- 08.06.2016, 13:01:25
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ÖAMTC: Wenn Fans Flagge zeigen – das Auto als rollender Fahnenmast
EM-Fieber: Autos dürfen beflaggt werden
Utl.: EM-Fieber: Autos dürfen beflaggt werden =
Wien (OTS) - "Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Anbringen von
Fahnen am Auto erlaubt", beruhigt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer die
österreichischen Fußball-Fans. Es wäre natürlich schön, wenn auch die
österreichische Nationalelf während der Euro 2016 Grund zur
feierlichen Beflaggung des Autos gibt. "Dafür sind aber bestimmte
Spielregeln einzuhalten, wenn man nicht mit dem Verkehrsrecht in
Konflikt geraten will", so Hoffer.
"An sich gilt, dass Wimpeln nur an offiziellen Staatskarossen
angebracht werden dürfen", erklärt Hoffer. Bei der Euro 2008 in
Österreich zeigte sich das Verkehrsministerium aber flexibel und
erlaubte Fan-Artikel an Autos. "In einem Folgeerlass wurde
festgehalten, dass dies auch über die Europameisterschaft 2008 hinaus
gilt", so der ÖAMTC-Experte. Laut Verkehrsministerium ist dieser
Erlass auch heute noch gültig.
Sicherheit muss gewährleistet sein
Damit können bei der diesjährigen Europameisterschaft wieder
Fanwimpel montiert werden. Allerdings: "Diese Artikel dürfen keine
Gefahr für die Verkehrssicherheit zur Folge haben", erklärt der
ÖAMTC-Chefjurist. So ist beispielsweise dafür zu sorgen, dass die
Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigt wird und dass die Fahnen nicht
seitlich über die Fahrzeugbreite hinausstehen. Sie sollten auch so
gut verankert sein, dass sie sich während der Fahrt nicht lösen
können.
Aus Sicherheitsgründen sollte man – vor allem um Ablösungen durch
Fahrtwind zu vermeiden – Fanwimpel nur im Ortsgebiet bei geringer
Fahrgeschwindigkeit verwenden. Und sollte sich doch einmal ein Wimpel
verabschieden, muss man überprüfen, ob niemand dadurch zu Schaden
gekommen ist. Fällt ein Fähnchen vom Fahrzeug, muss man auch prüfen,
ob ein Anhalten zum Zweck des Zurückholens mit der Verkehrssicherheit
vereinbar ist. Auf Freilandstraßen und daher auch auf Autobahnen muss
in diesem Fall eine Warnweste angelegt werden.
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