• 09.06.2016, 09:17:27
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Roaming-Verordnung: Achtung bei Schiffs- und Flugreisen

AK-Präsident Wieser: Ausnahmen rasch beseitigen

Utl.: AK-Präsident Wieser: Ausnahmen rasch beseitigen =

St. Pölten (OTS) - Die Kosten fürs Telefonieren und Internetsurfen im
EU-Ausland unterliegen einer speziellen Verordnung. Eine Höchstgrenze
verhindert, dass die Gebühren zur Kostenfalle werden. Doch Achtung:
Ausgenommen davon sind Schiffe und Flugzeuge! AK
Niederösterreich-Präsident Markus Wieser fordert, diese Ausnahmen und
damit verbundene Kostenfallen für KonsumentInnen zu beseitigen.

Sollte sich das Smartphone im Rahmen einer Kreuzfahrt oder eines
Langstreckenflugs mit einem vorhandenen bordeigenen Mobilfunknetz
verbinden, so gelten die Bestimmungen der Roaming-Verordnung nicht.
Demnach muss weder über die zu erwartenden Kosten per SMS informiert
werden, noch gilt die ebenfalls in der Verordnung festgesetzte
Kostengrenze von 60 Euro bei Datenroaming. Dabei sind häufig Preise
von 5 Euro für abgehende und ankommende Telefonate und 20 Euro pro MB
(!) zu erwarten. „Solche Ausnahmen müssen rasch beseitigt werden. Sie
sind nicht nachvollziehbar und können für die Betroffenen sehr teuer
werden“, fordert AK-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Der Ball dafür liegt bei der EU-Kommission. Ab dem 15. Juni 2017
sollen auch Aufschläge bei Roamingdiensten im Rahmen einer noch zu
bestimmenden Fair Use Regelung fallen. In welchem Ausmaß letztlich
Roamingdienste innerhalb der EU somit gänzlich ohne Aufschläge auf
den Inlandspreis genutzt werden können, hat die Europäische
Kommission bis zum 15.12.2016 festzusetzen.

Angebote und Vertragsdetails prüfen

AK Niederösterreich-Konsumentenberater Mag. Manfred Neubauer
empfiehlt, sich vor jedem Reiseantritt genauestens zu informieren:
„Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über Angebote und sämtliche
Vertragsdetails und welche möglichen Vor- und Nachteile das jeweilige
Angebot gegenüber dem Euro-Tarif haben kann.“ Das gelte besonders bei
Reisen ins Nicht-EU-Ausland. Sämtliche Infos zu Roaming-Gebühren im
Ausland sowie Tipps zum Umgang mit Handy und Laptop auf Reisen gibt
es auf noe.arbeiterkammer.at/konsumentenschutz

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKN

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