SCHWARZE SULM – Amtsbeschwerde von Ex-Minister Berlakovic vom Verwaltungsgerichtshof als völlig unbegründet abgewiesen
Bewilligungswerber und Steirische Behörden ein weiteres Mal von den Höchstgerichten bestätigt
Graz (OTS) - Im Amtsbeschwerdeverfahren, das vom Lebensministerium gegen den § 21a WRG Bescheid des Landes Steiermark eingebracht wurde, hat der Verwaltungsgerichtshof ein weiteres Mal die Vorgangsweise des Landes im Zusammenhang mit den Genehmigungsverfahren zur Errichtung des Wasserkraftwerkes an der Schwarzen Sulm als rechtskonform bestätigt. Die Beschwerde des Lebensministeriums entbehre "jeder Grundlage", wie der VwGH unmissverständlich in seiner Entscheidung ausführt.
Damit sind sämtliche anhängigen Verfahren von den österreichischen und europäischen Gerichtshöfen zu Gunsten der Bewilligunswerber entschieden. Unter anderem sei auf die Ausführung des VwGH im Naturschutzverfahren, dass die Veränderung mit freiem Auge nicht erkennbar sein wird und auf die Ausführung des Europäischen Gerichtshofes, dass dieses Kraftwerk im öffentlichen Interesse ist, verwiesen.
Dazu die Projektwerber DI Alfred Liechtenstein und Peter Masser: "Wir freuen uns riesig, dass der Rechtsstaat endlich obsiegt und es sich klar gezeigt hat, dass die Vorgangsweise der steirischen Behörden und Ihrer zuständigen Beamten im Hinblick auf die uns erteilten Genehmigungen absolut korrekt und rechtskonform war. Es ist unglaublich, welche jahrelangen beleidigenden Anschuldigen sich die steirischen Politiker und Beamte von den steirischen Grünen gefallen lassen mussten. Am Ende des Tages haben sich alle diese Behauptungen - insbesondere die immer wieder kolportierten angeblichen Strafzahlungen in exorbitanter Millionenhöhe als vollkommener Unsinn herausgestellt."
Der Rechtsvertreter der Bewilligungswerber, Univ.-Prof. Dr. Georg Eisenberger, geht davon aus, dass nunmehr Ruhe in die ganze Angelegenheit einkehren wird. Eisenberger: "Spätestens jetzt sollten die NGOs und Grüngruppierungen ihre haltlosen Anschuldigungen einstellen, die mittlerweile immer gleichlautenden Ergebnisse aller rechtsstaatlichen Verfahren akzeptieren und den Widerstand gegen das ökologisch sinnvolle Wasserkraftwerksprojekt einstellen".
Rückfragen & Kontakt:
Thomas Stelzl (Projektsprecher), 0669 - 1915 19195, stelzl@koralmkraft.com
Ing. Peter Masser, 0664 – 113 72 41, peter.masser@gmx.at
Univ.-Prof. Dr. Georg Eisenberger, g.eisenberger@ehlaw.at