• 25.05.2016, 10:36:37
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Startschuss für die e-Medikation in der Steiermark

Alle Medikamente auf einen Blick - mehr Sicherheit für die Patienten

Utl.: Alle Medikamente auf einen Blick - mehr Sicherheit für die
Patienten =

Wien (OTS) - Heute startet im Bezirk Deutschlandsberg der
Probebetrieb zur e-Medikation, einer Funktion der elektronischen
Gesundheitsakte ELGA. Bürgerinnen und Bürger, Ärztinnen und Ärzte
sowie Apotheken im Bezirk Deutschlandsberg werden somit die Ersten
sein, die e-Medikation im praktischen Betrieb anwenden. Bisher haben
sich bereits rund 30 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, 8
Apotheken, das Landeskrankenhaus und das Pflegeheim der Volkshilfe in
Deutschlandsberg zur freiwilligen Teilnahme am Probebetrieb bereit
erklärt. Der Probebetrieb dauert bis Ende September – im Anschluss
daran wird die e-Medikation Zug um Zug in allen Bundesländern bei
Apotheken, niedergelassenen Kassenordinationen und in öffentlichen
Krankenhäusern in Betrieb gehen.

Wer mehrere Medikamente gleichzeitig einnehmen muss, kann leicht die
Übersicht verlieren. Das wird dann gefährlich, wenn sich Wirkstoffe
nicht vertragen und unerwünschte Wechselwirkungen auslösen. Diese
können bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln und sogar überproportional
oft bei rezeptfreien Medikamenten auftreten. Der erhoffte Heilerfolg
bleibt aus, im schlimmsten Fall können Wechselwirkungen sogar
gesundheitliche Schäden verursachen.

"Für die Sozialversicherung steht die Patientensicherheit an oberster
Stelle“, betont Mag. Ulrike Rabmer-Koller, Vorsitzende des
Verbandsvorstands im Hauptverband der österreichischen
Sozialversicherungsträger. „e-Medikation nützt die Möglichkeit der
IT, um Gesundheitsschäden durch gefährliche Wechselwirkungen und
Mehrfachverordnungen zu vermeiden. Besonders für ältere oder
chronisch kranke Menschen, die oft viele unterschiedliche Medikamente
einnehmen müssen, bringt das mehr Sicherheit und einen besseren
Behandlungserfolg.“

Was bringt e-Medikation?

Die „e-Medikation“ ist neben den „e-Befunden“ eine weitere Funktion
der elektronischen Gesundheitsakte ELGA. In die e-Medikationsliste
werden die von der behandelnden Ärztin bzw. vom behandelnden Arzt
verordneten und von der Apotheke abgebebenen Arzneimittel einer
Patientin bzw. eines Patienten eingetragen. Zudem ist es möglich,
nicht-rezeptpflichtige, aber wechselwirkungsrelevante Medikamente
ebenfalls in die Liste mit aufzunehmen. Dafür muss die e-card der
Patientin bzw. des Patienten in der Apotheke gesteckt werden.

In ihrer e-Medikationsliste sehen Patientinnen und Patienten alle
ärztlich verordneten Medikamente, auch wenn sie noch nicht in der
Apotheke abgeholt wurden. Die gleiche Information haben auch
Ärztinnen und Ärzte, eine Ambulanz oder ein Spital, wenn Patientinnen
und Patienten dort in Behandlung sind. Die Behandlungseinrichtungen
haben damit die Möglichkeit, vor der Verordnung eines Medikamentes zu
prüfen, ob die Gefahr von Wechselwirkungen mit der bestehenden
Medikation einer Patientin bzw. eines Patienten besteht, oder ob das
Medikament bereits einmal verordnet wurde.

Wie funktioniert e-Medikation?

Die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt ruft die
e-Medikationsliste seiner Patientin bzw. seines Patienten ab, prüft
auf dieser Grundlage neue Verordnungen auf eventuelle unerwünschte
Wechselwirkungen und speichert die neu verordneten Medikamente in
e-Medikation.

Die Patientin bzw. der Patient erhält ein Rezept mit einem
eindeutigen Code. Sobald das Rezept in einer Apotheke eingelöst wird,
erkennt das System durch Scannen des Codes die Verordnung
automatisch, und das Medikament wird als „abgegeben“ markiert.

In der Apotheke können zusätzlich nicht rezeptpflichtige Medikamente
in die e-Medikation eingetragen werden, wenn die e-card des Kunden in
das Lesegerät gesteckt wird. Das ist sehr empfehlenswert, weil
Wechselwirkungen auch durch rezeptfreie Medikamente ausgelöst werden
können. Gegebenenfalls kann die Apothekerin, der Apotheker dann ein
anderes Präparat empfehlen.

Zugriff genau geregelt

Auf die e-Medikationsliste dürfen nur jene Ärztinnen und Ärzte
zugreifen, bei denen die Patientin bzw. der Patient aktuell in
Behandlung bzw. Betreuung ist. Apotheken, die nur den Code am Rezept
einlesen, haben ausschließlich Zugriff auf die Arzneimittel, die auch
am Rezept angeführt und in e-Medikation hinterlegt sind. Damit die
Apotheke die gesamte e-Medikationsliste einsehen darf, z.B. wenn die
Patientin bzw. der Patient eine Beratung wünscht oder nicht
rezeptpflichtige Medikamente in e-Medikation gespeichert werden
sollen, ist das Stecken der e-card in der Apotheke nötig.

„Die Sozialversicherung leistet mit der Umsetzung der e-Medikation
einmal mehr einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der
Patientensicherheit,“ erklärt DI Volker Schörghofer, Generaldirektor
Stellvertreter im Hauptverband der österreichischen
Sozialversicherungsträger. „Wie schon bei vielen anderen
elektronischen Services ist die e-card auch bei e-Medikation DER
Schlüssel zur elektronischen Gesundheit. Wichtig dabei ist, dass auf
der e-card selbst keinerlei Medikationsdaten gespeichert sind.“

ELGA-Portal: Schnell und sicher zu den eigenen Gesundheitsdaten

Über das ELGA-Portal unter www.gesundheit.gv.at können Bürgerinnen
und Bürger selbst alle eigenen ELGA-Gesundheitsdaten (e-Befunde,
e-Medikationsliste) einsehen. Voraussetzung dafür ist eine
Handysignatur oder Bürgerkarte (www.buergerkarte.at).

Die e-Medikationsliste besteht aus zwei Blöcken: „Abgeholte
Arzneimittel“ und „Verschriebene Arzneimittel/offene Rezepte“. Die
einzelnen Spalten beinhalten Informationen über Name des Medikaments,
Dosierung und etwaige Zusatzinformationen zur Anwendung. Darüber
hinaus wird angezeigt, zu welchem Zeitpunkt und von welcher Ärztin
bzw. welchem Arzt ein Medikament verordnet bzw. wann es in der
Apotheke abgeholt wurde.

Jene Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Internetzugang verfügen,
können sich an die ELGA-Ombudsstelle wenden, die die
ELGA-Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Wahrnehmung und
Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt. Derzeit sind in Wien sowie in
der Steiermark bei der Patientenanwaltschaft ELGA-Ombudsstellen
eingerichtet.

Nur vollständig ist auch wirklich sicher

Mit der Möglichkeit des sogenannten „Situativen Opt-Out“, können
Patientinnen und Patienten gegenüber ihrer behandelnden Ärztin bzw.
ihrem behandelnden Arzt bei der Verordnung angeben, dass ein
bestimmtes Arzneimittel nicht in ihre e-Medikation eingetragen werden
soll. Dieses Medikament scheint dann zwar auf dem Papierrezept und in
der Dokumentation der Ärztin bzw. des Arztes auf, nicht aber in der
e-Medikationsliste. „Jedes System ist nur so gut, wie die Daten, die
man einpflegt,“ so Rabmer-Koller abschließend. „Eine verlässliche
Prüfung auf Wechselwirkungen kann daher nur erfolgen, wenn möglichst
alle Medikamente in e-Medikation gespeichert werden. Die
Letztentscheidung, ob ein Arzneimittel in das System aufgenommen wird
oder nicht, liegt aber bei den Patientinnen und Patienten selbst.“

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NHS

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