• 02.06.2016, 11:39:00
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SCHWARZE SULM – Amtsbeschwerde von Ex-Minister Berlakovic vom Verwaltungsgerichtshof als völlig unbegründet abgewiesen

Bewilligungswerber und Steirische Behörden ein weiteres Mal von den Höchstgerichten bestätigt

Utl.: Bewilligungswerber und Steirische Behörden ein weiteres Mal
von den Höchstgerichten bestätigt =

Graz (OTS) - Im Amtsbeschwerdeverfahren, das vom Lebensministerium
gegen den § 21a WRG Bescheid des Landes Steiermark eingebracht wurde,
hat der Verwaltungsgerichtshof ein weiteres Mal die Vorgangsweise des
Landes im Zusammenhang mit den Genehmigungsverfahren zur Errichtung
des Wasserkraftwerkes an der Schwarzen Sulm als rechtskonform
bestätigt. Die Beschwerde des Lebensministeriums entbehre "jeder
Grundlage", wie der VwGH unmissverständlich in seiner Entscheidung
ausführt.

Damit sind sämtliche anhängigen Verfahren von den österreichischen
und europäischen Gerichtshöfen zu Gunsten der Bewilligunswerber
entschieden. Unter anderem sei auf die Ausführung des VwGH im
Naturschutzverfahren, dass die Veränderung mit freiem Auge nicht
erkennbar sein wird und auf die Ausführung des Europäischen
Gerichtshofes, dass dieses Kraftwerk im öffentlichen Interesse ist,
verwiesen.

Dazu die Projektwerber DI Alfred Liechtenstein und Peter Masser: "Wir
freuen uns riesig, dass der Rechtsstaat endlich obsiegt und es sich
klar gezeigt hat, dass die Vorgangsweise der steirischen Behörden und
Ihrer zuständigen Beamten im Hinblick auf die uns erteilten
Genehmigungen absolut korrekt und rechtskonform war. Es ist
unglaublich, welche jahrelangen beleidigenden Anschuldigen sich die
steirischen Politiker und Beamte von den steirischen Grünen gefallen
lassen mussten. Am Ende des Tages haben sich alle diese Behauptungen
- insbesondere die immer wieder kolportierten angeblichen
Strafzahlungen in exorbitanter Millionenhöhe als vollkommener Unsinn
herausgestellt."

Der Rechtsvertreter der Bewilligungswerber, Univ.-Prof. Dr. Georg
Eisenberger, geht davon aus, dass nunmehr Ruhe in die ganze
Angelegenheit einkehren wird. Eisenberger: "Spätestens jetzt sollten
die NGOs und Grüngruppierungen ihre haltlosen Anschuldigungen
einstellen, die mittlerweile immer gleichlautenden Ergebnisse aller
rechtsstaatlichen Verfahren akzeptieren und den Widerstand gegen das
ökologisch sinnvolle Wasserkraftwerksprojekt einstellen".

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

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