• 10.06.2016, 10:00:01
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Schleichwerbung für Brotlaibchen in „Kronen Zeitung“

Wien (OTS) - Der Artikel „1,4 Milliarden Burger & 120 Millionen Liter
Bier“, erschienen am 05.02.2016 in der „Kronen Zeitung“, verstößt
laut Senat 1 des Presserats gegen den Ehrenkodex für die
österreichische Presse.

Im Untertitel zum Artikel heißt es: „Der Super Bowl 50 ist in den USA
eine Megaparty ohne Grenzen – auch in Österreich ist bei den Fans
‚Super Food‘ angesagt“. Im Artikel wird dann darauf eingegangen,
wieviel Burger, Chicken Wings und Bier in den USA an diesem Tag
konsumiert würden, und es wird angemerkt, dass auch in Österreich bei
der Live-Übertragung „Super Food“ boomen würde. Viele Fans würden
„ihre Burger mit Brot von ‚Eat the Ball‘“ machen. Dieses sei „bei
Interspar, Merkur und Billa“ erhältlich; es sei das „perfekte Brot
für die perfekte Show“. Des Weiteren wird der Quarterback der Seattle
Seahawks, „in den USA Testimonial von ‚Eat the Ball‘“, mit folgender
Aussage zitiert: „‘Eat the Ball‘ leistet mit Brot mit langer
Haltbarkeit und natürlichen Zutaten einen wichtigen Beitrag zur
Verminderung des Brotabfalls und Weiterentwicklung nachhaltiger
Lebensmitteltechnologie.“ Auf seinem T-Shirt ist das „Eat the
Ball“-Logo und neben ihm ein Brot von „Eat the Ball“ zu sehen.
Darüber hinaus ist das Logo in das Foto einer Szene aus einem
Football-Spiel eingefügt, und in einer Abbildung von zwei
Kommentatoren ist ein Brotkorb mit Logo und gefüllt mit Brot von „Eat
the Ball“ zu sehen.
Eine Kennzeichnung als „entgeltliche Einschaltung“, „Anzeige“ oder
dergleichen ist nicht erfolgt.

Weder die Medieninhaberin der „Kronen Zeitung“ noch die Firma „Eat
the Ball“ haben auf die Einladung des Senats, zu dem Sachverhalt
Stellung zu nehmen, reagiert.

Nach Auffassung des Senats ist in dem vorliegenden Artikel gezielt
Werbung für das Produkt „Eat the Ball“ gemacht worden. Das Logo von
„Eat the Ball“ sowie das Brotlaibchen und ein „Eat the Ball“-Brotkorb
sind bewusst in die Bildberichterstattung eingebaut worden. Im Text
wird nach einer Einleitung zum Superbowl-Finale Bezug auf das
Brot-Laibchen genommen und angeführt, wo man es in Österreich kaufen
kann, so der Senat weiter.

Der Senat sieht in dieser Art der Berichterstattung eine Irreführung
der Leser. Die Einbettung der Produktwerbung in die redaktionelle
Berichterstattung vermittelt den Lesern falsche Glaubwürdigkeit und
ist daher aus medienethischer Sicht bedenklich – laut Senat wird zu
Unrecht der Anschein von Objektivität erweckt.

Der werbliche Charakter ist durch die Aufmachung und Aufbereitung
verschleiert worden (vgl. Punkt 3.1 des Ehrenkodex); der Artikel
unterscheidet sich nach Meinung des Senats nicht von anderen
redaktionellen Beiträgen. Offenbar ist im vorliegenden Fall von außen
auf die redaktionelle Arbeit Einfluss genommen worden (siehe Punkt
4.1 des Ehrenkodex).
Der Senat fordert die Medieninhaberin der „Kronen Zeitung“ auf, die
vorliegende Entscheidung freiwillig zu veröffentlichen.

SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND EINER MITTEILUNG EINES LESERS
Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des
Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.

Im vorliegenden Fall hat der Senat 1 des Presserats aufgrund einer
Mitteilung eines Lesers ein Verfahren durchgeführt (selbständiges
Verfahren aufgrund einer Mitteilung). In diesem Verfahren äußert der
Senat seine Meinung, ob eine Veröffentlichung den Grundsätzen der
Medienethik entspricht. Die Medieninhaberin der „Kronen Zeitung“ hat
von der Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen, keinen Gebrauch
gemacht.

Die Medieninhaberin der „Kronen Zeitung“ hat sich der
Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats bisher nicht unterworfen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OPR

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