• 10.06.2016, 09:09:56
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„Festplattenabgabe“ – Rahmenvertrag schafft Lösung für die Vergangenheit

Wien (OTS) - Die österreichischen Verwertungsgesellschaften haben
sich mit dem Elektro- und Computerhandel über die
Leerkassettenvergütung für die Vergangenheit geeinigt. Diese war
hinsichtlich Computerfestplatten, Speichern in Handys und
Speicherkarten lange Zeit umstritten und wurde seit langem von den
Kunstschaffenden eingefordert. Einem entsprechenden Rahmenvertrag
wird in Kürze von den zuständigen Gremien der Wirtschaftskammer und
denen der beteiligten Verwertungsgesellschaften aller Voraussicht
nach zugestimmt, er verspricht eine Lösung für die Vergangenheit.

Angebot der Verwertungsgesellschaften für betroffene
Unternehmen

Das Angebot der Verwertungsgesellschaften an die betroffenen
Unternehmen bedeutet eine Bereinigung aller Zeiträume vor dem
Inkrafttreten der Speichermedienvergütung mit 1.10.2015. Wer es
annimmt und die Vergütungen für die im Angebot genannten Zeiträume
ordnungsgemäß und fristgerecht bezahlt, erhält im Gegenzug
Rechtssicherheit über alle bislang in Streit befindlichen Medien.

Tarife und Abrechnungszeiträume des Angebots

Das Angebot folgt dabei der Einteilung und den Tarifen des
Gesamtvertrags vom 1.4.2016, der auf die gesetzliche Normierung der
Speichermedienvergütung mit 1.10.2015 folgte.

Die Vergütungssätze pro Stück und abzurechnende Zeiträume des
Angebots lauten:

Integrierte Speicher in Mobiltelefonen mit Musik- und/oder
Videoabspielfunktion: € 2,50
Vergütungszeitraum: 1.1.2012 bis 30.9.2015

Integrierte Speicher in PC, Desktop Computer, Notebook, SubNotebook,
Ultrabook, Netbook, Laptop: € 5,00
Vergütungszeitraum: 1.1.2013 bis 30.9.2015

Festplatten als Einzelspeichermedien: € 4,50
Vergütungszeitraum: 1.1.2013 bis 30.9.2015

Integrierte Speicher in Tablets: € 3,75
Vergütungszeitraum: 1.1.2013 bis 30.9.2015

Wie funktioniert die Annahme des Angebots?

Das Angebot der Verwertungsgesellschaften kann bis spätestens 31.
Juli 2016 von sogenannten Erstinverkehrbringern von bislang
strittigen, vergütungspflichtigen Medien angenommen werden. Die
Rechnungslegung muss über das Online-Meldeportal der
Speichermedienvergütung, smv-online, unter https://smv.akm-aume.at
als „Sondermeldung“ erfolgen.

Dr. Gernot Graninger, Geschäftsführer der austro mechana, die den
Rahmenvertrag federführend für die Verwertungsgesellschaften
ausverhandelt hat: „Wir sind froh, gemeinsam eine für alle
Beteiligten annehmbare Lösung gefunden zu haben. Wir können den
betroffenen Händlern nur empfehlen, unser Angebot anzunehmen und die
entsprechenden Mengen ordnungsgemäß abzurechnen. Dann kann endlich
Rechtsfrieden eintreten, zum Wohle der Elektro- und
Computerwirtschaft und vor allem zum Wohle der Kunstschaffenden.“

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | EUP

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