- 07.06.2016, 17:17:17
- /
- OTS0183 OTW0183
Amoklauf Nenzing – Verschärfung des Waffenrechts hätte den Amoklauf nicht verhindert.
Wien/Dornbirn (OTS) - Im Anschluss an den tragischen Amoklauf in
Nenzing (Vorarlberg) haben sich die Grünen Abgeordneten des
Vorarlberger Landtages Adi Gross sowie Nina Tomaselli umgehend für
eine Verschärfung des österreichischen Waffenrechts ausgesprochen. Es
sei dieses Attentat auf „Lücken und Schlupflöcher im Waffengesetz“
zurückzuführen gewesen. Diesen Ausführungen stellt sich der Nationale
Feuerwaffenverein Österreich – NFVÖ entschieden entgegen.
Wie die Abgeordnete Tomaselli selbst festhielt, war über den
Amokläufer ein Waffenverbot verhängt worden. Sämtliche von ihm
besessenen Waffen waren somit ohnedies illegal erworben bzw. in
dessen Besitz. Dass Gesetze regelmäßig gebrochen werden, ist leider
eine Tatsache, jedoch wirkt dem eine Verschärfung der jeweiligen
Gesetze nicht entgegen. Dem potentiellen Rechtsbrecher ist es nämlich
meist schlichtweg egal, welche Bestimmung er bricht, sofern er
ohnehin kriminell agieren möchte.
„Der Vorfall in Nenzing war eine Tragödie sondergleichen und wir
sprechen den Angehörigen unser tiefstes Mitgefühl aus. Dennoch muss
festgehalten werden, dass mit legal erworbenen und besessenen Waffen
in Österreich de facto keine Verbrechen begangen werden. Für solche
kriminellen Machenschaften werden so gut wie ausschließlich illegale
Waffen verwendet. Eine Verschärfung der Waffengesetze ginge somit ins
Leere.“ betonen Präsident und Vizepräsident des NVFÖ, Rechtsanwalt
Dr. Karl-Heinz Plankel sowie Chefinspektor Markus Heim.
Dies hat auch Abgeordneter zum Nationalrat Christian Schiesser der
SPÖ erkannt, als er klar festhielt: „Ein strengeres Gesetz hätte
damit nicht gegriffen.“ (Kurier vom 24.5.2016). Zusammenfassend ist
festzuhalten, dass illegaler Waffenbesitz sanktioniert werden muss,
legale Waffenbesitzer jedoch nicht kriminalisiert werden dürfen.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF