• 17.05.2016, 11:25:30
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AUVA: Schwerhörigkeit ist vermeidbar

Statistik weist 2015 erneut Rückgang für die häufigste Berufskrankheit aus

Sichtbar machen von bestehenden Lärmquellen mittels
akustischer Kamera.

Utl.: Statistik weist 2015 erneut Rückgang für die häufigste
Berufskrankheit aus =

Wien (OTS) - Lärmschwerhörigkeit zählt in Österreich zu den
häufigsten Berufskrankheiten – 2015 wurden von der AUVA 564 Fälle
anerkannt. Bei einem überwiegenden Teil der Betroffenen wurde die
Schwerhörigkeit durch Dauerlärm verursacht. Hingegen sind bei einem
sehr geringen Teil kurze aber heftige Schalleinwirkungen, wie eine
Explosion oder ein Knall, der Auslöser. Ein Großteil der Erkrankungen
könnte durch entsprechende Maßnahmen vermieden werden.
Erfreulicherweise konnte die AUVA in den vergangenen Jahren
rückläufige Tendenzen bei der Berufskrankheit Schwerhörigkeit
verzeichnen.

Die Fachleute der AUVA betreuen versicherte Betriebe umfassend und
kostenlos. Die AUVA-Lärmsachverständigen helfen konkrete
Lärmminderungsmaßnahmen am Arbeitsplatz für jede betriebliche
Problemstellung zu erarbeiten. Im Jahr 2015 hat die AUVA die
Lärmbelastung an 42.679 Arbeitsplätzen gemessen, und über 10.192
lärmexponierte Arbeitnehmer aus 1.916 Betrieben wurden kostenlos
audiometrisch untersucht.

Soziale Isolation Folge von Schwerhörigkeit

Schwerhörigkeit führt oft zur sozialen Isolation, da die betroffenen
Personen ab einem gewissen Geräuschpegel Gesprächen nicht mehr folgen
können und es ihnen unangenehm ist, ständig nachzufragen. Als
Konsequenz ziehen sich viele schwerhörige Menschen sukzessive aus dem
gesellschaftlichen Leben zurück und vereinsamen.

Auch wenn Lärm nicht unbedingt schädigend, sondern „nur“ belästigend
wirkt, kann er Folgeschäden nach sich ziehen, etwa Stress,
Schlafstörungen oder Unruhezustände.

Ab 85 dB ist das Gehör grundsätzlich akut gefährdet, bei Einwirkung
über einen längeren Zeitraum ist mit Schwerhörigkeit zu rechnen.
Diese Auswirkung ist nachhaltig, weil ein einmal entstandener Schaden
nicht mehr rückgängig zu machen ist. Die Erfahrung in der
Präventionsarbeit der AUVA zeigt, dass insbesondere junge
Arbeitnehmer bei dauerhaftem Lärm besonders gefährdet sind und das
Gehör rascher Schäden erleidet.

Lösungen für Lärm am Arbeitsplatz

Für die AUVA ist die Vermeidung von Lärm am Arbeitsplatz ein
zentrales Anliegen. Lärm kommt dabei in vielen Bereichen vor, vor
allem aber dort, wo mit Maschinen gearbeitet wird. Neben der
unmittelbaren Lärmmessung, können mittels modernster Geräte und
Analysemethoden sogenannte Lärmkarten erstellt werden. Diese kommen
vor allem vor dem Aufstellen neuer Maschinen oder in der
Planungsphase von Betrieben zum Einsatz. Mit einer akustischen Kamera
werden bereits bestehende Lärmquellen sichtbar gemacht. So können
Maßnahmen wie z. B. Schallschutzwände fundiert geplant werden. Wenn
keine technischen Maßnahmen möglich sind, ist das Tragen von
persönlichem Gehörschutz unbedingt erforderlich. Dabei ist oft
Überzeugungsarbeit und intensive Bewusstseinsbildung über die Folgen
der Lärmbelastung notwendig.

Bei Fragen zur Lärmbelastung am Arbeitsplatz oder in
Ausbildungsstätten steht Ihnen das AUVA-Lärmtelefon unter der Nummer
+43 5 93 93-21734 während der Bürozeiten gerne zur Verfügung.

Wenn eine persönliche Beratung im Betrieb gewünscht wird, wenden Sie
sich bitte an das Lärmtelefon oder an [email protected].

Über die AUVA:

Bei der AUVA sind rund 4,8 Millionen Personen gesetzlich gegen
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert: 2,9 Millionen
unselbständig Erwerbstätige, 0,5 Millionen selbständig Erwerbstätige
sowie 1,4 Millionen in Ausbildung Stehende vom Kindergarten bis zum
Studienabschluss. Die AUVA finanziert ihre Aufgaben als soziale
Unfallversicherung fast zur Gänze aus Pflichtbeiträgen der
Dienstgeber. Prävention ist dabei die vorrangige Kernaufgabe der
AUVA, denn die Verhütung von Unfällen und die Vorbeugung von
Berufskrankheiten senken die Kosten für die drei weiteren
Kernaufgaben Heilbehandlung, Rehabilitation und finanzielle
Entschädigung von Unfallopfern am wirksamsten.

Bild(er) zu dieser Aussendung finden Sie im AOM / Originalbild-Service
sowie im OTS-Bildarchiv unter http://bild.ots.at

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