Eigenes Gesetz soll Enteignung und Nutzung im Sinne der Opfer des Nationalsozialismus möglich machen
Utl.: Eigenes Gesetz soll Enteignung und Nutzung im Sinne der Opfer
des Nationalsozialismus möglich machen =
Wien (OTS) - Die Eigentümerin des Grundstücks, auf dem das
Geburtshaus Hitlers steht, soll enteignet werden. Das dafür
notwendige Bundesgesetz ging am 27. Mai 2016 in Begutachtung. Das
Innenministerium hat das Gebäude seit 1972 gemietet. Es war bestrebt
zu verhindern, dass das Geburtshaus Hitlers eine „Pilger- oder
Gedenkstätte“ für Menschen wird, die nationalsozialistischem
Gedankengut verhaftet sind. Das ist im Rahmen eines Mietverhältnisses
jedoch nicht auf Dauer möglich.
Seit mehreren Jahren versuchten Vertreter des Innenministeriums, die
Liegenschaft inklusive des Gebäudes zu kaufen. Die Verhandlungen
scheiterten jedoch. Als einziges Mittel wird es nun angesehen, das
Eigentumsrecht an die Republik Österreich durch Enteignung zu
übertragen – unter Leistung einer angemessenen Entschädigung.
Daher sieht der zur Begutachtung versandte Gesetzesentwurf vor, dass
ein eigenes „Bundesgesetz über die Enteignung der Liegenschaft
Salzburger Vorstadt 15 in Braunau am Inn“ erlassen wird. Die Republik
Österreich kommt damit ihrer historischen Verantwortung nach, an
diesem Ort auf Dauer Wiederbetätigung und bejahendes Gedenken an den
Nationalsozialismus zu unterbinden.
Die Höhe der Entschädigung wird mit Bescheid nach den Bestimmungen
des Eisenbahn-Entschädigungsgesetzes festgesetzt.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NIN