• 17.05.2016, 10:24:00
  • /
  • OTS0042 OTW0042

SCHNITZER LAW berät die Ukraine beim Beitritt zum Beschaffungsabkommen der WTO

Die Ukraine wird per 18. Mai 2016 offizielles Mitglied des Beschaffungsabkommens der Welthandelsorganisation.

Utl.: Die Ukraine wird per 18. Mai 2016 offizielles Mitglied des
Beschaffungsabkommens der Welthandelsorganisation. =

Wien/Kiew (OTS) - Die Ukraine wird per 18. Mai 2016 offizielles
Mitglied des Beschaffungsabkommens der Welthandelsorganisation (WTO
Government Procurement Agreement – GPA). Die SCHNITZER Rechtsanwalts
GmbH hat die Ukraine im Rahmen eines von der Europäischen Bank für
Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) finanzierten Projekts während des
Beitrittsprozesseses zum GPA umfassend beraten.

Der Beitritt der Ukraine zum GPA – dem weltweit wichtigsten
völkerrechtlichen Vertrag zur Liberalisierung nationaler
Beschaffungsmärkte – ist in mehrfacher Hinsicht bahnbrechend:
Zunächst ist es bemerkenswert, dass die Ukraine die
GPA-Beitrittsverhandlungen trotz der derzeitig schwierigen
geopolitischen Lage positiv abschließen konnte. Zweitens genießen
Unternehmen aus anderen GPA-Mitgliedstaaten (etwa Unternehmen mit
Sitz in der EU oder den USA) ab sofort Zugang zum ukrainischen
Beschaffungsmarkt gemäß den zwischen den GPA-Mitgliedern vereinbarten
Bedingungen. Drittens ist der GPA-Beitritt der Ukraine ein starkes
Signal im Kampf gegen Korruption bei öffentlichen Auftragsvergaben in
der Ukraine.

„Mit dem Beitritt der Ukraine zum Beschaffungsabkommen der WTO
konnten wir zum Erfolg eines der wohl spannendsten Projekte der
letzten Jahre im Bereich des internationalen Vergaberechts beitragen.
Besonders stolz sind wir darauf, dass wir unsere rechtliche und
strategische Expertise während der komplexen und seit 2009 laufenden
Verhandlungsrunden in Genf im Sinne der Ukraine voll ausspielen
konnten“, so Johannes S. Schnitzer, der Geschäftsführer der SCHNITZER
Rechtsanwalts GmbH. „Infolge der durch den Beitritt der Ukraine zum
GPA entstanden Marktzugangschancen gehen wir von einer ansteigenden
Beteiligung ausländischen Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen
in der Ukraine aus. Vor allem sichert das GPA ausländischen
Unternehmen einen effektiven Rechtschutz zu“, ergänzt Oleksandr
Shatkovskyi, „of counsel“ der SCHNITZER Rechtsanwalts GmbH.

Weitere Informationen unter www.schnitzer-law.com sowie
https://www.wto.org

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel