• 25.05.2016, 09:48:35
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  • OTS0042 OTW0042

Aktionsplan Sicheres Österreich: Erste Maßnahmen in Begutachtung

Verbesserung der präventiven und repressiven Instrumente zum Schutz vor Straftaten gegen die sexuelle Integrität

Utl.: Verbesserung der präventiven und repressiven Instrumente zum
Schutz vor Straftaten gegen die sexuelle Integrität =

Wien (OTS) - Vor zwei Wochen hat Innenminister Mag. Wolfgang Sobotka
gemeinsam mit Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter mit dem
Aktionsplan Sicheres Österreich Maßnahmen im Zusammenhang mit aktuell
gestiegenen Kriminalitätsdelikten präsentiert. „Während es in den
vergangenen Jahren gelungen ist, die Kriminalität kontinuierlich zu
senken, beobachten wir in den letzten Monaten einen Anstieg in
einigen Deliktsgruppen, dem wir mit einem Maßnahmenbündel
entgegenwirken wollen“, berichtet Innenminister Mag. Wolfgang
Sobotka.

Aus den im Aktionsplan Sicheres Österreich enthaltenen fünf Säulen
Prävention, Kontrolldruck, Ermittlung, Verfahren und
Außerlandesbringungen leiten sich auch legistische Maßnahmen ab. „Wir
müssen hier rasch reagieren. Seitens des Innenministeriums wurden
daher bereits heute erste Vorschläge, die Änderungen im
Sicherheitspolizeigesetz (SPG) vorsehen, in Begutachtung geschickt“;
erläutert der Innenminister. Ziel ist, dass diese Vorschläge noch vor
dem Sommer mit der bereits begutachteten Präventionsnovelle zum
Sicherheitspolizei im Parlament beschlossen werden und mit 1. August
2016 in Kraft treten können.

Der vorgelegte Entwurf beinhaltet folgende Schwerpunkte:

- Meldeverpflichtung für Menschen, die bereits einen gefährlichen
Angriff gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung oder einen
solchen unter Anwendung von Gewalt begangen haben und bei denen die
Befürchtung besteht, dass diese erneut straffällig werden: -
Verpflichtung, bei einer Polizei-Dienststelle zu erscheinen und über
rechtskonformes Verhalten und, soweit erforderlich , über die
Grundwerte des Zusammenlebens in einem demokratischen Staat und das
gesellschaftliche Leben in Österreich belehrt zu werden.

- Erweiterung der Ermittlung der DNA eines Menschen beim Verdacht
jeder Straftat gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung.

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