um 20 Prozent verbessert wird. Der Anteil
erneuerbarer Energien im Energiemix soll erhöht werden. Weiters
sollen eine Reduktion von Treibhausgasemissionen sowie positive
Impulse für die Wirtschaft und für die Zukunftsbranche
"Energieeffizienz" erzielt werden. So soll Energieeffizienz laut
Wirtschaftsministerium zu 550 Millionen Euro höherem
Bruttoinlandsprodukt und zu 6.400 neuen Jobs führen.
Schaden für Konsumenten und Wirtschaft
Doch einzelne Interessensgruppen haben offenbar die Erstellung der
Richtlinienverordnung und des Methodendokuments derart beeinflusst,
dass von der Intention des Gesetzgebers in der Umsetzung wenig übrig
bleibt. Beispiele:
• An Haushalte werden Durchflussbegrenzer in Form von billigen
Plastikfiltern für Warmwasserhähne versendet. Dabei wird nicht
überprüft, ob diese Plastikfilter eingesetzt werden oder in welchem
Umfang Haushalte von verschiedenen Energielieferanten mehrmals
beliefert werden.
• Die Beimengung von Additiven zu Diesel soll bewirken, dass
Treibstoff gespart wird. Es gibt aber keinen öffentlich
nachvollziehbaren Nachweis über die Wirkung.
• Beim Tausch von Heizkesseln werden Einsparungen angerechnet, die
dem gesamten Jahresverbrauch entsprechen – eine völlige
Überschätzung.
Durch derartige Maßnahmen wird verhindert, dass Energielieferanten
Maßnahmen anbieten können, die tatsächlich Energie einsparen und
Kosten senken. Die Wirtschaft wird getäuscht und eine
Zukunftsbranche geschädigt. Als Konsequenz der Überschätzung und der
Billigstmaßnahmen ist der
Preis für Energieeffizienz-Zertifikate in den letzten paar Monaten
von 10 auf unter 1 Cent/kWh gefallen. Der Markt ist praktisch
zusammengebrochen.
Forderungen zur Novellierung der Richtlinienverordnung zum
Energieeffizienzgesetz
Für die Novellierung der Richtlinienverordnung haben betroffene
Unternehmen und die Umweltorganisation GLOBAL 2000 ein Rettungspaket
in Form eines Forderungskatalogs erstellt.
Hier sind einige Maßnahmen aus dem Forderungskatalog:
• ALLE veröffentlichten Methoden müssen jährlich auf Aktualität
geprüft werden, Default-Werte dem technischen Stand angepasst bzw.
falls erforderlich Sicherheitsabschläge zwingend zur Anwendung
vorgeschrieben werden.
• Massenmaßnahmen wie das Versenden von Plastikfiltern
(Durchflussbegrenzer) dürfen nur anerkannt werden, wenn die
Bestätigung des Endverbrauchers über den Einbau vorliegt.
• Die Einsparwirkung bei der Additivierung von Diesel muss
nachgewiesen und öffentlich gemacht werden. Falls das nicht möglich
ist, muss die Maßnahme rückwirkend aberkannt werden.
• Die Einsparungen beim Heizkesseltausch müssen auf realistische
Werte reduziert werden.
• Einsparmaßnahmen, die durch Unternehmen selbst bestimmt und
quantifiziert wurden, müssen durch unabhängige Experten überprüft
werden.
• Das Einsparziel muss aufgrund der Überschätzung der Einsparwirkung
bisher anerkannter Maßnahmen erhöht werden.
Zitate der Unternehmensvertreter und von GLOBAL 2000
Ing. Robert Pichler, Obmann DECA: „Das Energieeffizienzgesetz ist
eine Chance für die Modernisierung des Standortes. Als Vertreter der
Contracting Unternehmen und der Energieberater und Planer bedauere
ich den Zusammenbruch des Marktes für nachhaltige
Einsparungsmaßnahmen“.
Mag. Johannes Wahlmüller, Energie- und Klimasprecher GLOBAL 2000:
„Das Energieeffizienzgesetz erleidet gerade einen desaströsen
Schiffbruch. Scheinbuchungen werden zugelassen, der Einbau von
Ölheizungen wird gefördert und ob die hoch umstrittene Beimengung von
Zusatzstoffen zu Diesel tatsächlich etwas bringt, das soll die
Öffentlichkeit nicht erfahren. So kann es nicht weitergehen. Wir
brauchen Transparenz und eine Generalüberholung der zugelassenen
Einsparmaßnahmen. Wenn Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner als
zuständiger Bundesminister jetzt nicht handelt, dann setzt er dieses
wichtige Vorhaben völlig in den Sand“.
Kurt Mühlböck, Geschäftsführer Mühlböck Holztrocknungsanlagen GmbH:
„Als mittelständisches Unternehmen, das
Energie-Effizienz-Technologien anbietet, brauchen wir einen
funktionierenden Markt. Dieser wird durch die Umsetzung des Gesetzes
weitgehend ruiniert. Es braucht eine Rettung des Gesetzes und
entsprechende Rahmenbedingungen, damit wir Innovationen zur
Energieeinsparung wieder vermarkten können“.
Dr. Christian Rakos, Geschäftsführer von Save Energy Austria GmbH:
„Die Novelle der Richtlinienverordnung bis Ende Juni ist die letzte
Chance, damit das Energieeffizienz Gesetz jene Ziele erreicht, die im
Parlament mit 2/3 Mehrheit beschlossen wurden. Unsere konkreten
Vorschläge helfen der Regierung, ihre Ziele für neue
Investitionsimpulse in Österreichs Wirtschaft zu erreichen“.
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